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Zusammenfassung

Autor: woodstock
« am: 03. Januar 2018, 21:45:57 »

Dabke für den Hinweis S1NCO.

Wir freuen uns in unserem Grüppchen über Zuwachs, deshalb bin ich so übereifrig gewesen :)

Autor: S1NCO
« am: 03. Januar 2018, 21:43:52 »

@woodstock

Ich glaube der Junge Herr hat die Zusage für eine Berufsausbildung bekommen, nicht für den gehobenen Dienst.
Aber das kann nur er uns beantworten.
Autor: woodstock
« am: 03. Januar 2018, 21:25:00 »

Hallo Julian,

darf ich fragen, welches BwDlz deine Ausbildungsstammdienststelle ist?
In der Whatsappgruppe zum ET 04/18 gibt es schon einige Kommilitonen, da kann man möglicherweise herausfinden, wer angeschrieben wird.
Autor: S1NCO
« am: 02. Januar 2018, 16:36:23 »

Hallo Julian,

im Geschäftsverkehr ist es nicht üblich  jemanden mit dem Vornamen anzureden, unterlasse dies bitte.

Ansonsten an BulleMölders und F_K halten.
Autor: F_K
« am: 02. Januar 2018, 16:15:34 »

Daher:

- entweder Sachbearbeiter anschreiben, oder
- die Dienststelle / Abteilung mit "sehr geehrte Damen und Herren".
Autor: BulleMölders
« am: 02. Januar 2018, 16:06:34 »

Im Briefkopf steht normalersweie der Verfasser / die Verfasserin eine Schreibens unter dem Schreiben der Zeichnungsberechtigte / die Zeichnungsberechtigte.

Wie im Geschäftsverkehr üblich, sollte man den Verfasser des Schreibens Anreden.

Bei Versicherungen schreibe ich ja auch selten den Vorstandsvorsitzenden, der die Schreiben gezeichnet hat, sondern den Sachbearbeiter / die Sachbearbeiterin!
Autor: Julian0503
« am: 02. Januar 2018, 15:53:14 »

Hallo,
ich habe letztens eine Zusage für eine Ausbildung bekommen. Im Briefkopf stehen die Namen der Bearbeiter, die ich auch kennengelernt habe, am Ende des Briefes jedoch eine Person dessen vornamen un geschlecht ich auch nicht kenne (Im Auftrag Person X). Welche der Personen muss ich jetzt bei einer Antwort anreden, und kommt es nicht komisch rüber wenn ich beim bwdlz anrufe und nach dem Vornamen frage?

LG
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