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AUS AKTUELLEM ANLASS:

in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

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 91 
 am: 14. April 2024, 21:56:41 
Begonnen von xnos - Letzter Beitrag von xnos
Moin!

„Wird der Wehrpflichtige zu einer Wehrübung auf Grund freiwilliger Verpflichtung (§ 4 Abs. 3 Satz 1 und 2 des Wehrpflichtgesetzes) einberufen, so gelten die §§ 1 bis 4 und 6 bis 9 nur, soweit diese Wehrübung allein oder zusammen mit anderen freiwilligen Wehrübungen im Kalenderjahr nicht länger als sechs Wochen dauert.“

Was genau sind sechs Wochen?

42 Tage, weil 6 x 7 Tage auch unabhängig von Wochenenden oder 30 Werktage, weil 6 x 5 Werktage.

Oder anders gefragt, fiele folgende Planung eines Reservedienstes im Kalenderjahr unter das Arbeitsplatzschutzgesetz:

- ROA-Modul 1 = 13 Werktage (2 x mo-do & 1 x mo-fr)
- ROA-Modul 2 = 13 Werktage (2 x mo-do & 1 x mo-fr)
- RD vom 1.7 bis 16.7.
= 42 Tage

Vielen Dank für Rückmeldungen! :)

 92 
 am: 14. April 2024, 19:28:51 
Begonnen von LwPersFw - Letzter Beitrag von F_K
WENN dienstpostengerecht auf passender Ebene verwendet, KANN man diese Tage anrechnen.

 93 
 am: 14. April 2024, 18:56:01 
Begonnen von LwPersFw - Letzter Beitrag von StefanD
Eine Frage die mich brennend interessiert:

Ich war bisher nicht beordert und habe trotzdem immer wieder mal geübt, werden diese Tage für die Beförderung mitgerechnet, falls das mit meiner Beorderung was wird? Oder ist das nur einfach "Danke, das Sie da waren"? In den mir bekannten Quellen, finde ich dazu nichts, abgesehen vom Grundsatz: ohne Beorderung keine Beförderung.

 94 
 am: 14. April 2024, 14:22:03 
Begonnen von AnonymerForennutzer - Letzter Beitrag von AnonymerForennutzer
Also ginge 2 nicht gemäß: "Mietverträge in klassischen Wohngemeinschaften: werden im Rahmen einer Wohngemeinschaft lediglich Mietverträge für Teile der Wohnung abgeschlossen (Bspw. 1 Zimmer und Mitbenutzung/ gemeinschaftliche Nutzung von Küche und Bad), kann unter der Voraussetzung, dass es sich insgesamt um eine Wohnung handelt (amtlicher Grundriss ist vorzulegen) und der Vermieter nicht auch Bewohner dieser Wohnung ist, dem Berechtigten bestätigt werden, dass er über eine Wohnung i. S. des BUKG verfügt." Denn die Eigentümer des Hauses bzw. Vermieter würden dieses dann ebenfalls bewohnen. In meinem Fall würde ich allerdings über ein eigenes Bad und Küche verfügen, jedoch sind diese mit dem Rest des Hauses verbunden (Treppe) und somit wäre diese Möglichkeit dann ausgeschlossen, da die Vermieter es "mitbewohnen", richtig?

Und 3 sollte dann funktionieren, wenn man neben dem Elternteil als gleichberechtigter Mieter in den Mietvertrag aufgenommen wird, richtig?

 95 
 am: 14. April 2024, 13:31:13 
Begonnen von AnonymerForennutzer - Letzter Beitrag von Ralf
Zu 1: https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,73497.msg741629.html#msg741629, die Abrechnung erfolgt jedoch dann nur bis max. dem Betrag der alten Wohnung.
Zu 2/3: https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,70269.msg712330.html#msg712330

 96 
 am: 14. April 2024, 13:21:02 
Begonnen von AnonymerForennutzer - Letzter Beitrag von AnonymerForennutzer
Guten Tag,
aktuell bewohne ich eine Wohnung an meinem Dienstort <30km entfernt, welche anerkannt ist.
Mit der nächsten Personalmaßnahme dann meines wissen nach berücksichtigungsfähig.
Meine Frage lautet:
1. Kann ich diese Wohnung nach der Versetzung, welche dann ca. 200km vom neuen Dienstort entfernt ist kündigen und eine andere Wohnung beziehen, welche dann ca. 300 km entfernt ist oder verliere ich dadurch sämtlichen Anspruch auf TG
2. Wäre eine Wohnung nach Bukg eine eigene Etage zb im Elternhaus mit Mietvertrag, welche über Küche, Bad, etc. verfügt, jedoch nicht baulich vom Rest des Hauses getrennt ist? Mein Bedenken ist das Vorhandensein "einer GESCHLOSSENEN Einheit von mehreren Räumen", aufgrund der freien Zugänglichkeit.
3. Wären die Voraussetzung  auch erfüllt wenn man als gleichberechtigter Mieter(Mietvertrag) eine Mietwohnung mit einem Elternteil zieht?

Antworten bitte mit Rechtsgrundlagen.

 97 
 am: 14. April 2024, 13:11:00 
Begonnen von LwPersFw - Letzter Beitrag von LwPersFw

Mich wundert es immer noch, dass man nach all den offensichtlichen Fehlern, aus denen Russland nicht lernt...


"Nato im Alarmzustand: „Russland gewinnt jeden Tag an Kriegserfahrung“

Stand:17.03.2024, 19:21 Uhr


Auszug"

"Kiew – „Kein Plan überlebt den ersten Feindkontakt“, hat der preußische Generalmajor Carl von Clausewitz geschrieben und würde sich im Ukraine-Krieg bestätigt fühlen. „Es scheint, dass die Russen lernen“, beobachtet Frederik Mertens, Analyst am Hague Center for Strategic Studies, wie ihn jetzt Newsweek zitiert. Das ist eine schlechte Nachricht für die Verteidiger, denn die Truppen von Wladimir Putin haben offenbar ihr Auge auf die Schmuckstücke der Ukraine geworfen und nehmen die gezielt unter Feuer, wie Newsweek weiter schreibt. Russland hat nach eigenen Angaben innerhalb der vergangenen zwei Wochen eine Handvoll von der Ukraine betriebener Abrams-Panzer und Bradley- Infanterie-Kampffahrzeuge sowie von den USA geliefertes HIMARS (High Mobility Artillery Rocket Systems) zerstört. (...)

"Russland habe auf dem Schlachtfeld neue Strategien entwickelt, die sich als wirksam erwiesen haben, ergänzt laut Newsweek Ivan Stupak, ein ehemaliger Offizier des ukrainischen Sicherheitsdienstes, der den Ausschuss für nationale Sicherheit, Verteidigung und Geheimdienste des ukrainischen Parlaments berät."


https://www.fr.de/politik/leopard-abrams-challenger-ukraine-krieg-russland-putin-panzer-nato-bradley-92894944.html


 98 
 am: 14. April 2024, 12:47:24 
Begonnen von WadeMcClusky - Letzter Beitrag von LwPersFw

Wenn gewünscht,werde ich versuchen den Thread mal aktuell zu halten zwecks der Entwicklung bis zum Dienstantritt (Lehrgänge,Umzugsvorbereitung usw)


Sehr gern ... bitte mit Nennung Land ... Ich gehe mal davon aus USA ... und Ort ... des Dienstpostens.


 99 
 am: 14. April 2024, 12:16:07 
Begonnen von MC234 - Letzter Beitrag von F_K
@ Ulli:

Ich bin ja inhaltlich bei dir.

Mein letzter Buddy hat 4 Wochen als TrArzt geübt, ansonsten halt (zivile) Praxis - inhaltlich ähnliche Tätigkeit, wenn auch unterschiedliche Patientengruppen.

Ärzte in "Verwaltung" / Führung bzw. Sicherung einzusetzen halte ich auch für nicht sinnvoll.

 100 
 am: 14. April 2024, 11:46:23 
Begonnen von MC234 - Letzter Beitrag von ulli76
Naja- wann wird er mit welcher Fähigkeit wo gebraucht. Ich bin zwar ein großer Freund davon, dass auch Sanitäter wissen wo das gefährliche Ende einer Waffe ist, aber je spezialisierter deren Tätigkeit fachlich ist, umso weiter "hinten" sind sie eher eingesetzt. Gerade bei LV/BV.

Und dann ist eben die Frage, was das Ziel der RDL ist. Da kann ich auch nur an die Führungsebenen appellieren- wenn sich Fachpersonal (und das müssen nicht unbedingt Ärzte sein) von seiner zivilen Aufgabe freischaufelt um an DVAGs/RDL teilzunehmen, dann verbratet nicht die Zeit mit Bullshit, sondern macht sinnvolle Ausbildung/Inübungshaltung.

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