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Zusammenfassung

Autor: BSG1966
« am: 05. Januar 2018, 07:55:44 »

Das Problem wird Ihr Status sein - als SaZ sind Sie berufstätig und Ihr Studentenstatus wäre weg. da müssten Sie nochmal mit Ihrer Uni sprechen inwieweit das geht. Minijobs und Co. sind ne andere Sache.

Was meinst du damit genau, dass der Studentenstatus weg sein soll?
Als SanOA ist man auch Vollzeitstudent und SaZ und die Uni juckt das nicht die Bohne.

Das ist richtig. Ich hatte die tatsächlich gar nicht im Blick.
Autor: AlexO
« am: 04. Januar 2018, 21:03:28 »

Das gilt nur sozialversicherungsrechtlich. Man ist und bleibt weiterhin Student, wenn man an der Uni immatrikuliert ist. Da kann die Uni auch nichts sagen bzw. hat auch nichts zu sagen.

Doch, unter Umständen hat die Uni hier sogar viel zu sagen. Im Landeshochschulgesetz des jeweiligen Bundeslandes und/oder in der Immatrikulationsordnung der Universität können Immatrikulationshindernisse genannt werden. Ich habe das hier z. B. gerade für Baden-Württemberg griffbereit:

Zitat
§ 60 (2) LHG
Die Immatrikulation nach Absatz 1 Sätze 1 bis 5 ist zu versagen, wenn [...] 4. die Person in einem Dienst-, Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis steht oder sonst beruflich tätig ist, es sei denn, dass sie nachweist, dass sie zeitlich die Möglichkeit hat, sich dem Studium uneingeschränkt zu widmen, insbesondere die erforderlichen Lehrveranstaltungen zu besuchen, [...]

Dieser Nachweis wird bei einer "normalen" Vollbeschäftigung parallel zum Studium in der Regel nicht gelingen. Wenn Studierende erst nach der Immatrikulation so eine Beschäftigung aufnehmen, kann die Universität sie von Amts wegen exmatrikulieren (§62 (3) LHG).

Bei einer weitgehenden Freistellung fürs Studium durch den Arbeitgeber/Dienstherrn sieht die Sache ggf. anders aus, aber das wäre bei einem SAZ4-Mannschafter ja keine Option.
Autor: Pericranium
« am: 04. Januar 2018, 13:14:45 »

Das Problem wird Ihr Status sein - als SaZ sind Sie berufstätig und Ihr Studentenstatus wäre weg. da müssten Sie nochmal mit Ihrer Uni sprechen inwieweit das geht. Minijobs und Co. sind ne andere Sache.

Was meinst du damit genau, dass der Studentenstatus weg sein soll?
Als SanOA ist man auch Vollzeitstudent und SaZ und die Uni juckt das nicht die Bohne.
Autor: TomTom2017
« am: 31. Dezember 2017, 09:17:07 »

Das Problem wird Ihr Status sein - als SaZ sind Sie berufstätig und Ihr Studentenstatus wäre weg. da müssten Sie nochmal mit Ihrer Uni sprechen inwieweit das geht. Minijobs und Co. sind ne andere Sache.

Das gilt nur sozialversicherungsrechtlich. Man ist und bleibt weiterhin Student, wenn man an der Uni immatrikuliert ist. Da kann die Uni auch nichts sagen bzw. hat auch nichts zu sagen. In wie weit man dann Vollzeit studieren kann, ist eine andere Sache - vor allem, wenn nach der PO vorgeschrieben ist, dass man bestimmte Prüfungen bis zu einer bestimmten Zeit bestanden haben muss.
Autor: ulli76
« am: 30. Dezember 2017, 11:57:34 »

Naja- wie wahrscheinlich ein Auslandseinsatz ist, hängt sehr von der Verwendung ab. Und auch das kann man ggf. mit dem Studium koordinieren.
Es ist aber ein Punkt der beachtet werden sollte, genauso wie sowas wie längere Übungsplatzaufenthalte oder auch Lehrgänge.

Autor: tro
« am: 30. Dezember 2017, 10:51:33 »

Vielen Dank für Eure Antworten! Sie haben mir geholfen!
Ich muss zugeben, die Auslandseinsatzthematik habe ich völlig außer Betracht gelassen. Fatal...

Ich bleibe beim Reservistendienst in der vorlesungsfreien Zeit. Das ist vollkommen sicher und sehr lukrativ!
Bezüglich des Studentenstatus habe ich recherchiert.
Die DAK hat eine Übersicht dazu erstellt:
https://www.dak.de/dak/arbeitgeber/studenten-1076284.html
Autor: BSG1966
« am: 30. Dezember 2017, 10:06:13 »

Das Problem wird Ihr Status sein - als SaZ sind Sie berufstätig und Ihr Studentenstatus wäre weg. da müssten Sie nochmal mit Ihrer Uni sprechen inwieweit das geht. Minijobs und Co. sind ne andere Sache.
Autor: Flexscan
« am: 30. Dezember 2017, 07:55:05 »

Allerdings sollte man auch bedenken, das auch SAZ4 Mannschafter in den Auslandseinsatz gehen und dann 6 Monate am Stück nicht daheim sind.
Im Einsatz dann nebenher noch online studieren halte ich für mehr als fraglich.
Autor: Ralf
« am: 30. Dezember 2017, 06:19:37 »

Sagen wir es mal so, es gibt einige, die studieren im Rahmen eines Fernstudiums neben dem Dienst. Was du in deiner Freizeit machst, ist da nicht von Relevanz.
Autor: tro
« am: 30. Dezember 2017, 06:05:20 »

Hallo,

Ich möchte wissen, ob man als ziviler Student als Soldat auf Zeit dienen darf?

Dazu:
Ich habe bereits 21 Monate als FWDL Dienst bei der Bundeswehr versehen.
Ich bin Reservist und werde in der kommenden vorlesungsfreien Zeit (Februar & März) Reservistendienst leisten.

Ich bin im 3. Semester an einer Universität eingeschrieben. Mein gesamtes Studium ist online durchführbar, dank des Learning Management Systems der Uni (einzige Ausnahme dabei bilden Klausuren).
Ich bin mir sicher, dass ich beispielsweise neben einer Mannschaftslaufbahn SaZ 4 mein Studium weiterführen kann. Jedoch weiß ich nicht, ob es formal zulässig ist. Die Vielzahl meiner Kommilitonen arbeitet neben dem Studium. Viele auf Mini-Job Basis, einige auch Teilzeit in einem vorher erlernten Ausbildungsberuf. Das Studium fällt mir sehr leicht und gewöhnliche Nebenjobs finde ich unattraktiv, weil der Verdienst gering ist und die Arbeit ausnahmslos stupide ist. Den Dienst bei der Bundeswehr hingegen empfinde ich als äußerst attraktiv.
Ein Studium bei der Bundeswehr ist keine Option für mich, denn ich studiere Grundschullehramt.

Ich freue mich von Euch zu hören!
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