Autor: Ralf
« am: 14. November 2016, 20:47:29 »Eine vorzeitige Beendigung des Studiums wegen fehlenden Studienerfolges kann auf Antrag OA oder auf Vorschlag des zuständigen Disziplinarvorgesetzten bis zum Beginn des zweiten Studienjahres erfolgen.
Vor der Ablösung vom Studium sind die Offz/OA aktenkundig darüber zu belehren, dass ihr Wehrdienstverhältnis mit Ablauf der festgesetzten Dienstzeit endet.
Ein Wechsel des Studienganges kommt grundsätzlich nicht in Betracht, wenn der bisherige Studiengang voraussichtlich erfolgreich abgeschlossen werden kann. Also ohne negative Leistungen kein Wechsel.
OA können im ersten Studienjahr einen Antrag auf Studiengangwechsel stellen, wenn sie im bisherigen Studiengang mindestens in einem Leistungsnachweis nicht ausreichende Ergebnisse erbracht haben und die UniBw das voraussichtliche Scheitern im bisherigen Studiengang bestätigt.
Einfach so kann man sein Studium nicht abbrechen. Und i.d.R. wars das dann mit der Karriere, weil OffzTrD grundsätzlich mit Studium gewollt sind.
Vor der Ablösung vom Studium sind die Offz/OA aktenkundig darüber zu belehren, dass ihr Wehrdienstverhältnis mit Ablauf der festgesetzten Dienstzeit endet.
Ein Wechsel des Studienganges kommt grundsätzlich nicht in Betracht, wenn der bisherige Studiengang voraussichtlich erfolgreich abgeschlossen werden kann. Also ohne negative Leistungen kein Wechsel.
OA können im ersten Studienjahr einen Antrag auf Studiengangwechsel stellen, wenn sie im bisherigen Studiengang mindestens in einem Leistungsnachweis nicht ausreichende Ergebnisse erbracht haben und die UniBw das voraussichtliche Scheitern im bisherigen Studiengang bestätigt.
Einfach so kann man sein Studium nicht abbrechen. Und i.d.R. wars das dann mit der Karriere, weil OffzTrD grundsätzlich mit Studium gewollt sind.