Autor: KlausP
« am: 24. Januar 2018, 08:51:43 »Nein, haben Sie nicht. Bei Ihrer Eignungsfeststellung wurden Sie belehrt, Änderungen in den persönlichen Verhältnissen umgehend mitzuteilen. Der Bezug einer Wohnung ist so eine Änderung - und das haben Sie nicht mitgeteilt. Wenn Sie das getan haetten, wäre ihre Aufforderung zum Dienstantritt dahingehend geändert worden, dass Ihnen die UKV nicht zugesagt wird und Sie vom ersten Tag an TG-berechtigt gewesen wären. Jetzt wird das erst wieder mit der nächsten Versetzung wirksam.
edit: netten Typo korrigiert
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