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FAQ-Board => FAQ => Thema gestartet von: Concorde57 am 26. Juni 2016, 12:29:11

Titel: Einkaufen ohne MwSt
Beitrag von: Concorde57 am 26. Juni 2016, 12:29:11
Moin Leute,

ich habe leider nichts passendes hier im Forum gefunden. Vielleicht könnt Ihr mir ja weiterhelfen.



Ich habe folgende Frage,

kann mann währen eines Einsatzes ( in meinem Fall KFOR ) Steuerfrei über redcoon, Ebay, Amazon etc. einkaufen ? Und wenn ja Wie ?


Es gibt 500 verschiedene Aussagen drüber, leider ist der Spieß nicht aussagefähig.



MkG,
Ich
Titel: Antw:Einkaufen ohne MwSt
Beitrag von: funker07 am 26. Juni 2016, 13:44:01
Gemacht habe ich es noch nicht, sollte aber möglich sein.
Doof ist nur, dass du die Mehrwertsteuer nachzahlen musst, wenn du wieder nach Deutschland einreist.

Was dann Aussage 501 sein dürfte...
Quellen kann ich dir gerade nicht nennen, aber meines Wissens gehört ein kurzer Unterricht zum Thema Zoll usw in die ELSA.
Titel: Antw:Einkaufen ohne MwSt
Beitrag von: Andi am 26. Juni 2016, 14:11:20
Ja, aber über Zollbestimmungen bei Aus- und Einreise und nicht über die Abwicklung privater Geschäfte. ;)
Titel: Antw:Einkaufen ohne MwSt
Beitrag von: Merowig am 27. Juni 2016, 11:36:09
"Zertifikat/Brieflein von oben" das besagt, dass du Mehrwertsteuerbefreit bist - und das dann Amazon zukommen lassen?

Titel: Antw:Einkaufen ohne MwSt
Beitrag von: LwPersFw am 27. Juni 2016, 14:20:52
Ggf finden sich hier Antworten...
+ Umsatzsteuervergünstigungen auf Grund Art. 67 Abs. 3 des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut (NATO-ZAbk)
+ § 4 UStG
Titel: Antw:Einkaufen ohne MwSt
Beitrag von: Concorde57 am 13. Juli 2016, 13:43:23
Falls mal einer reinschaut und die Frage nicht beantwortet sieht hier --->


Es geht !
Wichtig ist das man die Rechnung aufhebt und auf der Rechnung eindeutig zu sehen ist dass es über die Feldpost geht.
Im Anschluss kann man je nach Anbieter die Kommandierung und die Originalrechnung zusenden, natürlich mit den Kontodaten und bei fast allen Anbietern gibt es Geld zurück !

Titel: Antw:Einkaufen ohne MwSt
Beitrag von: Andi am 14. Juli 2016, 14:24:26
Ob sich das lohnt? Ich meine die Geldbuße für das Diszi dafür irgendeinem "Anbieter" die Kopie einer Kommandierungsverfügung zukommen zu lassen dürfte wohl kaum die gemachte Mehrwertsteuereinsparung unterschreiten - die man aber ja vermutlich eh nicht hat, wenn man das gekaufte dann nicht im Einsatzland lässt...

Gruß Andi
Titel: Antw:Einkaufen ohne MwSt
Beitrag von: Gastbeitrag am 15. Juli 2016, 01:29:09
Die Einfuhrsteuer beträgt 19% und der Warenwert ist u.a. abhängig vom Gebrauchtzustand.
Bei Bekleidung die im Einsatz genutzt wird, könnte sich das marginal rechnen.



Titel: Antw:Einkaufen ohne MwSt
Beitrag von: Andi am 15. Juli 2016, 07:43:33
Dann muss man trotzdem gut bestellen, wenn man ein Monatsgehalt plus AVZ als maximale Disziplinarbuße ansetzt... ;D
Titel: Antw:Einkaufen ohne MwSt
Beitrag von: Gastbeitrag am 15. Juli 2016, 15:34:05
Mein Hinweis war auch nicht für den Fall des Dienstvergehens gedacht.
Als Soldat im Auslandseinsatz kann die Bundeswehr eine Bestätigung ausstellen.
Titel: Antw:Einkaufen ohne MwSt
Beitrag von: LwPersFw am 21. Juli 2016, 13:45:22
Das schreibt Amazon auf seiner deutschen Homepage:

Mehrwertsteuerrückerstattung für Ausfuhrlieferungen in nicht kommerziellen Reiseverkehr (privat)

Die Mehrwertsteuer wird erstattet, wenn:

der Käufer einen Wohnort in einem Staat außerhalb EU (Drittlandkäufer) und KEINEN Wohnsitz in Deutschland hat

der Käufer die Ware innerhalb von drei Monaten ausführt
die notwendigen Nachweise uns übergeben werden (siehe unten)

Eine Ausfuhr im Reiseverkehr liegt vor, wenn der Drittlandkäufer die erworbene Ware im persönlichen Reisegepäck ins Drittlandsgebiet mitnimmt.

Keine Ausfuhr im Reiseverkehr liegt vor, wenn der Käufer die Ware durch einen Spediteur, durch Bahn oder Post usw. in ein Drittland versendet.

Drittlandkäufer sind Reisende mit Wohnort in einem Staat außerhalb der EU. Auf die Staatsnagehörigkeit des Käufers kommt es nicht an. Der Wohnort im Drittland muss im Zeitpunkt der Ausfuhrlieferung vorhanden sein.

Beispiele:

Eine deutsche Staatsangehörige hat ihren Wohnort laut Eintragung im Pass in der Schweiz. Sie ist eine Drittlandskäuferin.
Ein japanischer Staatsangehöriger hat seinen Wohnort in Belgien. Er ist kein Drittlandkäufer.
Ein Student aus einem Drittland studiert in Deutschland. Er hat während des Studiums ein Wohnort in Gebiet der EU und ist daher kein Drittlandskäufer. Dasselbe gilt auch für Arbeitnehmer in Deutschland aus nicht EU-Gebiet.


Da sich dies m.E. auf das gültige Steuerrecht abstützt...
...dürfte dies für alle Händler gelten.

Umkehrschluss...

Ein z.B. in die USA versetzter Soldat...der dort lebt und seinen
Wohnsitz hat ... kann dies problemlos nutzen.

Ein Soldat der nur kommandiert ist...erst recht im EU-Bereich
und in dieser Zeit weiterhin in DE gemeldet ist und somit seinen
Wohnsitz hat... dürfte m.E. nicht unter diese Regelungen fallen.


Deshalb würde ich als Bw-Sachbearbeiter keinem Soldaten
irgendetwas "bescheinigen"... weil mit großer Wahrscheinlichkeit 
nicht rechtmäßig.


Sollte es doch möglich sein... bitte hier nicht nur behaupten...
sondern unter Nennung der Rechtsgrundlagen begründen !
Titel: Antw:Einkaufen ohne MwSt
Beitrag von: Gastbeitrag am 21. Juli 2016, 19:03:24
Im Beispiel Amazon wurde früher aufgrund des NATO-Truppenstatut Artikel 67 Abs. 3 die Mehrwertsteuerrückerstattung gewährt. Diese Kulanz wird anscheinend nicht mehr auf den einzelnen Soldaten angewandt. Bei anderen Anbietern soll es aber durchaus noch möglich sein.
Titel: Antw:Einkaufen ohne MwSt
Beitrag von: LwPersFw am 21. Juli 2016, 20:56:02
Ich kann aus dem Wortlaut dieses Artikels nicht herauslesen,
dass er auf deutsche Soldaten angewendet werden kann,
wenn sie in den Auslandseinsatz kommandiert sind... und er ist Stand 1998...

Und aus

Bundesministerium der Finanzen
Merkblatt
zur Umsatzsteuerbefreiung für Ausfuhrlieferungen
im nichtkommerziellen Reiseverkehr

Hinweis: Verkäufe an Reisende mit Wohnort im EU-Gebiet sind nicht umsatzsteuerfrei. Das
gesamte EU-Gebiet gilt für Privatpersonen umsatzsteuerlich als einheitlicher Raum ohne
Steuergrenzen. Jeder Einkauf eines Reisenden in einem EU-Staat ist mit der Umsatzsteuer des
Kauflandes belastet. Diese Besteuerung ist endgültig und bleibt auch nach dem Verbringen der
Ware in einen anderen EU-Staat bestehen.



Der "Trick" mit der Angabe der Feldpostanschrift...
und damit einer innerdeutschen Lieferanschrift...
mag funktionieren...ob das im steuerrechtlichen
Sinn legal ist... kann ich nicht bewerten...

Ich kann aber ... wie schon gesagt ... nur jedem
Bw-Angehörigen (Spieß...Pers...GeZi-Personal)
davon abraten irgendetwas zu bescheinigen...
Titel: Antw:Einkaufen ohne MwSt
Beitrag von: Gastbeitrag am 21. Juli 2016, 22:08:28
Ich habe doch erwähnt, dass beim Fall von Amazon die Mehrwertsteuer auf Kulanz zurückerstattet wurde, damals.
Wie dies rechtlich zu bewerten ist, ist mir nicht bekannt,da Amazon bis 2015 ausschließlich seine Steuern in Luxemburg gezahlt hatte.
Seit 2015 nun auch in Deutschland. Vermutlich bietet Amazon deswegen auch nicht mehr seine Kulanz an.

Das eigentliche Problem für den Soldaten im Ausland ist nicht die Umsatzsteuer, dass ist das Händlerproblem.
Problematisch wird es doch erst, wenn der gekaufte Artikel ohne Umsatzsteuer, wieder in Deutschland eingeführt wird.
Da hatte ich bereits geschrieben, dass die Einfuhrsteuer 19%  (abhängig vom Warenwert und dem Gebrauchtzustand) zu zahlen ist.

Eine Bescheinigung über den Aufenthalt des Soldaten auszustellen, kommt öfters vor - es wird ja nicht irgendwas bescheinigt.
Auch natürlich in anderen Dingen.



Titel: Antw:Einkaufen ohne MwSt
Beitrag von: wolverine am 21. Juli 2016, 22:58:53
Ich habe doch erwähnt, dass beim Fall von Amazon die Mehrwertsteuer auf Kulanz zurückerstattet wurde, damals.
Wie dies rechtlich zu bewerten ist, ist mir nicht bekannt,da Amazon bis 2015 ausschließlich seine Steuern in Luxemburg gezahlt hatte.
Seit 2015 nun auch in Deutschland. Vermutlich bietet Amazon deswegen auch nicht mehr seine Kulanz an.
Das ist doch Riesendünnschiss! Es gilt die europäische Mehrwertsteuersystemrichtlinie (http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=URISERV:l31057&from=DE) und da ist nichts mit "Kulanz". Das ist u. a. gerade Bestandteil mehrerer Strafprozesse.
Titel: Antw:Einkaufen ohne MwSt
Beitrag von: Gastbeitrag am 22. Juli 2016, 00:53:18
Halt Amazon, früher wurde an die Feldpostadresse versendet und die MwSt zurück erstattet.
Seit 2015 wird  die MwSt zurück erstattet, wenn es sich um eine Nicht EU Adresse handelt.
Titel: Antw:Einkaufen ohne MwSt
Beitrag von: LwPersFw am 22. Juli 2016, 11:40:12

Eine Bescheinigung über den Aufenthalt des Soldaten auszustellen, kommt öfters vor - es wird ja nicht irgendwas bescheinigt.
Auch natürlich in anderen Dingen.

Nochmal... als Kommandierter haben Sie keinen Nicht EU Wohnsitz.

Wer dies bescheinigt beteiligt sich somit ggf. an einem Steuerbetrug...im Namen der Bundeswehr,
denn er stellt die Bescheinigung nicht als Privatperson aus, sondern handelt im Auftrag.

Wer dies aus Unkenntnis oder falsch verstandener Kameradschaft tut.... muss mit den möglichen
Konsequenzen leben.

Ich habe diesen Fehler vor 15 Jahren begangen...
und bin nur mit viel Glück einem Straf- und Disziplinarverfahren entgangen.

Diese Mehrwertsteuer-Geschichte ist eine reine Privatsache
zwischen Soldat und Händler... geht es ... dann ist es so....

Aber jeder andere sollte sich da (dienstlich) raushalten !
Titel: Antw:Einkaufen ohne MwSt
Beitrag von: Gastbeitrag am 22. Juli 2016, 14:25:45
Sie haben nicht verstanden!. Es wird nicht ein Wohnsitz im Ausland bescheinigt sondern nur der Aufenthalt im Ausland.
Wo ist der Steuerbetrug, wenn der Artikel bei Einreise wieder versteuert wird?
Titel: Antw:Einkaufen ohne MwSt
Beitrag von: F_K am 22. Juli 2016, 15:11:15
Die MWSt wäre unterschlagen worden .. aber Gastbeitrag hat ja eh nichts belegt.
Titel: Antw:Einkaufen ohne MwSt
Beitrag von: Gastbeitrag am 22. Juli 2016, 15:43:03
Als Gesetzesfanatiker war das jetzt eine Eigentor!
Titel: Antw:Einkaufen ohne MwSt
Beitrag von: LwPersFw am 23. Juli 2016, 13:11:08
Sie haben nicht verstanden!. Es wird nicht ein Wohnsitz im Ausland bescheinigt sondern nur der Aufenthalt im Ausland.
Wo ist der Steuerbetrug, wenn der Artikel bei Einreise wieder versteuert wird?

Wie ich ja zitiert hatte... bedarf es zur Mehrwertsteuerrückerstattung eines Wohnsitzes im Nicht EU Ausland.

Ergo kann dieses Verfahren nicht durch den Händler genutzt
werden, wenn dieser Nachweis nicht erbracht ist.

Das der Soldat bei der Einreise eine Versteuerung vornimmt,
spielt dabei keine Rolle. Wobei ich bezweifle das dies getan wird...

Ist ein Soldat z.B. in die USA versetzt, genügt nicht die Vorlage
der Versetzungsverfügung. Der Soldat muss den Nachweis
durch Vorlage des Reisepasses erbringen, in dem sein neuer
US-Wohnsitz eingetragen wurde.

Deshalb ist die Bestätigung, dass sich der Soldat im Rahmen
der Kommandierung im Ausland aufhält nicht steuerwirksam.

Wird darin aber bescheinigt, oder der Eindruck vermittelt,
der Soldat hätte einen Wohnsitz im Ausland begründet...
...wäre dies eine falsche Aussage... auf deren Grundlage
der Händler ungerechtfertigter Weise die Mehrwertsteuer
zurückerstattet. Was ja auch einen Wettbewerbsvorteil
gegenüber anderen Händlern bedeutet.

Somit hat sich der Aussteller der Bescheinigung an einem
Steuerbetrug beteiligt.


Und wie ich schon sagte, wenn es legal möglich wäre...
bräuchte der Soldat, der die Rückerstattung möchte,
keine Bescheinigung der Bw.

Ich habe dies in den USA auch genutzt... und habe den
Nachweis wie o.g. erbracht.
Somit war die Bw zu keiner Zeit in das Verfahren eingebunden.
Titel: Steuer Steuererklärung Dienstvergehen
Beitrag von: LwPersFw am 05. August 2016, 11:51:16
Weil es thematisch gut passt ... aus der aktuellen Rechtsprechung...


Bundesverwaltungsgericht, Urteil 2 WD 15.14 vom 24.11.2015 ( siehe Anhang )

Steuerhinterziehung ist kein „Kavaliersdelikt“ – Soldat wird aus dem Dienstverhältnis entfernt

Sachverhalt (Auszug)

Der Soldat, ein Oberleutnant, reichte beim Finanzamt für die Veranlagungszeiträume 2009 und 2010 zur Einkommensteuer in
Bezug auf die geltend gemachten Werbungskosten unzutreffende Erklärungen ein, und zwar mehrere Kommandierungsverfügungen
sowie mehrere Bescheinigungen über erhaltene Abfindungen nach dem Bundesreisekostengesetz und der Trennungsgeldverordnung.
Die Kommandierungen waren jedoch weder beabsichtigt noch wurden sie durchgeführt. Die von ihm selbst erstellten
Kommandierungsverfügungen unterschob er dem Vertreter, seinem damaligen Dienststellenleiter, zur Abzeichnung, erstellte
daraufhin die Abfindungsbescheinigungen, die er mit dem Namen und der Unterschrift nicht existenter Personen der Wehrverwaltung
sowie dem Dienstsiegel versah. Der Soldat hat durch seine inhaltlich unzutreffende Steuererklärung seine Einkommensteuer für
das Jahr 2009 um 3.570 € verkürzt. Bzgl. der Einkommensteuererklärung für das Jahr 2010 hat das Finanzamt die unrichtigen
Angaben des Soldaten  erkannt; der Soldat hat versucht, seine Einkommensteuer für das Jahr 2010 um 2.485 € zu verkürzen.

Wie vom Amtsgericht festgestellt, hat der Soldat den Straftatbestand einer Steuerhinterziehung (§ 370 Abs. 1 Nr. 1 AO) in einem
gem. § 370 Abs. 3 Nr. 4 AO besonders schweren Fall erfüllt und wurde durch Urteil des Amtsgerichts v…. zu einer Gesamtgeldstrafe
von 90 Tagessätzen zu je 80 € verurteilt.

Das Truppendienstgericht (TDG) hat den Soldaten mit Urteil v…. wegen eines Dienstvergehens gem. § 23 Abs. 1 SG aus dem Dienstverhältnis entfernt.
Titel: Antw:Einkaufen ohne MwSt
Beitrag von: wolverine am 15. August 2016, 16:14:45
So, dann kenne ich den im Urteil beschriebenen Herren jetzt auch. ;)
Titel: Antw:Einkaufen ohne MwSt
Beitrag von: MMG-2.0 am 15. August 2016, 17:53:02
Der Fall hat aber wenig mit der Ausgangsfrage zu tun!
Titel: Antw:Einkaufen ohne MwSt
Beitrag von: LwPersFw am 15. August 2016, 18:32:35
Die Frage war nach der Möglichkeit des steuerfreien Einkaufens während eines Einsatzes...z.B. über Amazon etc.

Meine Antworten sollten verdeutlichen:

1.
Wenn es geht, ohne das man eine Bescheinigung der Bw vorlegen muss... dann ist es eben so... ist aber eine reine Angelegenheit zwischen Soldat und Händler...und der Händler muss wissen was den Zollbehörden vorzulegen ist.

2.
Jeder Bearbeiter der Bw sollte sich aber hüten, aus falsch verstandener Kameradschaft, oder Unwissenheit, eine Aufenthalt-/Wohnsitzbescheinigung in diesem Kontext auszustellen.
Wie ich bereits sagte... ist es legal möglich,braucht es keine separate Bescheinigung der Bw!

Und: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht !

3.
Welche Folgen Steuerbetrug, bzw. die Beteiligung daran,
haben kann...soll das Urteil verdeutlichen.

Dies ist zwar die gravierendste Folge...da ein besonders
schwerer Fall... aber auch in einem minderschweren Fall
reden wir über strafrechtliche und truppendienstgerichtliche
Verurteilung... nur halt keine Entfernung aus dem Dienst.
Titel: Antw:Einkaufen ohne MwSt
Beitrag von: test0815 am 13. September 2016, 14:58:07
https://www.asmc.de/content/FAQ-Feldpost.html (https://www.asmc.de/content/FAQ-Feldpost.html)
 Denkt beim Einreisen bitte an die Obergrenze von Waren die ihr einführt.
Auch die Uhren Messer etc aus dem Marketender sind noch nicht Versteuert.
Titel: Antw:Einkaufen ohne MwSt
Beitrag von: Waldemar am 27. September 2017, 11:44:16
Moin da es mich derzeit mal wieder selber betrifft und ich 2011 sowie mein ganzen Battalion es schon genutzt haben der aktuelle Ablauf. Hier die Antwort seitens Amazon. Steuerrrchtlich ist es keine Steuerhinterziehung, wenn nei wiederrinfuhr verzollt wird. ich habe damals alles gekaufte im Einsatz an das nach folge Kontingent verkauft.

Amazon.de   

Nachricht vom Kundenservice
Guten Tag,

als im Ausland stationierter Truppenangehöriger des NATO-Bündnisses haben Sie Anspruch auf Erstattung der Umsatzsteuer.

Bitte beachten Sie: für Bestellungen mit einer Lieferadresse in Deutschland und für Mitglieder deutscher Streitkräfte ist eine Umsatzsteuererstattung nicht möglich.

Bevor wir die Erstattung für die in Rechnung gestellte Steuer veranlassen können, benötigen wir von Ihnen das entsprechende ausgefüllte Formular, das Sie bei Ihrer zuständigen Truppendienststelle erhalten.

Bitte senden Sie das Formular zusammen mit der Originalrechnung an:

Amazon Deutschland Services GmbH
Umsatzsteuererstattung
Im Gewerbepark D 55
93059 Regensburg
Deutschland

Nach Eingang der Unterlagen werden wir weiter tätig. Die Originalrechnung sowie die Bescheinigungen behalten wir für unsere Unterlagen. Sollten Sie ein Rechnungsduplikat benötigen, bitten wir um eine kurze Notiz bei Einsendung der Unterlagen. Wir schicken Ihnen dieses dann so schnell wie möglich.

Bitte beachten Sie: Wenn Sie Waren nicht von Amazon.de direkt, sondern von einem Drittanbieter über Amazon.de Marketplace bezogen haben, wenden Sie sich wegen der Umsatzsteuer ausschließlich an diesen. Wir stellen hier lediglich die Handelsplattform dar. Ob Sie eine Ware von einem Dritthändler oder von uns erhalten haben, sehen Sie auf Ihrer Rechnung.
Titel: Antw:Einkaufen ohne MwSt
Beitrag von: F_K am 27. September 2017, 12:22:48
Zitat
als im Ausland stationierter Truppenangehöriger des NATO-Bündnisses

Nochmals, langsam zum Mitmeisseln:

- Die wenigsten deutschen Soldaten sind "NATO" Soldaten
- Ein "normales Kontingent" ist keine Stationierung (Wohnsitz!) im Ausland.
Titel: Antw:Einkaufen ohne MwSt
Beitrag von: schlammtreiber am 27. September 2017, 13:32:55
für Mitglieder deutscher Streitkräfte ist eine Umsatzsteuererstattung nicht möglich.

Das lese ich als "alle Soldaten der Bundeswehr"?
Titel: Antw:Einkaufen ohne MwSt
Beitrag von: F_K am 27. September 2017, 14:05:20
@ Schlammtreiber:

Zumindest fast ....

(Deutsche Soldaten mit einem ECHTEN Wohnsitz im Ausland können sich natürlich deutsche Umsatzsteuer erstatten lassen - und zahlen dann ggf. die Umsatzsteuer ihres Wohnsitzlandes).

Anmerkung: Wer keinen NATO Truppenausweis hat, ist in diesem Sinne auch kein "Angehörige des NATO Bündnisses" im Sinne Truppenstatut und (deutscher) Steuergesetze.
Titel: Antw:Einkaufen ohne MwSt
Beitrag von: MMG-2.0 am 27. September 2017, 22:00:53
Amazon sowie fast alle anderen Unternehmen die über die Feldpost ins Ausland versenden, beziehen sich auf die Umsatzsteuerbefreiung nach §6 Absatz 2 des Umsatzsteuergesetzes und Abschnitt 6 Absatz 3 der Umsatzsteuerrichtlinien.
So ist es möglich mehrwertsteuer- und versandkostenfrei an die sich im Auslandseinsatz befindlichen deutschen Soldaten zu liefern.




Titel: Antw:Einkaufen ohne MwSt
Beitrag von: LwPersFw am 28. September 2017, 20:39:39
Amazon, bzw. andere Versandhändler, liefert rechtlich nicht ins Ausland... sondern an eine inländische Adresse.
Denn auf dem Paket steht eine deutsche Empfangsadresse in Darmstadt.

Das das Paket dann von der Bundeswehr zum Einsatzort verbracht wird... kümmert den Versandhändler nicht mehr...
Denn ab diesem Moment liegt es in der Verantwortung des Soldaten...


Und ... die Umsatzsteuerrichtlinien muss man so lesen:

"(3) Bei Abnehmern mit wechselndem Aufenthalt ist wie folgt zu verfahren:

1. 1
Deutsche Auslandsbeamte, die ihren Wohnort im staatsrechtlichen Ausland haben, sind ausländische Abnehmer.


Das Gleiche gilt für deutsche Auslandsvertretungen, z.B. Botschaften, Gesandtschaften,
Konsulate, für Zweigstellen oder Dozenturen des Goethe-Instituts im Ausland, für im Ausland errichtete
Bundeswehrdienststellen und im Ausland befindliche Bundeswehr-Einsatzkontingente, wenn sie das
Umsatzgeschäft im eigenen Namen abgeschlossen haben."

Im ersten Absatz sind PERSONEN gemeint.
z.B. eben auch Soldaten, die im Rahmen ihrer integrierten Verwendung ihren Wohnort im Ausland haben.

Der zweite Absatz bezieht sich auf DIENSTSTELLEN ... nicht auf deren Angehörige als einzelne Person !
Das DtEinsKtgt kann Waren steuerfrei empfangen, aber nicht die einzelnen Soldaten als Privatperson.



Wie so oft .... Theorie und Praxis ... und wo kein Kläger...da kein Richter.


Ich wiederhole aber nochmal...

+ Wer das so macht ... und der Händler macht mit ... Soll es tun...

+ Aber KEIN Pers...Spieß...etc. sollte im Rahmen dieses Sachverhaltes Irgentetwas bescheinigen und auch noch absiegeln.


Nicht umsonst steht auf den Merkblättern für die Feldpostversorgung:

"Auf die Einhaltung der aktuellen Zollbestimmungen (siehe www.zoll.de) wird
hingewiesen. Für andere Länder als die Bundesrepublik Deutschland gelten
ggf. abweichende Bestimmungen!"

Und beim Zoll findet man dann:

"Merkblatt zur Umsatzsteuerbefreiung für Ausfuhrlieferungen im nichtkommerziellen Reiseverkehr"
Titel: Antw:Einkaufen ohne MwSt
Beitrag von: MMG-2.0 am 28. September 2017, 22:06:31
IMMER entscheidend ist was das Finanzamt als erforderlichen Nachweis und Beleg anerkennt.
Nicht zwingend muss eine ausländische Adresse angegeben werden. Der Vermerk "Feldpost"
mit der Anschrift des EinsKtgt im Ausland darf hier glaubhaft ausreichen.

Amazon schreibt dazu:
Zitat
Umsatzsteuer für Sendungen an Feldpost-Adressen oder an NATO-Truppenangehörige

Wenn Sie eine Lieferung an eine Feldpost-Adresse oder an eine Adresse von NATO-Truppenangehörigen schicken lassen,
erstatten wir Ihnen gerne die Umsatzsteuer für die versandten Artikel. Dies gilt nicht für Lieferadressen innerhalb Deutschlands
oder Angehörige der deutschen Bundeswehr.

Aus rechtlichen Gründen benötigen wir dazu ein entsprechendes Formular. Sie erhalten dieses Formular bei der entsprechenden
Stelle vor Ort. Bitte senden Sie das ausgefüllte Formular zusammen mit der Originalrechnung an folgende Adresse:

Amazon.de Zahlungsabteilung Im Gewerbepark D 55 93059 Regensburg

Sobald wir die benötigten Unterlagen erhalten haben, werden wir die entsprechende Umsatzsteuer auf die bei der Bestellung
verwendete Zahlungsart zurück überweisen. Die Originalrechnung sowie die Bescheinigungen behalten wir für unsere Unterlagen.
 Sollten Sie ein Rechnungsduplikat benötigen, bitten wir um eine kurze Notiz bei Einsendung der Unterlagen. Wir schicken Ihnen
dieses dann so schnell wie möglich. Bitte beachten Sie: Wenn Sie Waren nicht von Amazon.de direkt, sondern über Amazon.de
Marketplace bezogen haben, wenden Sie sich wegen der Umsatzsteuer ausschließlich an den Verkäufer. Nähere Informationen
zum Verkäufer finden Sie auf Ihrem Lieferschein oder Ihrer Rechnung.

Amazon und andere Händler würde dies nicht machen, wenn sie vom FA die Umsatzsteuer nicht zurück erstattet bekämen.

Zitat
Wie so oft .... Theorie und Praxis ... und wo kein Kläger...da kein Richter.
Er übrigt sich dann.


Zitat
Nicht umsonst steht auf den Merkblättern für die Feldpostversorgung:

"Auf die Einhaltung der aktuellen Zollbestimmungen (siehe www.zoll.de) wird
hingewiesen. Für andere Länder als die Bundesrepublik Deutschland gelten
ggf. abweichende Bestimmungen!"

Und beim Zoll findet man dann:

"Merkblatt zur Umsatzsteuerbefreiung für Ausfuhrlieferungen im nichtkommerziellen Reiseverkehr"

Die Hinweis ist richtig, bezieht sich dann aber auf die Wiedereinfuhr, sofern der Artikel nicht im Einsatz verbleibt oder verbraucht wurde.
Titel: Antw:Einkaufen ohne MwSt
Beitrag von: LwPersFw am 29. September 2017, 11:53:03
Ich wiederhole mich... wenn es zw. Händler und Soldat läuft... o.k.

Und wer als Spieß...Pers... glaubt richtig zu handeln... auch o.k.

Der Hinweis von Amazon

Zitat
Dies gilt nicht für Lieferadressen innerhalb Deutschlands 
oder Angehörige der deutschen Bundeswehr.

sollte beachtet werden.
Titel: Antw:Einkaufen ohne MwSt
Beitrag von: F_K am 29. September 2017, 12:51:18
Übrigens:

Die Steuerbehörden klagen ggf. an - ein "Kläger" wird sich also finden (es gibt ja auch noch zusätzlich einen Geschädigten ...)
Titel: Antw:Einkaufen ohne MwSt
Beitrag von: MMG-2.0 am 29. September 2017, 13:44:46
Naja, wie lange befinden wir uns in Auslandseinsätzen?
Und wie lange wird dieser Service der Unternehmen angeboten?
Gibt es überhaupt irgendeinen Fall, einen Kläger, der sich mit dem Sachverhalt dieser Steuerrückerstattung befasst?
Werden diese Unternehmen nicht von den Steuerbehörden geprüft, wenn die Steuerrückerstattung grundlegend
falsch wäre?

Zitat
Dies gilt nicht für Lieferadressen innerhalb Deutschlands
oder Angehörige der deutschen Bundeswehr.

sollte beachtet werden.

Bezieht sich auf angehörige der BW in Deutschland und Mitglieder z. Bsp. der US-Streitkräfte in Deutschland, welche
umsatzsteuerfrei in Deutshland einkaufen können.
Titel: Antw:Einkaufen ohne MwSt
Beitrag von: MMG-2.0 am 29. September 2017, 13:53:52
BTW: Habe mal eine Anfrage an die Steuerbehörde bzgl. Umsatzsteuerbefreiung liegt §6 Absatz 2 des
Umsatzsteuergesetzes und Abschnitt 6 Absatz 3 der Umsatzsteuerrichtlinien in Verbindung mit der Lieferung über
Feldpost für Angehörige der NATO-Streitkräfte im Außereuropäischen Auslandseinsatz gestellt.
Warten wir also deren Ergebnis ab.
Titel: Antw:Einkaufen ohne MwSt
Beitrag von: F_K am 29. September 2017, 14:00:10
@ MMG 2.0:

Hoffentlich ist die Frage auch richtig gestellt:

"NATO Soldat" ist ein deutscher Soldat wohl nur dann, wenn er einen NATO Truppenausweis hat.

Dies wird für die meisten Soldaten im (deutschen) Auslandseinsatz wohl nicht der Fall sein.

Konkretes Beispiel: Auf meinem Dienstposten bin ich "NATO Soldat mit Ausweis" und habe daher auch im Inland gewisse Steuervorteile - in einer bes. Auslandsverwendung bekomme ich aber den Ausweis nicht ausgehändigt - bin also "normaler" DEU Soldat.
Titel: Antw:Einkaufen ohne MwSt
Beitrag von: MMG-2.0 am 29. September 2017, 15:55:11
@F_K:

Du würdest Steuervorteile nach Art. 67 Abs. 3 NATO-ZAbk gekommen, weil bestimmte NATO-Hauptquartiere
dazu berichtigt worden sind. Deins gehört dazu. In AFG bei RS wärst du wieder "NATO Soldat".

Meine Frage an die Steuerbehörde wurde dementsprechend gestellt.

Im Weiteren für den Fall als Privatperson bei längerem Aufenthalt mit Wohnort in einem Nicht-EU Land, was der Soldat
in AFG z. Bsp. auch wäre in Verbindung mit der Umsatzsteuerbefreiung nach §6 Absatz 2.
 
Titel: Antw:Einkaufen ohne MwSt
Beitrag von: F_K am 29. September 2017, 16:05:17
Ein deutscher Soldat in bes. Auslandsverwendungen begründet in aller Regel keinen Wohnsitz im Ausland.
Titel: Antw:Einkaufen ohne MwSt
Beitrag von: MMG-2.0 am 29. September 2017, 18:26:04
Wohnsitz != Wohnort
Titel: Antw:Einkaufen ohne MwSt
Beitrag von: F_K am 29. September 2017, 19:22:36
Im Steuerrecht doch eher Wohnsitz bzw. gewöhnlicher Aufenthalt.

Beides eher nicht gegeben.
Titel: Antw:Einkaufen ohne MwSt
Beitrag von: MMG-2.0 am 29. September 2017, 20:48:45
Der UStAE spricht von Ausländischer Abnehmer.

Zitat
(1) Ausländische Abnehmer sind Personen mit Wohnort oder Sitz im Ausland [...]

(2) Wer ausländischer Abnehmer ist, bestimmt sich bei einer natürlichen Person nach ihrem Wohnort. Es ist unbeachtlich, welche Staatsangehörigkeit der Abnehmer hat. Wohnort ist der Ort, an dem der Abnehmer für längere Zeit Wohnung genommen hat und der nicht nur auf Grund subjektiver Willensentscheidung, sondern auch bei objektiver Betrachtung als der örtliche Mittelpunkt seines Lebens anzusehen ist (BFH-Urteil vom 31.7.1975, V R 52/74, BStBl 1976 II S. 80). Der Begriff des Wohnorts ist nicht mit den in §§ 8 und 9 AO verwendeten Begriffen des Wohnsitzes und des gewöhnlichen Aufenthalts inhaltsgleich.

Ob das jetzt auch für einen Soldaten in AFG zutrifft, der dort seinen "Lebensmittelpunkt" und seine "Wohnung" für längere Zeit inne hat, ist fraglich. Es wäre aber denkbar, dass das FA diesen Umstand für die Steuerrückerstattung des Unternehmers anrechnet.
Titel: Antw:Einkaufen ohne MwSt
Beitrag von: F_K am 29. September 2017, 21:48:29
Ich sehe da nichts fraglich - zur Frage Wohnsitz und gewöhnlicher Aufenthalt gibt es ausreichend Urteile - und der Soldat in AFG hat keine Wohnung und dort auch keinen Lebensmittelpunkt.
(Auch wenn die Begriffe nicht deckungsgleich sind.)
Titel: Antw:Einkaufen ohne MwSt
Beitrag von: LwPersFw am 30. September 2017, 18:13:36
Zitat:

"1.2 Wer ist Drittlandskäufer ?

Drittlandskäufer sind Reisende mit Wohnort in einem Staat außerhalb der EU. Wohnort ist der Ort,
an dem der Käufer für längere Zeit eine Wohnung genommen hat und der als der örtliche Mittel-
punkt seines Lebens anzusehen ist. Als Wohnort in diesem Sinne gilt der Ort, der im Pass oder
sonstigen Grenzübertrittspapier eingetragen ist.
Auf die Staatsangehörigkeit des Käufers kommt es
nicht an. Der Wohnort im Drittland muss im Zeitpunkt der Lieferung vorhanden sein.

Beispiele:

(1)    Eine deutsche Staatsangehörige hat ihren Wohnort laut Eintragung im Pass oder im sonstigen
Grenzübertrittspapier in der Schweiz. Folglich ist sie eine Drittlandskäuferin.

(2)    Ein japanischer Staatsangehöriger hat seinen Wohnort in Belgien. Folglich ist er kein
Drittlandskäufer.

(3)    Ein türkischer Staatsangehöriger ist Arbeitnehmer in Deutschland oder in einem anderen
Mitgliedstaat der Europäischen Union. In aller Regel hat er dann seinen Wohnort im Gebiet
der EU und ist daher kein Drittlandskäufer. Dasselbe gilt in der Regel für Studenten aus
Drittländern, die in Deutschland oder in einem anderen EU-Staat studieren.

(4)    Ein deutscher Diplomat wird von seiner bisherigen Tätigkeit in der Zentrale des Auswärtigen
Amtes an eine deutsche Botschaft im Drittlandsgebiet versetzt. Er kauft in einem deutschen
Einzelhandelsgeschäft Ware, die er an seinen neuen Einsatzort mitnehmen will. Er ist dann
ein Drittlandskäufer, wenn er im Zeitpunkt der Lieferung seinen neuen Wohnort im
Drittlandsgebiet bereits begründet hat und dies dem Unternehmer durch ein amtliches
Dokument nachweist.
Die Versetzungsverfügung des Auswärtigen Amtes in das
Drittlandsgebiet allein reicht dazu nicht aus.

(5)    Die Ausführungen im Beispiel 4 gelten auch für Soldaten der Bundeswehr, die zu einem
Einsatz im Drittlandsgebiet mit Änderung des Wohnorts versetzt werden (z.B. zu einer
deutschen Luftwaffeneinheit in Kanada) sowie für Arbeitnehmer der Privatwirtschaft, die
vom Arbeitgeber zu einer länger andauernden Tätigkeit im Drittlandsgebiet mit Begründung
des Wohnorts in diesem Staat versetzt werden."



Anders sieht es eben aus, wie ich schon sagte, wenn an Dienststellen der Bundeswehr geliefert wird.
Das beste Beispiel sind die Marketenderwaren, die ja steuer- und zollfrei an die Soldaten abgegeben werden.
Titel: Antw:Einkaufen ohne MwSt
Beitrag von: LwPersFw am 06. Oktober 2017, 13:14:22
Ich habe mich beim Zoll nochmal beraten lassen.... und erhielt "Auskunft ohne Gewähr"  ;)

Die Ausgangsfrage war ja:


Ich habe folgende Frage, kann mann währen eines Einsatzes ( in meinem Fall KFOR ) Steuerfrei über redcoon, Ebay, Amazon etc. einkaufen ?

Und wenn ja Wie ?


Das Folgende bezieht sich ausschließlich auf in den Einsatz Kommandierte (für in eine integrierte Verwendung versetzte, gelten andere Regeln):

1. Ja, Unternehmen können steuerfrei an den Einsatzort liefern.

2. Hierzu sieht das Steuerrecht eindeutige Regeln vor.

3. Für die Einhaltung dieser Vorgaben ist ausschließlich das liefernde Unternehmen verantwortlich.

4. Weil 3. gilt, muss keine Bw-Dienststelle eine Bescheinigung/einen Nachweis ausstellen, denn ist nach
    den geltenden Regelungen die Steuerbefreiung für das Unternehmen möglich, ist dies nicht notwendig.

5. Fordert das Unternehmen einen Beleg vom Soldaten, ist dies eine reine Angelegenheit zw. Soldat und Unternehmen.

6. Sollte die bestellte Ware am Ende der Kommandierung nach Deutschland eingeführt werden,
    ist der Soldat in der Pflicht die dann geltenden steuer- bzw. zollrechtlichen Vorgaben zu beachten.

    Hier hängt es sehr vom Einzelfall ab, ob eine Steuer- und/oder Zollpflicht besteht.

    Das geht von keine Steuer/kein Zoll... über nur Steuer... bis Steuer und Zoll... kann also nicht pauschal beantwortet werden...


Und jetzt ... viel Spass beim Einkaufen  ;) ;D
Titel: Antw:Einkaufen ohne MwSt
Beitrag von: MMG-2.0 am 06. Oktober 2017, 15:14:49
Dass ist alles nun nicht wirklich neu.  ;)
Nur Amazon verlangt irgendeinen Nachweis, alle dt. Unternehmen reicht der Hinweis "Feldpost".
Eingehender interessant wäre jetzt Punkt 2.


Titel: Antw:Einkaufen ohne MwSt
Beitrag von: MMG-2.0 am 06. Oktober 2017, 15:22:16
@LwPersFw:

P.S.: Danke fürs Nachfragen.

Meine schriftliche Anfrage an die Steuerbehörde lässt noch auf sich warten.
Titel: Antw:Einkaufen ohne MwSt
Beitrag von: LwPersFw am 06. Oktober 2017, 17:06:51

Eingehender interessant wäre jetzt Punkt 2.


Dies war die Begründung des freundlichen Zollbeamten:

"Nach § 4 Nr. 1 a) Umsatzsteuergesetz (UStG) sind Ausfuhrlieferungen von der Umsatzsteuer befreit. Eine Ausfuhrlieferung liegt z.B. gem. § 6 Absatz 1 Nr. 1 UStG vor, wenn bei einer Lieferungder Unternehmer den Gegenstand der Lieferung in das Drittlandsgebiet befördert oder versendet hat.
 
Dies trifft  zu, da hier im Internet bestellte Gegenstände durch den Unternehmer (z.B. Amazon) in ein Drittland (Afghanistan) versendet werden. Der einzelne Soldat kann damit in den Genuss einer steuerfreien Ausfuhrlieferung kommen, wobei der Status als Soldat keinen Einfluss hat.
 
Nachrichtlich weise ich darauf hin, dass gemäß § 6 Abs. 4 UStG i.V.m. § 8 Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung (USt-DV) die Nachweispflicht über das Vorliegen der Voraussetzungen dem Unternehmer und nicht dem Abnehmer obliegt."
Titel: Antw:Einkaufen ohne MwSt
Beitrag von: MMG-2.0 am 06. Oktober 2017, 17:13:07
Zitat
Dies trifft  zu, da hier im Internet bestellte Gegenstände durch den Unternehmer (z.B. Amazon) in ein Drittland (Afghanistan) versendet werden. Der einzelne Soldat kann damit in den Genuss einer steuerfreien Ausfuhrlieferung kommen, wobei der Status als Soldat keinen Einfluss hat.

Gut, das deckt sich das im wesentlichen mit meiner Aussage "Im Weiteren für den Fall als Privatperson bei längerem Aufenthalt mit Wohnort in einem Nicht-EU Land, was der Soldat in AFG z. Bsp. auch wäre in Verbindung mit der Umsatzsteuerbefreiung nach §6 Absatz 2."
Titel: Antw:Einkaufen ohne MwSt
Beitrag von: MMG-2.0 am 06. Oktober 2017, 17:14:46
Kann jemand diesen Thread komprimieren und als Sticker markieren.
Titel: Antw:Einkaufen ohne MwSt
Beitrag von: ulli76 am 06. Oktober 2017, 19:59:49
Hab´s mal hier her verschoben.