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Zusammenfassung

Autor: StOPfr
« am: 02. Juni 2017, 14:13:45 »

Heute (02.06.2017) aus dem Bundestag:

   • Bundeswehreinsatz im Mittelmeer soll verlängert werden

Quelle
Autor: StOPfr
« am: 30. Mai 2017, 14:20:54 »

Kampf gegen Schlepper vor Libyen

Auswärtiges/Antrag - 30.05.2017 (hib 340/2017)

Berlin: (hib/AHE) Die Bundeswehr soll sich weiterhin an der EU-Operation SOPHIA (EUNAVFOR MED) im Kampf gegen Schleuser im Mittelmeer beteiligen. "Im Kontext anhaltender irregulärer Migrationsbewegungen über das zentrale Mittelmeer bleibt die Bekämpfung krimineller Schleusernetzwerke Kern des Auftrages der Operation", heißt es im Antrag der Bundesregierung (18/12491), der am Freitag erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht. Darüber hinaus werde die der libyschen Einheitsregierung unterstehende Küstenwache durch Informationsaustausch, Ausbildung und Kapazitätsaufbau unterstützt. Weitere Aufgabe der Mission sei zudem die Durchsetzung des Waffenembargos. "Libyen bleibt aufgrund der instabilen Sicherheitslage und der fehlenden staatlichen Kontrolle über weite Teile der Küstenbereiche auch weiterhin mit Abstand das primäre Transitland irregulärer Migrationsbewegungen von Nordafrika über See nach Europa", schreibt die Bundesregierung und verweist auf das "umfassende Engagement der Europäischen Union" zur Stabilisierung des Landes. Unterstrichen wird zudem die völkerrechtliche Verpflichtung zur Seenotrettung bei der EU-Mission SOPHIA: "Bis Mitte Mai 2017 konnten über 36.000 Menschen durch Einheiten der Operation gerettet werden."

Laut Antrag sollen wie bisher bis zu 950 Soldaten eingesetzt werden können. Die Kosten des bis Ende Juni 2018 laufenden Mandats beziffert die Bundesregierung auf 38,2 Millionen Euro. Rechtliche Grundlagen seien unter anderem das Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen von 1982, das Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität aus dem Jahr 2000 und das Zusatzprotokoll gegen die Schleusung von Migranten auf dem Land-, See- und Luftweg zum Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität, ebenfalls aus dem Jahr 2000. Das Mandat fuße zudem auf den Resolutionen 2240 (2015), 2292 und 2312 (2016) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen.

Quelle
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