Autor: HG z.S.
« am: 22. Februar 2020, 15:11:25 »Alternativ kannst Du auch bei Deinem TrT anrufen und fragen, ob sie Dir eine DVag für die Einkleidung geben. Das ist bei und bspw. generell üblich.
Mit der Zuziehung (wenn es zeitnah ist, bekommen wir die auch per E-Mail zugesendet) und Deinem Personalausweis bist Du auch zutrittsberechtigt.
Und nimm am besten Dein Beorderungsschreiben mit. Ich hatte bei unserer Kleiderkammer schon den Fall, dass ich die Ausrüstungsgegenstände nur bekam, weil ich meine Beorderung nachweisen konnte.
Mit der Zuziehung (wenn es zeitnah ist, bekommen wir die auch per E-Mail zugesendet) und Deinem Personalausweis bist Du auch zutrittsberechtigt.
Und nimm am besten Dein Beorderungsschreiben mit. Ich hatte bei unserer Kleiderkammer schon den Fall, dass ich die Ausrüstungsgegenstände nur bekam, weil ich meine Beorderung nachweisen konnte.