Diese Weisung (die keine Weisung, sondern ein Befehl ist) führt - um das deutlich zu sagen - sogar dazu, dass das tragen nicht dienstlich gelieferter Schutzausstattung ein Dienstvergehen ist. Und sollte nachweisbar sein, dass dadurch eine schwerwiegende Folge eingetreten ist sind wir sogar schon bei einer Wehrstraftat.
Also: Die Reaktivierung dieses Threads ist in diesem Falle wohl höchst unnötig gewesen.
Gruß Andi
Hallo,
ich wollte mal fragen, ob irgendjemandem Fälle bekannt sind, in denen sich die immer wieder in diesem Zusammenhang an die Wand gemalten "Horrorgeschichten" (nicht dienstlich gelieferte Ausrüstung benutzt --} Schaden wie auch immer eingetreten --} Soldat ist ggf. verletzt/verwundet und hat keinen Anspruch auf das "normale" Paket, was ihm ansonsten an Fürsorge zukommt und/oder ggf. sogar noch ein Diszi/Wehrstraftat am Arsch)
tatsächlich eingetreten ist.
Wie hier schon festgestellt wurde, ist kocht das Thema ja immer mal wieder hoch, angefangen von der Diskussion um nicht dienstlich gelieferter Stiefel Anfang/Mitte der 90er... und was passiert im Bosnieneinsatz, wenn ich mit meinem (damals noch nicht dienstlich gelieferten) Lowa auf eine Miene trete und diese hochgeht (was bei dem dienstlich gelieferten Holzschuh natürlich nicht passiert wäre)??
Wäre sowas mal tatsächlich passiert und ein Kamerad stand hier vollständig im Regen? Meines Wissens nach nicht.
Ansonsten scheint mir der allgemeine Tenor zu sein, dass es auf die taktische Entscheidung bzw. Wertung des DVorg im Einsatz letztlich ankommt und dieser hier nach wie vor einen recht breiten Spielraum hat. Oder greift der o. g. Befehl etwa auch wieder von ganz oben auf die "Truppebene" ein?
MkG