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Zusammenfassung

Autor: OMLT
« am: 07. Januar 2020, 15:35:30 »

Ich war 2014 als InfAusb Teil des AusbUstVbd MNG.
Bei uns gab es "große/kleine" Anrechnungsfälle.
Ist allerdings schon paar Tage her, s.o.

ABER:
Die Zeit in der MNG zählt zu meinen großartigsten Erlebnissen die mir der Dienstherr ermöglich hat. Da waren die Anrechnungsfälle eher "Beiwerk".
Auf jeden Fall mitnehmen!

Horrido
Autor: LwPersFw
« am: 07. Januar 2020, 13:24:22 »

Guten Tag ,

Weiß jemand ob für dir Ausbildungsunterstützung Mongolei ein AVZ gezahlt wird ?
 MKG

Wenn der Einsatz beim FHPSOTC ist … würde ich mal vermuten - Nein, da keine besondere Auslandsverwendung, sondern eine Ausbildungsunterstützung im Rahmen bilateraler Verträge.
Autor: KlausP
« am: 07. Januar 2020, 13:14:31 »

Guten Tag ,

Weiß jemand ob für dir Ausbildungsunterstützung Mongolei ein AVZ gezahlt wird ?
 MKG

Ja, Ihre Vorgesetzten.
Autor: Sepp Aller
« am: 07. Januar 2020, 12:04:59 »

Guten Tag ,

Weiß jemand ob für dir Ausbildungsunterstützung Mongolei ein AVZ gezahlt wird ?
 MKG
Autor: F_K
« am: 30. Oktober 2018, 13:16:59 »

Ja, AVZ wird von Amts wegen gezahlt - ohne Antrag.
Autor: Edding400
« am: 30. Oktober 2018, 13:07:47 »

D.h. der Soldat muss im Vorfeld nichts selbst beantragen, sondern bekommt den AVZ automatisch mit den Bezügen überwiesen?!?
Autor: FoxtrotUniform
« am: 21. August 2018, 18:12:50 »

Ergänzende Regelungen gibt es beim AVZ nur zeitweise wenn das Einsatzland gewechselt wird, z.B. C-DAESH bei Besatzungen die Jordanien verlassen.
Autor: Mike Brisket
« am: 20. August 2018, 10:37:05 »

Wo gerade der Thread auf ist, mal eine Frage die mich sehr interessiert:

Bekommt der Panzergrenadier in Afghanistan, der im Felde unter allen erdenklichen Bedrohungen operiert den gleichen AVZ Betrag wie sein Kamerad, der am Panzer im (relativ) sicheren Feldlager rumschraubt?

Ja!!!
Autor: LE_field
« am: 20. August 2018, 10:06:48 »

Wo gerade der Thread auf ist, mal eine Frage die mich sehr interessiert:

Bekommt der Panzergrenadier in Afghanistan, der im Felde unter allen erdenklichen Bedrohungen operiert den gleichen AVZ Betrag wie sein Kamerad, der am Panzer im (relativ) sicheren Feldlager rumschraubt?
Autor: LwPersFw
« am: 16. August 2018, 09:16:03 »

Für Verzugszinsen gibt es nicht nur keine Rechtsgrundlage... wie F_K richtig anführte...

Sie sind gesetzlich ausgeschlossen.  >> § 3 Abs 5 BBesG

Als Beispiel aus der Rechtsprechung: Bundesverwaltungsgericht Beschl. v. 28.04.1994, Az.: BVerwG 2 WDB 1.94
Autor: didi62
« am: 16. August 2018, 07:16:48 »

Wenn man insgesamt mal vergleicht, mit welchen hohen Geschwindigkeiten der Bund Geld einkassiert/einbehält und eben mit langem Verzug auszahlt, wäre es mal interessant gegenüber dem Bund Verzugszinsen einzufordern [emoji23]

Verzugszinsen? In welch anderem Beruf gibt es denn Gehalt im voraus? Gibt es nur bei Beamten, Richtern und Soldaten.
Autor: F_K
« am: 11. August 2018, 11:27:58 »

Gibt es keine Rechtsgrundlage für - und in einer Nullzins Umgebung sachlich nicht zutreffend.
Autor: HubschrauBär
« am: 11. August 2018, 10:45:25 »

Wenn man insgesamt mal vergleicht, mit welchen hohen Geschwindigkeiten der Bund Geld einkassiert/einbehält und eben mit langem Verzug auszahlt, wäre es mal interessant gegenüber dem Bund Verzugszinsen einzufordern [emoji23]
Autor: Tommie
« am: 11. August 2018, 09:51:25 »

Das Procedere ist wie folgt:

1. Nach bestätigtem IN wird ein Abschlag von 15 Tagessätzen gezahlt: € 110,-- x 15 = € 1.650,--
2. Der Abschlag wird mit dem nächsten Monat verrechnet: 25.01.19 bis 31.01.2019 = 7 Tage, 15 Tagessätze - 7 Tagessätze = 8 Tagessätze, die von der Zahlung für den Monat Februar in Abschlag zu bringen sind!
3. Anfang März wird dann der Februar gezahlt: 28 - 8 = 20 Tagessätze, also 20 x € 110,-- =  € 2.200,--
4. Abschlusszahlung nach bestätigtem OUT: 18 x € 110,-- = € 1.980,--

Aber: Nachdem das jetzt alles über die Bezügeabrechnung geht, die zum 25.01.2019 für den Februar längst schon gemacht ist, wird sich alles um einen Monat verzögern, was dem Bund einiges an Zinsen bringen dürfte ;) ! Der Abschlag kommt also zum Ende Februar mit den März-Bezügen, der Februar selbst mit den April-Bezügen und die Abschlusszahlung Ende April mit der Mai-Kohle!



Edit:
"Ironie" entfernt  ::)!
Autor: Edding400
« am: 11. August 2018, 09:16:38 »

Dann nehmen wir mal folgenden Fall an:

Soldat A setzt am 25.01.19 seinen Fuss auf afghanischen Boden und am 18.03.19 fliegt er zurück nach Deutschland.
Die erste Zahlung (für Januar) wird folglich erst mit den Bezügen im März gezahlt?
Und wird dann nur 7 Tage AVZ mit überwiesen, da ja mit den Bezügen für März (gezahlt am 01.03.) niemand weiss, ob er den ganzen Februar dort war (Stichwort Repatriierung)?? Denn die Abrechnung wird ja bereits Mitte Februar gemacht.

Folglich wäre die AVZ Zahlung für März auch erst im Mai möglich. Oder habe ich einen Denkfehler?!?
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