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Zusammenfassung

Autor: miT
« am: 18. September 2018, 16:13:43 »

keit beantwortet der Musterungsarzt
(Die Einzelfrage DU bei BS ist sicherlich mit Hinblick auf den Wunsch des Soldaten und des ggf. damals noch durchgeführten Personalabaues zu sehen).

 Das würde ich so unterschreiben
Autor: F_K
« am: 18. September 2018, 14:01:16 »

Für den TE:

- "Fliegen" (also als Pilot / Besatzung) ist mit dem Krankheitsbild nicht möglich.
- Die Frage nach der "allgemeinen" Tauglichkeit beantwortet der Musterungsarzt

(Die Einzelfrage DU bei BS ist sicherlich mit Hinblick auf den Wunsch des Soldaten und des ggf. damals noch durchgeführten Personalabaues zu sehen).
Autor: Maj a.D.
« am: 18. September 2018, 13:41:48 »

Autor: Andi
« am: 18. September 2018, 11:51:11 »

Ein Kamerad von mir hat OSAS in der stärksten Ausprägung, kann in Einsätze gehen und an DU wurde auch keine Sekunde gedacht. Die Frage ist halt, ob die Sympthome behandelbar sind oder nicht. Wenn nicht ist man definitiv nicht mehr als Soldat verwendbar. Aber mit CPAP oder mit dem neuen System des Zungenschrittmachers ist eigentlich fast jedem zu helfen.

Gruß Andi
Autor: miT
« am: 18. September 2018, 11:39:45 »

Müssen schon gravierenste Symptome gewesen sein für einen derartigen Verlauf
Autor: Andi
« am: 18. September 2018, 11:22:13 »

Wann war das?
Autor: Maj a.D.
« am: 18. September 2018, 09:15:04 »

Aus der Erfahrung mit einem mir direkt unterstellten (gestandenem) Hauptfeldwebel (BS):

Montag Anruf aus dem BwK mit der Bestätigung der Diagnose beim Truppenarzt; dieser bestellte den Soldaten umgehend ein. Der Soldat informierte mich anschließend, dass der Truppenarzt in aufgrund dieser Diagnose SOFORT von allen Diensten befreit hat. Parallel kam schon der Anruf beim DV durch den Ltr SanBereich, dass dringend ein DU-Verfahren eingeleitet werden sollte.

Ende vom Lied, da der Soldat auch mit dem DU-Verfahren einverstanden war:
Ich habe diesen Soldaten an diesem Tag das letzte Mal in Uniform gesehen; nach einigen Wochen und positivem Abschluss des Verfahrens war noch Auskleidung und dann eine würdige Verabschiedung im Rahmen eines Stff-Antretens mit Kommandeur mit anschließender Feier im Uffz/Offz Rahmen der Einheit und weiteren Kameraden aus dem Verband.
Autor: Andi
« am: 17. September 2018, 17:55:55 »

OSAS kann zur Einsatzuntauglichkeit führen, muss aber nicht.
Da bei OSAS eine Behandlung mit CPAP regelmäßig zu einer völligen Beschwerdefreiheit am Tage führt muss halt nur der Einsatz des Geräts möglich sein.
Dass man da bei Piloten kein Risiko eingeht dürfte aber selbsterklärend sein. OSAS-bedingte Konzentrationsschwächen oder Schwindelgefühle kann man bei Mach 3 nur bedingt gebrauchen.

Gruß Andi
Autor: miT
« am: 14. September 2018, 13:39:41 »

Ein nachgewiesenes Schlafapnoe-Syndrom (SAS) kann sogar zur kompletten Untauglichkeit führen. „ In Zweifelsfällen ist ein internistischer/pulmologischer oder thoraxchirurgischer Befundbericht mit prognostischer Einschätzung notwendig.“
Autor: Olad
« am: 14. September 2018, 13:09:52 »

Hallo zusammen,

ich habe gehört das man mit einfacher Schlafapnoe nicht Fliegen oder in den Einsatz gehen darf.
Bin körperlich fit, daran sollte es nicht scheitern. Aber bevor ich mit für die Fliegerei bewerbe würde ich gern wissen ob da jemand Erfahrung mit hat?

Grüße
Olad
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