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Zusammenfassung

Autor: schlammtreiber
« am: 17. Mai 2019, 09:40:13 »

Ich vermute mal, es handelt sich um die Laufbahn Unteroffizier o.P. im Fachdienst?
Dann müsstest Du für sowas ("Ausbildungstruppe") ohnehin erst mal in die komplett andere Laufbahn der Feldwebel im Truppendienst wechseln.
Autor: Andi8111
« am: 16. Mai 2019, 21:49:27 »

Vielleicht Häuserkampf. Aber natürlich erst nach dem EK und der Scharfschützenausbildung ;)
Autor: ulli76
« am: 16. Mai 2019, 20:48:41 »

Was denkst du denn, was du als ZFA ausbilden könntest?
Autor: Ralf
« am: 16. Mai 2019, 19:59:21 »

Zitat
Aber was ist, wenn ich nach der Ausbildung sage, dass ich gerne in einen anderen Bereich arbeiten würde?
Es muss immer ein dienstl. Interesse vorliegen. Grundsätzlich besteht nach einer zeit- und kostenintensiven Ausbildung kein dienstl. Interesse an einem Verwendungswechsel.
Autor: Löwe von Eutin
« am: 16. Mai 2019, 18:47:01 »

Du sitzt dann ja i.d.R. auf einem bestimmten Dienstposten.

Die Bundeswehr lässt dich diese Ausbildung durchlaufen, da sie für deine geplante Verwendung auf deinem Dienstposten erforderlich ist.

Prinzipiell besteht die Möglichkeit einen Antrag auf Laufbahnwechsel  zu stellen oder einen Versetzungsantrag zu stellen.

Ein Verwendungswechsel nach abgeschlossender/ vollzogener Ausbildung halte ich jeoch für schwierig/ unglücklich.

MKG
Autor: sek345
« am: 16. Mai 2019, 18:41:33 »

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich werde wie schon einmal erwähnt die Uffz Laufbahn mit der zahnm. Ausbildung am 1.7. beginnen.

Meine Frage ist, ob ich wenn die Ausbildung abgeschlossen ist, zwingend im Zahnm. Bereich arbeiten muss?
Ich meine klar wurde ich dann dafür ausgebildet, wurde auf meine Tätigkeiten spezialisiert.

Aber was ist, wenn ich nach der Ausbildung sage, dass ich gerne in einen anderen Bereich arbeiten würde?
z.B. in eine Ausbildertruppe o.ä. wäre das möglich?

MfG

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