Autor: F_K
« am: 19. Januar 2018, 19:29:40 »Klar, Beschwerde ist immer eine Option.
Vorsorglich: Eine Beschwerde ist eine dienstliche Angelegenheit, daher Wahrheitspflicht.
Bei unwahren Inhalten können diverse Straftaten verwirklicht werden.
.. er darf also bei "Glauben" eine Beschwerde einlegen - da sollte aber kein "Glaube" drin sein, sondern Fakten (möglichst belegbar).
Daher mein Ratschlag - das Gespräch suchen, ggf. mit einem neutralen Dritten.
Vorsorglich: Eine Beschwerde ist eine dienstliche Angelegenheit, daher Wahrheitspflicht.
Bei unwahren Inhalten können diverse Straftaten verwirklicht werden.
.. er darf also bei "Glauben" eine Beschwerde einlegen - da sollte aber kein "Glaube" drin sein, sondern Fakten (möglichst belegbar).
Daher mein Ratschlag - das Gespräch suchen, ggf. mit einem neutralen Dritten.