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Fragen und Antworten => Finanzen => Thema gestartet von: Kevin25 am 03. Juli 2018, 20:03:10

Titel: Nachträglich Wohnug anerkennen lassen
Beitrag von: Kevin25 am 03. Juli 2018, 20:03:10
Servus zusammen

Eine Frage zur Wohnung anerkennen lassen .
Seit 06.16 beim Bund . Eigene Wohnung mit der Freundin seit 10.16.
Ist 50 km von der Einheit entfernt . Bin nicht in der Wohnung gemeldet sondern bei meinen Eltern .
Mietvertrag läuft auf meinen Namen.

Kann ich diese Anerkennen lassen ? Sollte ja TG 6 sein .
Wenn ja welche Unterlagen bräuchte ich dazu
Titel: Antw:Nachträglich Wohnug anerkennen lassen
Beitrag von: dunstig am 03. Juli 2018, 20:05:42
Anerkennen lassen sollte möglich sein, was dazu genau benötigt wird, sagt dir dein S1-Bereich. TG wird es aber keins geben, da so etwas immer erst bei der nächsten Personalmaßnahme (Versetzung) berücksichtigt wird.
Titel: Antw:Nachträglich Wohnug anerkennen lassen
Beitrag von: Andi am 04. Juli 2018, 07:58:21
Und das nicht anmelden als Erstwohnung kann ein saftiges Bußgeld geben.