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Zusammenfassung

Autor: Rekrut84
« am: 17. April 2019, 16:41:26 »

@LwPerFw

Wie immer eine Top Antwort und meinen besten Dank dafür.  :)
Autor: LwPersFw
« am: 17. April 2019, 14:47:10 »

"Unter den Voraussetzungen des § 43b Abs. 1 Satz 1 BBesG kann eine Verpflichtungsprämie für bestimmte Fachtätigkeitsbereiche 2
(z. B. Fluggerätemechanikerin oder Fluggerätemechaniker, Kfz-Mechatronikerin oder Kfz-Mechatroniker) oder
für einzelne Fachtätigkeiten (z. B. Fluggerätemechanikerfeldwebel A340 – FIGerMechFw A340) mit Personalmangel gewährt werden.
Dabei sind Beschränkungen auf bestimmte Laufbahnen (z. B. Mannschaftslaufbahnen, Laufbahn der Feldwebel des Sanitätsdienstes) sowie regionale Begrenzungen zulässig.

2 Fachtätigkeitsbereiche fassen Fachtätigkeiten eines Werdeganges/einer Ausbildungs- und Verwendungsreihe (AVR)/einer Verwendungsreihe (VR) zusammen."




Dabei ist eine vorübergehende Führung auf "DPäK-Ausbildung" - bei der Luftwaffe die Regel - unschädlich.

Maßgeblich ist, dass die Einplanung für einen prämienberechtigten Dienstposten, der den o.g. Kriterien entspricht, erfolgt ist. ( Ausnahme: Offiziere - bei diesen zählt Wdg/AVR/VwdgR )

Nach Einstellung erhalten die prämienberechtigten Soldaten einen Bescheid des BAPersBw, in dem alles zur Höhe und Zahlungsmodalitäten erläutert wird.
Autor: Ralf
« am: 17. April 2019, 13:19:54 »

Es zählt die Gesamtverpflichtungszeit.
Autor: Rekrut84
« am: 17. April 2019, 12:44:50 »

Das gleiche habe ich mir auch gedacht.

Was ich mich jedoch frage ist, ob man dann nach Ende der Ausbildung und Lehrgänge dann nur für die restliche Dienstzeit die Prämie bekommt oder auch rückwirkend für die bereits vergangene Zeit.
Denn jemand der auf einen festen Dienstposten eingeplant wird hat das ja dann nicht.

Ich war nur verwundert jetzt auf der Einplanung das gelesen zu haben.
Autor: wolverine
« am: 17. April 2019, 12:32:33 »

Ich denke, dass dies sogar so wahrscheinlich ist. Solange man nicht auf einem konkreten Dp sitzt, sondern eben nur auf einem dienstpostenähnlichen Konstrukt (DPäK), kann ja eigentlich keiner sinnvoll entscheiden, ob jetzt eine Prämienberechtigung vorliegt oder eben nicht.
Autor: Rekrut84
« am: 17. April 2019, 12:13:43 »

Den erreicht man ja so schlecht  :-\
Autor: Ralf
« am: 17. April 2019, 10:35:26 »

Möglich, dass das so gehandhabt wird. Einfach mal deinen zuständigen Einplaner fragen, der ist dafür zuständig.
Autor: Rekrut84
« am: 17. April 2019, 07:16:42 »

Gehe ich dann recht in der Annahme, dass man bei einer Einplanung auf DPäK nicht Prämienberechtigt ist, sondern erst bei der späteren Versetzung auf den konkreten Dienstposten?

Autor: Ralf
« am: 17. April 2019, 05:13:18 »

Nein, keine Änderung.
Autor: Rekrut84
« am: 16. April 2019, 16:43:03 »

Hey,

Ich hatte hier vor kurzem noch gelesen, dass der Flugberaterfeldwebel zu den Mangelverwendungen gehört und Prämienberechtigt ist. Hat sich das mittlerweile geändert?
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