Autor: christoph1972
« am: 22. Mai 2018, 21:38:28 »Örgs, Leute.
Es gibt einen Unterschied zwischen Fachhochschulreife und fachgebundener Hochschulreife.
Hier geht es um die fachgebundene Hochschulreife, die zur Vervollkommnung bzw. Vollendung noch eines einjährigen Praktikums bedarf.
Der Inhaber einer Fachhochschulreife hat schon den praktischen Teil durch Ausbildung oder ein gelenktes Praktikum in Klasse 11 der Fachoberschule mit 2 Tagen Berufsschulunterricht erledigt und geht dann an die Fachoberschule Typ Klasse 12 (oder wie das heute so heissen mag) und legt dann die entsprechenden Prüfungen ab und hat dann die Fachhochschulreife. Die berechtigt bis auf zu vernachlässigende Ausnahmen einzelner Bildungsgänge bundesweit zum Studium an den Fachhochschulen bzw. den "University of Applied Science"/Hochschulen der angewandten Wissenschaften oder wie immer sich die (Fach-) Hochschulen nach Landesrecht jetzt nennen dürfen.
Die Fachgebundene Hochschulreife erreicht man in der Regel dann, wenn wegen fehlender 2. Fremdsprache oder anderen Gründen keine Allgemeine Hochschulreife, umgs. auch als "Abi" bezeichnet, erreicht wird.
Damit kann man dann auch einer früheren Universität oder dem heutigen Äquivalent einen universitär ausgerichteten Studiengang studieren, sofern das Landesrecht die fachgebundene Hochschulreife dafür anerkennt.
Da ja dank der Wischi-Waschi-mach-alles-gleich-Bologna-Reform die Unterschiede zwischen früheren Fachhochschulen und (Technischen) Universitäten bzw. Hochschulen in den Abschlüssen formal (weitestgehend) egalisiert wurden, gilt das wunderbarer, ähm, wundersamerweise, nicht für die Hochschulzugangsberechtigungen.
Also wegen der fachgebundenen Hochschulreife des TE gda mal nachfragen https://www.km.bayern.de/schueler/abschluesse/zeugnisanerkennung.html
Es gibt einen Unterschied zwischen Fachhochschulreife und fachgebundener Hochschulreife.
Hier geht es um die fachgebundene Hochschulreife, die zur Vervollkommnung bzw. Vollendung noch eines einjährigen Praktikums bedarf.
Der Inhaber einer Fachhochschulreife hat schon den praktischen Teil durch Ausbildung oder ein gelenktes Praktikum in Klasse 11 der Fachoberschule mit 2 Tagen Berufsschulunterricht erledigt und geht dann an die Fachoberschule Typ Klasse 12 (oder wie das heute so heissen mag) und legt dann die entsprechenden Prüfungen ab und hat dann die Fachhochschulreife. Die berechtigt bis auf zu vernachlässigende Ausnahmen einzelner Bildungsgänge bundesweit zum Studium an den Fachhochschulen bzw. den "University of Applied Science"/Hochschulen der angewandten Wissenschaften oder wie immer sich die (Fach-) Hochschulen nach Landesrecht jetzt nennen dürfen.
Die Fachgebundene Hochschulreife erreicht man in der Regel dann, wenn wegen fehlender 2. Fremdsprache oder anderen Gründen keine Allgemeine Hochschulreife, umgs. auch als "Abi" bezeichnet, erreicht wird.
Damit kann man dann auch einer früheren Universität oder dem heutigen Äquivalent einen universitär ausgerichteten Studiengang studieren, sofern das Landesrecht die fachgebundene Hochschulreife dafür anerkennt.
Da ja dank der Wischi-Waschi-mach-alles-gleich-Bologna-Reform die Unterschiede zwischen früheren Fachhochschulen und (Technischen) Universitäten bzw. Hochschulen in den Abschlüssen formal (weitestgehend) egalisiert wurden, gilt das wunderbarer, ähm, wundersamerweise, nicht für die Hochschulzugangsberechtigungen.
Also wegen der fachgebundenen Hochschulreife des TE gda mal nachfragen https://www.km.bayern.de/schueler/abschluesse/zeugnisanerkennung.html