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Autor: Ralf
« am: 19. Mai 2018, 20:48:46 »

Ja, sie wird berücksichtigt. Findet sich auch hier im Forum: https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,61790.msg636799.html#msg636799
Autor: Cutpick
« am: 19. Mai 2018, 17:37:03 »

Liebe Forum Mitglieder,

Ich habe auf der Bundeswehr Seite ( Bundeswehr.de Erfahrungsstufen ) gelesen, dass die Erfahrungsstufe 1 erst ab Ernennung zum SaZ gezählt wird.
Angenommen ich würde jetzt Fwdl 23 haben und danach zum SaZ ernannt werden. Wird die Fwdl Zeit in der Berechnung der Erfahrungsstufe berücksichtigt oder erst am dem Datum der Ernennung zum Zeitsoldaten?
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