Autor: PzHurra
« am: 05. Februar 2020, 18:40:36 »Also nach aktuellen Stand muss man auf jedes Geländegängiges Fahrzeug neu Eingewiesen und Überprüft werden.
Was noch zu beachten ist, das alles was Gelände betrifft NUR Kraftfahrtechnisches-Fachpersonal durchgeführt werden darf.
Die Einweisung "Straße" kann durch einen erfahrenen Kraftfahrer laut Anweisung mind. Uffz durchgeführt werden.
Die Ausbildungsprogramme sagen da mehr aus.
Einfach gesagt Widder Einweisung und Überprüfung = nicht ich darf z.B. Wolf o.ä. fahren.
Vorteil den man hat, es kann bei der Stundenanzahl was gestrichen werden. Steht aber im Ausbildungsprogramm drin.
Was noch zu beachten ist, das alles was Gelände betrifft NUR Kraftfahrtechnisches-Fachpersonal durchgeführt werden darf.
Die Einweisung "Straße" kann durch einen erfahrenen Kraftfahrer laut Anweisung mind. Uffz durchgeführt werden.
Die Ausbildungsprogramme sagen da mehr aus.
Einfach gesagt Widder Einweisung und Überprüfung = nicht ich darf z.B. Wolf o.ä. fahren.
Vorteil den man hat, es kann bei der Stundenanzahl was gestrichen werden. Steht aber im Ausbildungsprogramm drin.