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Autor: IlkerS
« am: 11. September 2017, 17:07:26 »

Ok, vielen Dank für die Antworten. Mein Anliegen wäre damit geklärt! :)
Autor: KlausP
« am: 11. September 2017, 14:58:35 »

Nein.
Autor: IlkerS
« am: 11. September 2017, 14:53:09 »

Ist es nicht "saniert", kann es dazu führen, dass du ausgemustert wirst. Genau deswegen gibt es ja die Auflagen. Die Beschwerdefreiheit ist da nicht von Bedeutung, das würde ja auch heißen, dass alles löchrig und faulig sein kann, solange derjenige keine Beschwerden hat.
Es ist ja auch ausreichend Zeit gewesen.
Zählen dazu auch alle Weisheitszähne? Müssen die also alle vor Dienstantritt raus, auch wenn sie keine Probleme bereiten (werden)?
Autor: Ralf
« am: 11. September 2017, 05:34:26 »

Ist es nicht "saniert", kann es dazu führen, dass du ausgemustert wirst. Genau deswegen gibt es ja die Auflagen. Die Beschwerdefreiheit ist da nicht von Bedeutung, das würde ja auch heißen, dass alles löchrig und faulig sein kann, solange derjenige keine Beschwerden hat.
Es ist ja auch ausreichend Zeit gewesen.
Autor: IlkerS
« am: 10. September 2017, 23:21:29 »

Hallo,

ich habe am 04.12. meinen Dienstantritt in der AusbUstgKp 1 in Schwarzenborn. Bei der Eignungsfeststellung hat der Arzt meine Zähne überprüft und mir gesagt, dass ich vor Dienstantritt nochmal zum Zahnarzt gehen sollte und die ganzen Zähne mal überprüfen lassen sollte. Anfang des Jahres hatte ich im Ausland (da ich lange Zeit Auslandsdeutscher war und erst wieder im Juli eingewandert bin) eine Wurzelbehandlung in einem Backenzahn die Anfang Juli erfolgreich abgeschlossen wurde. Neben dem wurzelbehandeltem Zahn ist auch ein ziemlich mitgenommener Zahn, welcher allerdings nach Ansicht des Zahnarztes im Ausland keine Probleme bereitet und der danebenliegende Zahn der Auslöser des damals heftigen Schmerzes war. Nach dem dieser Zahn behandelt wurde sind tatsächlich auch alle Beschwerden verschwunden. Bis vor kurzem hatte ich noch ab und an Schmerzen von einem Weisheitszahn, welcher mittlerweile aber schon vollkommen gewachsen ist und keinerlei Schmerzen oder Probleme bereitet (vom subjektiven Empfinden her). Bei der Eignungsfeststellung musste ich allerdings (wie jeder andere wohl auch) ein Blatt unterschreiben, welches sagt, dass mein Gebiss bei Dienstantritt saniert sein muss.

Meine Frage ist nun: Wie genau nimmt es die Bundeswehr mit dem "sanierten Gebiss"? Darf kein einziges Loch existieren oder ist die Beschwerdefreiheit des Patienten von Bedeutung? Was passiert, wenn mein Zahnarzt bis Dienstantritt nicht alle Zähne repariert bekommt, aber ich wie schon gesagt komplett beschwerdefrei bin?

Ich hoffe jemand weiß hier mehr als ich und kann mich belehren :)

Mit freundlichen Grüßen

IlkerS
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