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Zusammenfassung

Autor: F_K
« am: 16. Juli 2022, 20:07:59 »

.. die "sonstigen" Straftaten (Waffen- und Sprengstoffrecht) sollten auch ohne "Terror" sicher eine Strafe größer 1 Jahr bewirken - insoweit ist die Entlassung wohl sicher - nach Rechtskraft.
Autor: Deepflight
« am: 16. Juli 2022, 20:03:56 »

Richtig so, ich hoffe bloß das es auch rechtskräftig wird. So oder so sind wir den Herrn A. wohl los, wenn es dabei bleibt.
So jemanden will ich als Soldat nicht neben mir haben.

Just my 2 Cent...
Autor: KlausP
« am: 15. Juli 2022, 11:49:23 »

Autor: DieEhefrau
« am: 25. Juni 2022, 13:31:39 »

In der SZ (24.06.) ein ausführlicher Bericht der Gerichtsverhandlung (OLG Staatsschutz).
Nach 13 Monate Gerichtsprozess soll das Urteil am 05.07.2022 erfolgen. Beweisaufnahme ist glaube ich durch.
Am Anfang sah es noch nach Bewährungsstrafe aus - mittlerweile ist der Angeklagter aber in Untersuchungshaft. Bundesanwaltschaft hat wohl schon sechs Jahre + 3 Mo als geforderte Strafe in den Raum gestellt.

Kleine Zusammenfassung des Artikels:
Die Waffen habe er sich nur beschafft, weil er sich durch islamistische Terroristen bedroht gefühlt habe.
Wie er die  Waffen beschafft hat, hat der Angeklagte nicht ausgeführt. Auch nicht, wo sich diese jetzt befinden.
Seine Verlobte deutet an, dass man "bei der Bundeswehr" suchen müsse.
Die Waffe in Wien wurde anhand der DNA-Spuren im Magazin ihm zugeordnet (also nicht im Gebüsch gefunden).

Ziel eines Anschlags soll die Leiterin der Amadeu Antonio Stiftung (gegen Rechtsextremismus & Rechtspopulismus, Rassismus) gewesen sein - der Angeklagte sagt, er wollte nur mit ihr reden, als er sie in der Tiefgarage beobachtete.

Es gibt Tagebücher, wo Fxxxxx A. vom Militärputsch schreibt, Abzeichen aus der Nazizeit.
Das Jägerbataillon, in dem UvdL ein "Haltungsproblem" ausmachte wurde mehrfach im Artikel erwähnt. Befreundete Offiziere als Zeugen, die den Holocaust leugnenden Freund Franco nicht für rechtsextrem halten.

Ein Zeuge aus dem Umfeld brachte etwas Klarheit und wurde dann auch vom Richter erwähnt:
„Ich sehe es als vorbildlich an, dass Sie so offen aussagen. Ich wünschte, dass alle Soldaten so integer wären wie Sie und so einstehen würden, wenn extremistische Haltungen geäußert werden.“ Es ist ein Lob, das Xxxx in seiner Kaserne nicht viel nützen wird.
Autor: Tommie
« am: 08. Juni 2020, 12:53:41 »

@ F_K:

Das mag sein, aber mir entzieht sich auch, was der "Schmerzlose Bohrer" beim Endkampf will ;D ! Fakt ist, dass das eine oder andere Bild auf dieser Seite durchaus dazu gut sein dürfte, die eine oder andere Beorderung aufzulösen und ggf. ausgestellte Sicherheitsfreigaben zu revidieren oder den "Schwarzen Reiter" auf eine Resi-Akte zu setzen, wie das schon beim AfD-Rechtsaußen Kalbitz geschehen ist!
Autor: F_K
« am: 08. Juni 2020, 12:40:42 »

@ PzPiKp360:

Ich finde kein Impressum auf der Seite, nicht mal ein Author ist genannt - ist also keine seriöse Presse.
Autor: PzPiKp360
« am: 08. Juni 2020, 12:30:14 »

Autor: PzPiKp360
« am: 06. Juni 2020, 00:28:19 »

https://taz.de/taz-Recherche-zu-rechtsextremen-Preppern/!5690721/

Zitat
taz-Recherche zu rechtsextremen Preppern
Vorbereitung auf den „Rassenkrieg“
Geleakte Chatprotokolle zeigen: Bundeswehr-Reservisten bildeten eine rechtsextreme Preppergruppe. Einer von ihnen diente in einem Corona-Krisenstab.

BERLIN taz | Mehrere Reservisten der Bundeswehr haben sich in einer bislang unbekannten Gruppe organisiert, um sich privat zu bewaffnen und auf einen vermeintlichen Krisenfall vorzubereiten. Recherchen der taz ergeben, dass einer der Männer aus dieser Gruppe aktuell wegen der Coronakrise in Sachsen-Anhalt im „Stab Außergewöhnliche Ereignisse“ eines Landkreises eingesetzt war. Ein anderer aus der Gruppe arbeitete bis Herbst 2019 für die AfD-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt und stand jüngst ebenso als Reservist zum Corona-Einsatz bereit. Die Gruppe ist dem rechtsextremen Spektrum zuzuordnen. ...
Autor: F_K
« am: 03. Juni 2020, 19:54:30 »

@ justice:

Congrats!

Wichtiger ist wohl die Feststellung,  dass die Aussage "oder putschen" keine Straftat ist und als Meinungsäußerung auch im dienstlichen Kontext noch akzeptabel ist (wenn auch grenzwertig).
Autor: justice005
« am: 03. Juni 2020, 19:11:36 »

https://www.bverwg.de/080420B2WNB2.20.0


Zumindest einer der „hochpolitischen“ Fälle ist schonmal zu Ende.

Der Offizier, der den Spruch mit dem „Putschen“ gebracht hat, hat eine einfache Disziplinarbuße von 500,- Euro wegen Verstoßes gegen die Zurückhaltungspflicht (§ 10 Abs. 6 SG) bekommen, so wie ich es schon am 09. Juni 2017 um 21:39 Uhr prognostiziert habe. Und das Bundesverwaltungsgericht hat nunmehr die Entscheidung mitgetragen.

Ich liebe es, wenn meine Prognosen eintreffen… 😊 😊 😊


Autor: LeK
« am: 22. November 2019, 14:43:53 »

 ;D

An oberster Stelle steht immer die Prüfung der Zuständigkeit 👆 Vielleicht weiß man daher möglicherweise noch gar nichts über die Sicherheit von Offenbach; das wird sich dann nach Klärung der ersten Frage wohl nochmal eine ganze Weile hinziehen.
Autor: schlammtreiber
« am: 22. November 2019, 14:35:43 »

Und Abschiebung ist nicht möglich, da Offenbach kein sicherer Herkunftsort ist?
Autor: LeK
« am: 22. November 2019, 14:20:22 »

Sie streiten noch darüber, welche Abteilung für sein Herkunftsland zuständig ist.
Autor: schlammtreiber
« am: 22. November 2019, 07:40:57 »

Ist eigentlich mittlerweile schon über seinen Asylantrag entschieden?
Autor: Kestrel
« am: 21. November 2019, 18:30:49 »

Hier scheint sich mal wieder was zu tun, es kommt nun doch zum Prozess "wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat":

Zitat
Franco A. verfolgte einen perfiden Plan: Getarnt als Flüchtling wollte er einen Politiker ermorden. Um den Bundeswehrsoldaten wegen Vorbereitung zum Staatsterror vor Gericht zu bringen, stellt der BGH eigene Ermittlungen an. Die Strafrichter finden heraus, dass die Bibliothek des Beschuldigten einschlägig ist.
nTV

Und nur mal zur Erinnerung: Los ging die ganze Sache im April 2017...
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