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Zusammenfassung

Autor: LwPersFw
« am: 19. Januar 2018, 11:11:42 »

Danke LwPersFw für die Antwort. Das beantwortet meine Frage.

Entscheidungen treffen und das eigene Hirn benutzen, setzt eine gewisse Informationsbasis voraus. Habe ich diese nicht, sehe ich nichts verwerfliches daran, nachzufragen.

Das bezog sich nicht auf Sie @ dunstig  ;)

Sondern auf die "100 % - Absicherer", bzw. auf Diejenigen, die erwarten, dass alle zusammenhängenden Vorschriften zum selben Stichtag geändert...neu veröffentlicht... werden.
Autor: Ralf
« am: 18. Januar 2018, 20:55:49 »

Mal aufgeräumt hier.
Autor: dunstig
« am: 18. Januar 2018, 13:54:21 »

Danke LwPersFw für die Antwort. Das beantwortet meine Frage.

Zum zweiten Teil: Da ich keinen Zugriff auf die aktuellen Regelungen habe oder nachvollziehen kann, wie was wann in Datenbeständen umgesetzt ist und auch die Ansprechpartner schwer greifbar sind, sichere ich mich entsprechend über andere ab.

Entscheidungen treffen und das eigene Hirn benutzen, setzt eine gewisse Informationsbasis voraus. Habe ich diese nicht, sehe ich nichts verwerfliches daran, nachzufragen.
Autor: LwPersFw
« am: 18. Januar 2018, 13:46:34 »

Die Ersthelfer A - Ausbildung ist 2 Jahre gültig.

Der Datenbestand PersWiSys wurde wie oben beschrieben angepasst.

Somit ist für Soldaten, die ein gültiges Datum 31.12.2018 im Datenbestand haben, IGF 2017 abgedeckt.

Das steht in keiner Vorschrift ... ergibt sich aber aus diesen Sachverhalten...

Denn würde eine Ausbildung in 2017 durchgeführt... müsste auch PersWiSys wieder angepasst werden !

Und dies ist nicht vorgesehen, bzw. angeordnet !




Das im Rahmen der Vorschriften-Anpassungen nicht immer alle ggf. "verbundenenen" Vorschriften gleichzeitig angepasst werden... sollte inzwischen auch Jeder mitbekommen haben.

Hier heißt es das eigene Hirn zu gebrauchen...die Lage sachgerecht zu bewerten...und SELBST eine Entscheidung zu treffen... für die man auch die Verantwortung übernimmt!

Aber dies scheint man dem Führernachwuchs nicht mehr beizubringen...

Es herrscht totales Absicherungsdenken... und das Verstecken hinter der Aussage... das man ja sofort disziplinar dran wäre....wenn man Etwas entscheidet... was in keiner Vorschrift steht...

Was Blödsinn ist ... wenn ich ... wie gesagt ... als Vorgesetzter meine Entscheidung lage- und sachgerecht begründen kann !

Habe ich in vielen Dienstjahren oft genug praktiziert... und mir ist nichts passiert!
Autor: dunstig
« am: 18. Januar 2018, 13:37:23 »

Wie wäre es, @ dunstig, wenn Sie mit dieser Frage an Ihren Disziplinarvorgesetzten heranträten. Denn der ist nun wirklich der Einzige, der Ihnen verbindlich für Sie Auskunft geben kann.
Vielen Dank für den hilfreichen Rat. ::)

Wenn das so einfach wäre, hätte ich es mit Sicherheit getan und würde nicht im Forum nachfragen. In einer Firmen-Kooperation ist dieser aber nun mal eher selten vor Ort und nicht immer so einfach greifbar. Selbiges gilt für den Zugang zum BWI-Netz und den hinterlegten Vorschriften. Hätte ja sein können, dass es diesbezüglich mittlerweile verbindlich zentral geregelt ist.

Deswegen habe ich auf eine schnelle Antwort hier gehofft. Wenn dies nicht möglich ist, habe ich immer noch die Möglichkeit, ihn beim monatlichen Treffen diesbezüglich zu fragen.
Autor: miguhamburg1
« am: 18. Januar 2018, 13:31:38 »

Wie wäre es, @ dunstig, wenn Sie mit dieser Frage an Ihren Disziplinarvorgesetzten heranträten. Denn der ist nun wirklich der Einzige, der Ihnen verbindlich für Sie Auskunft geben kann.
Autor: dunstig
« am: 18. Januar 2018, 13:20:07 »

Wäre nett, wenn man kurz meine Fragestellung beantworten und man mir die aktuelle Vorschriftenlage der Weisung IGF nahebringen könnte. ;)

Bevor wir das Verhältnis von Jens Vorgesetzten zu irgendwelchen Führungsstilen von vor einem Jahr weiter beleuchten.
Autor: wolverine
« am: 18. Januar 2018, 13:10:02 »

Die Ratsuche in einem Internetforum ist doch mittlerweile sicher Bestandteil des Führungsprozesses. :)
Autor: miguhamburg1
« am: 18. Januar 2018, 12:59:19 »

Wie bitte, @ Jens79, Ihr DV beauftragt Sie Untergebenen, dass Sie eine Vorschriftenquelle beibringen müssten, damit er seine Entscheidung treffen wird?

Ich hoffe doch sehr, dass Sie diesem Auftrag nicht nachkommen werden und Ihrem DV melden, dass Sie sich dazu nicht in der Lage sähen. Denn das ist schlicht und ergreifend die Aufgabe des Vorgesetzten, sich selbst über die Rahmenbedingungen seiner Entscheidungen Kenntnis zu verschaffen. Dazu hat er einen Spieß, Personalfeldwebel oder ganze Stabsabteilungen ....
Autor: Rollo83
« am: 18. Januar 2018, 12:47:43 »

Also ich persönlich hab zB das letzte Mal 2016 ein Modul gemacht und 2017 hab ich ausgelassen weil laut SAP das nächste Modul erst wieder 2018 fällig ist für mich und was für mich in SAP steht seh ich als bindend an den daraus wird auch die Beurteilung gezogen.
Autor: dunstig
« am: 18. Januar 2018, 12:19:17 »

Die Fragestellung tut sich bei uns auch gerade erneut auf. Da mir hier die aktuellen Vorschriften nur umständlich zugänglich sind, wäre es nett, wenn jemand die aktuelle Sachlage kurz darstellen könnte. EEH ist zwei Jahre gültig. Reicht dies somit auch für zwei Jahre IGF? Oder ist die Weisung dahingehend immer noch nicht angepasst und das Modul muss jährlich besucht werden, um IGF zu erfüllen?
Autor: Jens79
« am: 22. Februar 2017, 22:40:46 »

Mein DV möchte Fakten. Wie die halt so sind.  ;)

Das die Vorschrift in der Änderung ist weiß ich. Ich wollte nur nachfragen ob jemand was konkretes weiß. Es ist ja auch noch relativ früh im Jahr.
Autor: F_K
« am: 22. Februar 2017, 16:59:11 »

@ Jens79:

Den Fall der kompletten Ausbildung in 2016 hatte ich tatsächlich nicht "auf dem Schirm", da die Initialausbildung für viele Soldaten schon lange abgeschlossen ist.

Ich würde einfach "stumpf" meinen DV fragen, ob der den gültigen EEH A für IGF akzeptiert - die Vorschriftenänderung wird ja so kommen müssen.
Autor: Jens79
« am: 22. Februar 2017, 16:35:09 »

Werter F_K

Ihre Aussage ist in der Pauschalität so nicht richtig. Ich stelle mal ein Aussage des Kdo RegSanUstg zur Verfügung:

Zitat
Sehr geehrte Damen und Herren Kommandeure, Dienststellenleiter und Einheitsführer,
wie Ihnen sicherlich bereits bekannt ist, hat sich mit Wirkung 01.01.2017 die Gültigkeit der
ATN Ersthelfer A (Vollausbildung sowie Modulausbildung) auf 24 Monate verlängert.
Die Gültigkeit berechnet sich wie folgt:

Tag der Ausbildung + 24 Monate – 1 Tag

Gleichzeitig wurde entschieden, dass die Gültigkeit der ATN Ersthelfer A von allen
Soldaten, welche im Kalenderjahr 2016 eine Modulausbildung absolviert haben,
systemseitig im PersWiSysBw auf den 31.12.2018 festgelegt wird.

Das bedeutet, dass alle Soldaten, welche im Kalenderjahr 2016 eine Modulausbildung
absolviert haben, grundsätzlich im Kalenderjahr 2017 ein „EH-A freies“ Jahr haben und
erst wieder im Kalenderjahr 2018 zur Modulausbildung müssen.

Jedoch wurde parallel zur Verlängerung der Gültigkeit der ATN Ersthelfer A das
Lehrgangsangebot im Vergleich zum Kalenderjahr 2016 reduziert, um die Auslastung der
Ausbildungsteams gleichmäßiger zu gestalten sowie insbesondere die Erfüllung der
zusätzlich gestellten Aufgaben an die SanStff Einsatz XXX zu gewährleisten.

Erschwerend hinzu kommt die Aufstellung von zwei zusätzlichen Rekruteneinheiten, die
jeweils eine Vollausbildung erhalten müssen. Somit entfallen weitere 400 Lehrgangsplätze
in diesem Kalenderjahr.

Ich bitte Sie daher, in Ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich die Lehrgangsplanung so zu
gestalten, dass Sie Ihre Soldaten, welche zwar grundsätzlich erst im Kalenderjahr 2018
eine Modulausbildung absolvieren müssten, anteilig bereits 2017 in die Modulausbildung
befehlen, um einen „Ausbildungsstau“ im Kalenderjahr 2018 zu vermeiden.

Und jetzt komme ich auf meine Ausgangsfrage zurück:

Hat jemand Sachkenntnis über den Bearbeitungsstand der B1-224/0-2?

Autor: F_K
« am: 22. Februar 2017, 14:11:35 »

@ Jens79:

Ja, und?

Dieses Jahr (2017) ist das befohlene Modul ja abzuleisten, dann ist IGF erfüllt.

Erst im nächsten Jahr (plus 10 Monate) entfällt nach Aussage San die Forderung ein erneutes Modul abzulegen - und bis dahin wird ggf. die Vorschrift geändert - daher besteht keine Eile, oder?

Notfalls wird in 2018 halt nochmal das Modul abgelegt ...
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