Autor: MikeNovemberBW
« am: 07. April 2024, 21:23:48 »Danke euch.
AUS AKTUELLEM ANLASS:
in letzte Zeit häufen sich in Beitragen einige identifizierbaren Daten:
Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden
Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen
Hallo, ich möchte das Thema nochmal aufgreifen.
Ich bin auf einer Stelle mit Mangelverwendung geplant.
SaZ15
Es wurde aufgeführt das es kein "Wahlrecht" gibt, ob 1mal ausgezahlt, gestaffelt oder monatlich die Prämie ausgezahlt wird.
Hat sich da was geändert?
Wird grundsätzlich die Zahlung ab der "Probezeit" (6Monate) aufgenommen.
Gibt es Gründe womit man die Auszahlung aufschieben kann?
Danke für Eure Hilfe
Habe derzeit leider Urlaub und kann somit nichts einsehen.
Kann der Auszug hier gepostet werden?
(5) Mit Gewährung der Prämie besteht für den Soldaten auf Zeit die Verpflichtung, mindestens für den Gewährungszeitraum im Dienst zu verbleiben. Unterbrechungen, die zusammengerechnet länger als ein Zwölftel des Gewährungszeitraums andauern, verlängern den Gewährungszeitraum entsprechend. Erfüllt der Soldat auf Zeit die Verpflichtung nicht, so hat er die Prämie in voller Höhe zurückzuzahlen. Von der Rückforderung kann aus Billigkeitsgründen abgesehen werden, wenn die Verpflichtung nach Satz 1 aus Gründen, die vom Soldaten auf Zeit nicht zu vertreten sind, nicht erfüllt werden kann. Von der Rückforderung ist abzusehen, wenn der Soldat auf Zeit stirbt oder wegen Dienstunfähigkeit entlassen wird.