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Zusammenfassung

Autor: Getulio
« am: 21. Juli 2017, 20:39:42 »

Wohl eher § 55 Abs. 2 SG als § 55 Abs. 5 SG...

Die Diagnose des TE hätte man vor 10 Jahren vermutlich "Heimweh" genannt. Aber so profan geht das natürlich nimmer... ::)
Autor: Andi
« am: 18. Juli 2017, 10:29:15 »

Keine Ahnung, habe ich in etwas über drei Jahren als Chef genau vier mal so erlebt. Egal ob SaZ innerhalb der ersten vier Dienstjahre oder BS.
Autor: F_K
« am: 18. Juli 2017, 09:46:32 »

... dann wird das schon so richtig sein, oder?
Autor: Andi
« am: 18. Juli 2017, 09:41:47 »

Wird nicht passieren - übrigens entlässt der Disziplinarvorgesetzte nicht, er beantragt die Entlassung höchstens und spätestens der beratende Arzt beim PersABw wird dann nach Aktenlage empfehlen den Soldaten heimatnah einzusetzen und ihm seine eigene Kaserne zu bauen...
Autor: F_K
« am: 18. Juli 2017, 09:37:28 »

Naja, dann müsste ja der DV nach 55(5) entlassen - was hier vermutlich für beide Seiten zielführend wäre.
Autor: Andi
« am: 18. Juli 2017, 09:18:15 »

Es hat aber auch etwas damit zu tun, dass ein großes Hobby der Ärzte ist überall psychische Störungen/Belastungen zu diagnostizieren, die eigentlich nur aus völlig normaler Lebensführung resultieren, also offenbar nur eine gewisse Lebensunreife vorliegt.
Autor: KlausP
« am: 18. Juli 2017, 07:47:37 »

Den Eindruck habe ich auch. Sowas ist mir nicht mal aufgefallen, als wir in den Kompanien noch überwiegend Grundwehrdienstleistende hatten. Aber das kommt wohl auch daher, dass alle Einplaner den Bewerbern generell verprechen, dass eine spätere Versetzung gar kein Problem ist. Dass die das mit voller Absicht machen, um ihre freien Stellen irgendwo in der Botanik voll zu bekommen, liest man ja hier immer wieder ...  ::)
Autor: Andi
« am: 18. Juli 2017, 07:19:34 »

Faszinierend. Muss eine Seuche sein, die da in den letzten Jahren in der Bundeswehr um sich greift: Zig Soldaten sind aus psychischen Gründen nur noch an einem Ort in der Bundesrepublik dienstfähig.  ???
Autor: ulli76
« am: 17. Juli 2017, 20:27:35 »

Na, irgendeine Diagnose muss ja im Bericht stehen und später auch auf der Überweisung des Truppenarztes an den Therapeuten. Wenigstens V.a.

Sprich morgen mit deinem Standortarzt. Wir können dein Problem nicht über das Internet lösen.
Autor: MrUnknown92
« am: 17. Juli 2017, 19:52:41 »

Eine Diagnose anhand eines Tränenausbruchs zu stellen, ist unmöglich - klar. Eventuell habe ich mich undeutlich ausgesprochen. Ich habe dem Facharzt erzählt was mich plagt, zusätzlich kam der besagte Ausbruch hinzu - soll im Umkehrschluss bedeuten, das der Arzt trotz meiner detailliert beschriebenen Gedanken und Offenlegung meiner Gefühlssituation keine Diagnose aufstellen konnte.

Ich persönlich war noch nie zuvor in solch einer Phase wie jetzt, in der man sich professionelle Hilfe sucht, aber ich denke mal das eine genaue Diagnose während der Therapie gestellt werden kann.
Autor: ulli76
« am: 17. Juli 2017, 19:18:20 »

Wie soll man aus einem Tränenausbruch eine Diagnose stellen?

Aus deinen kryptischen Angaben kann man nichts machen. Sprich mit den zuständigen Ärzten, die auch deine ganze Krankengeschichte kennen.
Autor: MrUnknown92
« am: 17. Juli 2017, 17:59:22 »

Der Facharzt vom FU6 hat bis auf verschiedene Fragen und der Therapie nichts weiter gesagt und auch keine genaue Diagnose gestellten - zumindest mir gegenüber nicht trotz Tränenausbruch während der Sitzung.

Nein, das ist nicht wirklich realistisch, dass du so lange krank geschrieben wirst. Zumal du ja auch nicht 1-2 Termine beim Therapeuten hast und dann ist alles gut. Das zugrundeliegende Problem (nämlich die große Distanz zwischen Heimat und Standort) löst sich durch den Therapeuten auch nicht.
[\quote]

Das es nicht bei 1-2 Terminen bleibt, ist klar.
Die Therapie soll mir den Umgang vereinfachen und die Probleme bearbeiten & lösen.

Da muss eine andere Lösung her. Melde dich morgen standortfremd, dann kann das zwischen dir, Standortarzt am Wohnort und Truppenarzt am Dienstort geklärt werden.

Gibt es Erfahrungen mit anderen Lösungen die Zielführend sind?
Ich spiele am Reisetag zur Einheit unkontrolliert immer wieder mit unvernünftigen Gedanken, muss öfter Pausen zum beruhigen einlegen und muss Gründe suchen, die mich von ungewollten Gedankengängen abhalten beziehungsweise ablenken. Das ist für mich persönlich eine extreme Belastung, die immer und immer wieder auftritt. Unangemessenes Verhalten lege ich meist bereits Samstags ab Nachmittag an den Tag, wenn ich allein schon meine Dienstkleidung zum trocknen aufhänge und ich dadurch an die Umstände erinnert werde, die die psychischen Belastungen überhaupt ausgelöst haben.
Ich weiß wie sehr es mir und meinem Umfeld schadet. Das ist unerträglich!
Autor: ulli76
« am: 17. Juli 2017, 17:01:10 »

Nein, das ist nicht wirklich realistisch, dass du so lange krank geschrieben wirst. Zumal du ja auch nicht 1-2 Termine beim Therapeuten hast und dann ist alles gut. Das zugrundeliegende Problem (nämlich die große Distanz zwischen Heimat und Standort) löst sich durch den Therapeuten auch nicht.

Da muss eine andere Lösung her. Melde dich morgen standortfremd, dann kann das zwischen dir, Standortarzt am Wohnort und Truppenarzt am Dienstort geklärt werden.
Autor: schlammtreiber
« am: 17. Juli 2017, 16:51:40 »

Nun, desweiteren habe ich schon bei einem psychologischen Psychotherapeut angerufen, dieser sagte mir, das die Wartezeit für eine Therapie bei 3-4 Monaten liegt.

Das ist leider die Regel. Akute (sofortige) psychologische oder psychiatrische Versorgung gibt es hierzulande nur bei Eigen- oder Fremdgefährdung, und dann reden wir von stationärer Behandlung.
Beschissen.
Autor: MrUnknown92
« am: 17. Juli 2017, 16:43:13 »

Hallo Forum, ich hab hier schon sehr ausgiebig zu dem Thema gesucht, aber nichts passendes gefunden.
Vorab, ich bin SaZ8, davon sind jetzt zwei Dienstjahre vorbei. Ich bin angehender Fachdiener in einer technischen Staffel. Bisher habe ich nur eine militärische Ausbildung genossen, ein Fachlehrgang wurde aus verschiedenen Gründen noch nicht besucht. Mein Stammverband ist knapp 600km von meinem Wohnort entfernt.

Jetzt zu meiner Situation:
Wegen einer psychischen Erkrankung war ich vor knapp sechs Wochen erstmalig bei einem Truppenarzt an meinem Standort, bis dahin habe ich meine psychischen Belastungen mit mir herum getragen. Soweit so gut, ich bekam eine Überweisung mit Termin zum FU6 am nächstgelegenen Standort, Wohnortnah (140km/Strecke). Dieser Termin fand heute statt. Nach dem kompletten Gespräch sagte mir der Facharzt, das ich eine ambulante Psychotherapie am Wohnort machen soll.
Als ich wieder zuhause angekommen war, rief ich meinen behandelnden Arzt im Stammverband an und teilte ihm mit, wie der Termin verlief.
Ich muss noch kurz erwähnen, das meine psychischen Probleme unter anderem auch mit der Fahrt zur Einheit zutun haben. Ich bin keiner der Kandidaten, die unbedingt raus wollen, eine Heimatnahe Versetzung würde ich sogar befürworten, nunja zurück zum Thema!
Mein behandelnder Truppenarzt und ich haben uns darauf geeinigt, das ich morgen vom Wohnort zum nächstgelegenen SanVersZ fahre und mich dort vorstelle, da meine psychischen Probleme wie gesagt eben auch mit der Anfahrt zum Stammverband zusammen hängen und ich nach Meinung meines TA reiseunfähig bin.
Nun, desweiteren habe ich schon bei einem psychologischen Psychotherapeut angerufen, dieser sagte mir, das die Wartezeit für eine Therapie bei 3-4 Monaten liegt.

Meint Ihr, dass der Truppenarzt bei dem ich mich morgen Standortfremd melde, mich bis zum Beginn der Therapie kzh schreiben kann? Natürlich gebe ich ihm auch die Rufnummer meines behandelnden Truppenarzt, damit er doe Einschätzung meines TA bekommt, da ich wie gesagt Standortfremd bin und der San kein Überblick über mich hat.
Die G-Akte habe ich allerdings am Mann.

Ich hoffe das mir einer von Euch mit meinem Anliegen weiterhelfen kann, ohne das weiter auf meine Erkrankung eingegangen werden muss (ich würde für Fragen diesbezüglich zur Verfügung stehen, aber allein der gang zum TA hat Überwindung gekostet, darum wäre es mir hier ebenfalls recht unangenehm).

Mit kameradschaftlichen Grüßen
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