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Zusammenfassung

Autor: Tannenbaum
« am: 22. Oktober 2018, 22:15:59 »

Probier´ aus, was Dazonle rät.
Es gibt auch noch psychosoziale Beratungsstellen für Jugendliche. Da sind Psychotherapeuten, Heilerziehungspfleger, Ergotherapeuten....Die haben Schweigepflicht, und sie können Dich unterstützen, wenn Du doch noch andere Hilfe benötigst. Du gehst keinerlei Risiko ein.

Was nutzt es Dir, wenn Du zur Bundeswehr gehst und bist innerlich viel mehr mit Deiner Seele beschäftigt. Erst kommt die Seele, dann hast Du Stärke für Bund.
Du bist doch noch so jung, Bundeswehr läuft Dir nicht davon  :)
Autor: dazonle
« am: 22. Oktober 2018, 19:46:52 »

Edit:
Sollte heißen:

wird man wohl kaum untauglich eingestuft
Autor: dazonle
« am: 22. Oktober 2018, 19:45:09 »

Also das wichtigste ist erstmal, dass es dir wieder besser geht. :)
Und wenn, wie du schreibst, du nichts allzu Schlimmes hast, brauchst du auch nicht so viel Angst vor der Musterung bei einer abgeschlossenen Therapie haben. Wegen einer lumpigen Anpassungsstörung oder dergleichen, die austherapiert ist und auch in der Form nicht wiederkehren kann wird man wohl untauglich eingestuft, allerdings kann letztlich niemand hier sagen, was der Psychologe für eine Diagnose stellt und was der Arzt im KarrCtBw dazu sagt. Ferner bleibt das Problem mit der Sperrung, da das mit einer Bewerbung im nächsten Jahr schwer wird, bis dahin die Therapie zu beenden.

Was @KlausP schreibt, stimmt.. Die Wahrheitspflicht besteht auch für dich und du wirst gefragt ob du eine Therapie gemacht hast, nicht ob die KK eine bezahlt hat. Zahlst du die Therapie selbst und gibst es nicht an, liegt die Wahrscheinlichkeit zwar bei 0%, dass irgendein Arbeitgeber es je erfahren wird, da die BW dazu Ja erst wissen müsste, bei welchem Arzt/Therapeuten
sie die Schweigepflicht aufheben müsste, das schlechte Gewissen hast du womöglich auch weiterhin, und die Kosten für die Therapie  würde ich auch nicht unterschätzen . Aber ja, so etwas wird sogar von Ärzten und Therapeuten empfohlen.

Mein Rat: Es gibt auch andere Organe wie eben Pfarrer, Seelsorge, Sozialarbeit an die man sich
problemfrei wenden kann; wenn es nicht unbedingt sein muss eine Therapie zu beginnen.
Aber das kannst nur du wissen und letztlich ist nur wichtig, dass du dich besser fühlst!


Autor: KlausP
« am: 22. Oktober 2018, 16:16:14 »

Zitat
... Daher meine Frage: Wenn ich die Therapie selbst bezahle, und die Sitzungen nur eine Art Dienstleistung zwischen Therapeut und mir sind, muss ich dies dann angeben oder kann das zu einer Untauglichkeit/Konsequenzen führen? ...

Sie müssen jede Erkrankung oder Therapie im Zuge der Musterung angeben, die sich auf Ihre Dienstfähigkeit auswirken könnte. Ob Sie die selbst bezahlt haben oder ob das über die KK abgerechnet wurde ist dabei völlig egal. Die Bw fragt ja auch nicht die Kasse ab sondern Sie müssen gegebenenfalls Ihre behandelnden Ärzte oder Therapeuten von der Schweigepflicht entbinden. Und ja, eine psychotherapeutische Behandlung kann zur (vorübergehenden) Dienstunfähigkeit führen.
Als Kosequenz, wenn Sie es nicht angeben, kann das ein Einstellungsbetrug sein, der zur fristlosen Entlassung führt.
Autor: wehler
« am: 22. Oktober 2018, 15:56:22 »

Hallo!

ich bin 17 Jahre alt und mache gerade mein Abitur in Bayern und strebe an, mich im nächsten Jahr (wahrscheinlich gegen Januar/Februar) für die Laufbahn der Offiziere des Jahrganges 2019 zu bewerben. Hinsichtlich der Bewerbung bin ich sehr optimistisch (betreffs Schulnoten, sportl. Konstitution, etc.) aber bei mir im Privaten läuft es zurzeit leider nicht so gut und ich habe ein paar Probleme, die mich zur Zeit sehr belasten und aufgrund derer ich gerne Hilfe in Form von einigen Sitzungen (vielleicht 10-15h) beim Psychotherapeuten annehmen würde. Ich leide jetzt nicht an Depressionen oder irgendetwas ähnlichem Schlimmen, aber ich habe Angst, dass eine Therapie mir in der ärztl. Untersuchung einen Strick zieht oder Vielleicht auch eine Sperrung für 1-2 Jahre zufolge hätte, da die Therapie zum Zeitpunkt der Eignungsuntersuchung noch nicht abgeschlossen wäre.  Auf keinen Fall würde ich eine bezahlte Therapie beim Musterungsarzt verschweigen, da ich das nicht mit meinem Gewissen vereinen und mir vielleicht später noch Konsequenzen bereiten könnte.

Als Alternative habe ich auf fast allen Internetauftritten von Psychotherapeuten in meiner Region und Zeitungsartikeln im Netz gelesen, dass es für (angehende) Beamte,etc. empfohlen wird, wenn man seine Therapie selbst bezahlt, die Krankenkasse nichts davon erfährt und es damit auch nicht nachweisbar ist.

Daher meine Frage: Wenn ich die Therapie selbst bezahle, und die Sitzungen nur eine Art Dienstleistung zwischen Therapeut und mir sind, muss ich dies dann angeben oder kann das zu einer Untauglichkeit/Konsequenzen führen?


Anderenfalls würde ich dann einfach Abstand hiervon nehmen und mich einfach bei meinem Pfarrer oder Ähnlichem aussprechen, denn wie gesagt leide ich nicht an Depressionen, aber ich habe in letzter Zeit einige traurige Sachen erlebt und ich glaube schon, dass ich das wirklich einmal richtig aufarbeiten sollte, um das endlich hinter mir zu lassen.

Wie gesagt, wichtig ist mir nur, dass ich damit nicht irgendetwas Rechtswidriges mache.

Danke und Euch allen einen Schönen Tag :)
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