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Neuigkeiten:

AUS AKTUELLEM ANLASS:

in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

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 1 
 am: Heute um 08:27:21 
Begonnen von LKG - Letzter Beitrag von Ralf
Kündigen muss und sollte man schon mal garnicht, dafür gibt es das Arbeitsplatzschutzgesetz.
Wenn die Flg Testungen nicht bis zum 01.07. erfolgen können (wobei bspw. die Lw auch zum 01.08. und 01.10. einstellt und 01.10. für OA ohne Studium vorgesehen ist), tritt man trotzdem seinen Dienst an und die Testungen finden dann während der Dienstzeit statt. Auch kann man dabei - wenn man möchte - einen alternativen Werdegang angeben, falls man die Flg Testungen nicht schafft, was eher die Regel als die Ausnahme ist.
Von daher solltest du dir das mit dem Studium auch nochmal überlegen.

 2 
 am: Heute um 07:04:32 
Begonnen von FEC83 - Letzter Beitrag von LwPersFw
Moin,

zu 1. Da stimmt was nicht. Pflegestufen gibt es schon seit Jahren nicht mehr und beim Pflegegrad 1 steht Ihnen gar kein Pflegegeld zu, bzw. Ihrer pflegenden Person.


Vielleicht ist dies die Lösung:


Siehe hier : 

https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,73823.msg744546.html#msg744546

" Für die Zeit bis zum Tag des Inkrafttretens des Soldatenentschädigungsgesetzes soll die gewählte Formulierung bezüglich der Leistungen bei Pflegebedürftigkeit
an aktive Soldatinnen und Soldaten, die infolge einer Wehrdienstbeschädigung pflegebedürftig geworden sind, schon jetzt im Rahmen der sogenannten
Günstigerprüfung einen Vergleich mit den Leistungen des Siebten Buches Sozialgesetzbuch ermöglichen."


https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,73823.msg744535.html#msg744535

"(2) Dabei erhalten die betroffenen Soldatinnen und Soldaten die Leistungen bei Pflegebedürftigkeit nach § 44 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch,
soweit es für die Soldatinnen und Soldaten günstiger ist, mit den nachfolgenden Maßgaben:

1.
abweichend von § 44 Absatz 2 Satz 1 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch gilt für die Berechnung der Höhe des Pflegegeldes der Mindestbetrag von 450 Euro und der Höchstbetrag von 2 000 Euro,
wobei die Einstufung in die nach dem Umfang der Beeinträchtigungen abgestuften Kategorien des Pflegegeldes auf Grundlage der „Anhaltspunkte zur Bemessung des Pflegegeldes (AHP) bei
Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten“ in der jeweils geltenden Fassung, die auf der Internetseite des Spitzenverbands der Deutschen gesetzlichen Unfallversicherung veröffentlicht ist;"



 3 
 am: Heute um 06:45:38 
Begonnen von FEC83 - Letzter Beitrag von LwPersFw
Ich bin Offizier und Berufssoldat, habe eine anerkannte WDB, bin unbefristet Schwerbehindert GDB 50 und habe die Pflegestufe 1 und bekomme von der Bundeswehr 450,00€. Diese Beantragung war super einfach und unkompliziert. NUR NIEMAND in den SanVersZ weiß es!

Dann sollte sich der/die zuständige Heilfürsorgebearbeiter/in mit seinem Aufgabengebiet beschäftigen und ggf. weiterbilden.

Denn Pflegeleistungen für Soldaten sind ja Bestandteil der utV https://www.buzer.de/28_BwHFV_Bundeswehr-Heilfursorgeverordnung.htm


Und wer direkt Fragen hat...

Kontaktadresse bei Fragen im Zusammenhang mit der Beantragung der Pflegekosten:

Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
-Heilfürsorgeabrechnungsstelle (Pflege)-
Telefon: 03341/58-2451 oder 2428 oder 2431 oder 2433
Bw-Netz: 90-8221-2451 oder 2428 oder 2431 oder 2433
E-Mail: BAPersBwVII3.3.3@bundeswehr.org"





 4 
 am: Heute um 06:33:17 
Begonnen von cyberpunk - Letzter Beitrag von Thomi35
Und offensichtlich entspricht der drittletzte Punkt der Anlage 6.2 dem vom TE darstellten Sachverhalt, ebenfalls mit dem Hinweis auf die Gleichwertigkeit.

 5 
 am: Heute um 06:26:15 
Begonnen von EK1998 - Letzter Beitrag von LwPersFw

Long story short: leichte Abweichungen, also alles unter 10° ist GZ 42 II wenn überhaupt.


In den aktuellen med. Regelungen zur Untersuchung beim KC/AC gibt es keine GZr II 42 ... sobald dies der Fall ist:

"Wirbelsäulenveränderungen mit geringen Einschränkungen von Funktion und Belastbarkeit, soweit die Erfüllung der allgemeinen soldatischen Grundbefähigung nicht beeinträchtigt ist, z. B.: "

Dann ist die GZr III 42 zu vergeben.


D.h. selbst wenn "Skoliose unter 20° nach Cobb" nicht zutreffend wäre ... bleibt es dabei das dies zurifft :


Meine Skoliose beträgt unter 5° 


Und damit ist erfüllt :

"Wirbelsäulenveränderungen mit geringen Einschränkungen von Funktion und Belastbarkeit, soweit die Erfüllung der allgemeinen soldatischen Grundbefähigung nicht beeinträchtigt ist."


Was Sie tun sollten, haben ich Ihnen oben genannt.



 6 
 am: Heute um 06:03:49 
Begonnen von LwPersFw - Letzter Beitrag von LwPersFw
Dieses Thema wurde verschoben nach Ausbildung und Ausrüstung.

https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php?topic=74506.0

 7 
 am: Heute um 06:01:25 
Begonnen von Tasmanian Devil - Letzter Beitrag von LwPersFw
Dies wäre die richtige Lösung


Urlaub ist die Genehmigung, dem Dienst einen oder mehrere Kalendertage fernzubleiben.
Soll er das doch dem DV melden, wenn Sie in ihrem vom DV genehmigten EU nicht zum Dienst erscheinen.


und deshalb


>>> closed

Ich kann mir nicht helfen, aber die ganzen "Erlebnisse" des Users klingen insgesamt wirklich so kurios, dass es fast nicht echt sein kann


 8 
 am: 24. April 2024, 22:32:03 
Begonnen von GrünHörn92 - Letzter Beitrag von 200/3 ohne LoginDaten
Ein tageweiser Wechsel zwischen TG6 (tägliche Heimkehr) und TG3 (verbleiben am Dienstort) ist nicht vorgesehen und auch nicht möglich. Bei 3 kann man natürlich auch unter der Woche so oft nach Hause fahren wie man will (oder schafft), wo man seine Freizeit verbringt steht einem schließlich frei, bekommt dann aber für den jeweiligen Tag kein Trennungsgeld und kommt abgesehen von den 2 Reisebeihilfen pro Monat selbst für die Fahrtkosten auf.
Genauso kann man bei 6 tageweise am Dienstort verbleiben, bekommt dann natürlich für die jeweiligen Tage keine Fahrtkosten erstattet und kommt selber für die Unterkunft vor Ort auf. Mit Glück gibt es Kapazitäten/Stuben in der Kaserne die man dafür im Einzelfall und nach Absprache nutzen kann (und bezahlen muss), ansonsten halt Pension/Hotel/wasauchimmer als Selbstzahler.
Was ich schon des Öfteren gesehen habe ist ein „saisonaler“ Wechsel zwischen 3 und 6, also z.B. im Winter 3 und im Sommer 6 um nicht bei Dunkelheit/Eis/Schnee täglich pendeln zu müssen.
Bei 115km einfache Strecke steht jedoch noch die Frage im Raum ob da das tägliche Pendeln überhaupt als zumutbar anerkannt wird und damit 6 überhaupt in Frage kommt…

 9 
 am: 24. April 2024, 21:21:24 
Begonnen von Samoht - Letzter Beitrag von Samoht
Ich hatte vergessen zu erwähnen dass ich mich als SAZ2 beworben hatte.

 10 
 am: 24. April 2024, 21:18:08 
Begonnen von Samoht - Letzter Beitrag von Samoht
Guten Abend,

ich entschuldige mich vorab für etwaige dumme Fragen und falls ich dass ein oder andere, bereits veröffentliche, Thema übersehen haben sollte.

Vorwort:
Ich hatte die Tage mein Assessment und hatte mich ursprünglich als "IT-Soldat" beim Heer beworben. Habe alles bestanden und beim psychologischen Gespräch meinte der anwesende Hauptmann zu mir dass mir der "IT-Soldat" nicht gefallen wird weil *wortwörtlich* der "eine Antenne aufstellt, das Kabel einsteckt und dann das Kabel bewacht, dass es niemand wieder aussteckt." Wenn dem tatsächlich so ist, schätze ich seine ehrliche Antwort. Wenn ich ehrlich bin werde ich nicht daraus schlau was die jeweiligen Dienstposten denn wirklich machen da ich trotz Google-Recherche nicht wirklich brauchbare Ergebnisse gefunden habe.

Frage 1: Was macht ein "IT-Soldat" wirklich?
( ! ) Wie bereits erwähnt, hielt der Hauptmann nicht wirklich viel davon.

Frage 2: Was macht ein "Soldat für elektronische Kampfführung"?
( ! ) Das hat mir der anwesende Hauptmann nach dem psychologischen Gespräch empfohlen und auch an die Einplanung als Empfehlung weiter gegeben.

Frage 3: Was macht ein "Sicherungssoldat" bei der Luftwaffe wirklich?
( ! ) War kein direktes Angebot, da ich mich ursprünglich beim Heer beworben hatte aber als ich mich dann doch informiert hatte ist direkt das gefallen.

Frage 4: Was bedeutet "I380 BeobDst - Msch"? - Das steht in meiner Verwendungsplanung.
( ! ) Tut mir leid aber ich werde aus diesen Abkürzungen aktuell nicht wirklich schlau, vor allem auch weil ich noch Platt in der Birne bin von dem ganzen Lernen.

Frage 5: Habt ihr Empfehlungen für mich?
( ! ) Ich werde mich definitiv mindestens wegen dem Standort noch einmal an die Einplanung wenden. Durch einige Gespräche geht mir mittlerweile hervor dass ELOKA anscheinend sehr anspruchsvoll sein soll, stimmt das?

Aktuell wurde ich, bis zum Abschluss der ärztlichen Auflagen, reserviert als "Soldat für elektronische Kampfführung" in Mordor (Mittenwald).

Vielen Dank schonmal!

Beste Grüße
Thomas

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