Mahlzeit zusammen!
Ich bin nun neu hier im Forum und möchte mich direkt mit einer Frage an euch wenden.
Vorab vllt aber ein paar Worte zu mir: Ich habe das AC der Offiziere erfolgreich bestanden und werde zum 01.07.2019 meinen Dienst im 1. Luftwaffenausbildungsbataillon in Germersheim zur AGA antreten.
Über kurz oder lang soll ich dann zum Nachschubs-/Logistikoffizier der LW ausgebildet werden.
Im Rahmen dessen ziehe ich nun mit einem Freund zum 01.12 zusammen in eine WG an unserem bisherigen Wohnort, die wir uns zu gleichen Teilen aufteilen (Jeder 1 Zimmer, gemeinsames Wohnzimmer,Küche,Bad). Es stehen auch beide im Mietvertrag.
Wir haben momentan beide einen eigenen, bei der BW anerkannten Haushalt und wollen diese nun zur Kostenersparnis zusammenlegen.
Die Wohnung dient hauptsächlich als gemeldeter Hauptwohnsitz und zum Aufenthalt an Wochenenden.
Er ist bereits seit Jan 2015 bei der BW und trennungsgeldberechtigt nach §6.
Meine Frage ist nun: Sind wir trotzdem beide voll TG berechtigt? Oder erhält nur einer TG?
Das Thema ist für mich momentan noch ein böhmisches Dorf und ich wäre euch sehr dankbar, wenn Ihr ein bisschen Licht ins Dunkel bringen würdet!
Vielen Dank im voraus und LG,
Pipo