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Zusammenfassung

Autor: christoph1972
« am: 22. Mai 2018, 21:38:28 »

Örgs, Leute.

Es gibt einen Unterschied zwischen Fachhochschulreife und fachgebundener Hochschulreife.

Hier geht es um die fachgebundene Hochschulreife, die zur Vervollkommnung bzw. Vollendung noch eines einjährigen Praktikums bedarf.

Der Inhaber einer Fachhochschulreife hat schon den praktischen Teil durch Ausbildung oder ein gelenktes Praktikum in Klasse 11 der Fachoberschule mit 2 Tagen Berufsschulunterricht erledigt und geht dann an die Fachoberschule Typ Klasse 12 (oder wie das heute so heissen mag) und legt dann die entsprechenden Prüfungen ab und hat dann die Fachhochschulreife. Die berechtigt bis auf zu vernachlässigende Ausnahmen einzelner Bildungsgänge bundesweit zum Studium an den Fachhochschulen bzw. den "University of Applied Science"/Hochschulen der angewandten Wissenschaften oder wie immer sich die (Fach-) Hochschulen nach Landesrecht jetzt nennen dürfen.

Die Fachgebundene Hochschulreife erreicht man in der Regel dann, wenn wegen fehlender 2. Fremdsprache oder anderen Gründen keine Allgemeine Hochschulreife, umgs. auch als "Abi" bezeichnet, erreicht wird.

Damit kann man dann auch einer früheren Universität oder dem heutigen Äquivalent einen universitär ausgerichteten Studiengang studieren, sofern das Landesrecht die fachgebundene Hochschulreife dafür anerkennt.

Da ja dank der Wischi-Waschi-mach-alles-gleich-Bologna-Reform die Unterschiede zwischen früheren Fachhochschulen und (Technischen) Universitäten bzw. Hochschulen in den Abschlüssen formal (weitestgehend) egalisiert wurden, gilt das wunderbarer, ähm, wundersamerweise, nicht für die Hochschulzugangsberechtigungen.

Also wegen der fachgebundenen Hochschulreife des TE gda mal nachfragen https://www.km.bayern.de/schueler/abschluesse/zeugnisanerkennung.html
Autor: femalesoldier
« am: 22. Mai 2018, 14:14:11 »

Es geht um die Anerkennung des praktischen Teils der FHR.

Ja. Das habe ich so verstanden. Bescheinigt die Schule NICHT.
Allerdings weiss ich nicht, wie die staatlichen Traegerschaften das Handhaben.
Autor: IcemanLw
« am: 22. Mai 2018, 13:47:44 »

Es geht um die Anerkennung des praktischen Teils der FHR.
Autor: femalesoldier
« am: 22. Mai 2018, 12:03:19 »

@dunstig
Nicht ganz richtig, die Schule bescheinigt das. Nach den Richtlinien des Landes ja, aber Überprüfung naja.

Das macht die Schule nicht, sondern der Betrieb, in dem das Praktikum durchgeführt wurde.  ::)
Autor: IcemanLw
« am: 22. Mai 2018, 11:07:10 »

@dunstig
Nicht ganz richtig, die Schule bescheinigt das. Nach den Richtlinien des Landes ja, aber Überprüfung naja.
Autor: dunstig
« am: 22. Mai 2018, 08:28:13 »

Auch das hatten wir schon öfters hier und stimmt in dieser Pauschalität einfach nicht. Denn nicht der Dienstherr verteilt Schulabschlüsse, sondern die Kultusministerien der Länder. Und hier kommt es auf jedes Bundesland an, inwieweit sie den freiwilligen Wehrdienst als praktischen Teil anerkennen.

Noch dazu geht es hier im Thread um die Einstellung in eine Laufbahn, in der das Fachabitur Voraussetzung ist und ob dies nur mit dem schulischen Teil möglich wäre. Eine Einstellung als FWDL war hier nie Thema ;)
Autor: femalesoldier
« am: 22. Mai 2018, 08:11:54 »

Zitat
Naja die Diskussion erübrigt sich insofern, da die Bundeswehr an einen Offiziersanwärter als Anforderung die Fachhochschulreife stellt, und eben nicht nur den schulischen Teil.
Wie kann es dann passieren, dass jemand nur mit schulischen Teil eingestellt wird?

Bei FWDlern ist das tatsaechlich Gang und Gebe.
12 Monate FWDl entsprechen in diesem Falle dann einem "berufsgelenkten Praktikum", ergo praktischer Teil Fachhochschulreife in Augen des Dienstherrn erfüllt.
Autor: IcemanLw
« am: 22. Mai 2018, 00:40:29 »

Zitat
Naja die Diskussion erübrigt sich insofern, da die Bundeswehr an einen Offiziersanwärter als Anforderung die Fachhochschulreife stellt, und eben nicht nur den schulischen Teil.
Wie kann es dann passieren, dass jemand nur mit schulischen Teil eingestellt wird?
Autor: benba
« am: 21. Mai 2018, 22:34:20 »

Naja die Diskussion erübrigt sich insofern, da die Bundeswehr an einen Offiziersanwärter als Anforderung die Fachhochschulreife stellt, und eben nicht nur den schulischen Teil.

Der Vollständigkeithalber:

  • Aeronautical Engineering (B. Eng.)
  • Computer Aided Engineering (M. Eng.) Master der Studiengänge Techn. Informatik und Kommunikationstechnik (B. Eng.) und Maschinenbau (B. Eng.)
  • Management und Medien (B. A./M. A.)
  • Maschinenbau (B. Eng.)
  • Techn. Informatik und Kommunikationstechnik (B. Eng.)
  • Wehrtechnik (B. Eng.) WTD - und BND - Mitarbeiter, seit 2015/2016 müsste auch ein Master möglich sein, entspricht weitestgehend dem Studium Techn. Informatik und Kommunikationstechnik (B. Eng.)
Autor: LwLauch
« am: 17. Mai 2018, 19:31:12 »

Ich finde es sowieso etwas problematisch, dass die Länder in Sachen Bildung alle ihre eigenen Brötchen backen und sich die Bw als Studienort gerade eins von zwei Bundesländern ausgesucht hat, die nicht in der Elf-Länder-Vereinbarung (mittlerweile sind es 14) sind. Darüber könnte man herrlich diskutieren, aber das führt zu nichts und deshalb lassen wir das mal. Ich sehe diesen Einwand aber als sehr berechtigt an, danke! Das hatte ich aktuell nämlich gar nicht auf dem Schirm..
Autor: femalesoldier
« am: 17. Mai 2018, 14:55:09 »

Als ich mich 1997 als Offz mit Fachabi beworben habe, konnte man damit noch drei Studiengänge besuchen....

Man kann mit einem vollen Fachabitur (nicht nur dem schulischen Teil wie hier beim TE) nach meinen Unterlagen immer noch in München im Fachhochschulbereich
  • Aeronautical Engineering (B. Eng.)
  • Computer Aided Engineering (M. Eng.)
  • Management und Medien (B. A./M. A.)
  • Maschinenbau (B. Eng.)
  • Techn. Informatik und Kommunikationstechnik (B. Eng.)
  • Wehrtechnik (B. Eng.)
studieren.

Insofern die Fachhochschulreife denn auch in Bayern anerkannt ist.
Autor: LwLauch
« am: 17. Mai 2018, 09:31:52 »

Ja, trotzdem kann man es dort studieren. ;)
Autor: IcemanLw
« am: 17. Mai 2018, 01:13:21 »

@Lauch
Aber Wehrtechnik war doch nur Zivil oder?
Autor: Bubbes
« am: 17. Mai 2018, 00:05:40 »

Stimmt, ich hatte zu dem Zeitpunkt schon mein Jahrespraktikum *upsi....

Management und Medien, das hätte ich mir damals gewünscht.
Autor: LwLauch
« am: 16. Mai 2018, 23:02:10 »

Als ich mich 1997 als Offz mit Fachabi beworben habe, konnte man damit noch drei Studiengänge besuchen....

Man kann mit einem vollen Fachabitur (nicht nur dem schulischen Teil wie hier beim TE) nach meinen Unterlagen immer noch in München im Fachhochschulbereich
  • Aeronautical Engineering (B. Eng.)
  • Computer Aided Engineering (M. Eng.)
  • Management und Medien (B. A./M. A.)
  • Maschinenbau (B. Eng.)
  • Techn. Informatik und Kommunikationstechnik (B. Eng.)
  • Wehrtechnik (B. Eng.)
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