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Fragen und Antworten => Reserve => Thema gestartet von: krizzzz am 13. August 2018, 18:06:11

Titel: Auswahlverfahren und Prozess (§ 43 Absatz 3 i. V. m. § 26 Absatz 2 SLV)
Beitrag von: krizzzz am 13. August 2018, 18:06:11
Hallo,

da die Karriereberatung sich etwas beim Thema Auswahlverfahren und Prozess (§ 43 Absatz 3 i. V. m. § 26 Absatz 2 SLV) widerspricht, würde ich die Frage hier versuchen:

Ist man für: Auswahlberatung Reserveoffizier als Seiteneinsteiger gemäß (§ 43 Absatz 3 i. V. m. § 26 Absatz 2 SLV) zugelassen bzw wird berücksichtigt, wie geht es dann genau weiter? Wird Kontakt nach dem Auswahlverfahren mit mir aufgenommen und läd mich dann zum Assessmentcenter ein, oder bekommt man direkt gesagt, wo man eingesetzt werden soll - oder hat man nochmal die Chance mit dem Personalmanagement persönlich zu sprechen?

Danke im Voraus für kompetente Antworten :)
Titel: Antw:Auswahlverfahren und Prozess (§ 43 Absatz 3 i. V. m. § 26 Absatz 2 SLV)
Beitrag von: KlausP am 13. August 2018, 18:15:07
Beim BAPersBw gibt es ein eigenes Dezernet für Seiteneinsteiger. Dort sollte man kompetenter auskunftsfähig sein als der "gemeine Feld-, Wald- und Wiesen-"Karriereberater.
Titel: Antw:Auswahlverfahren und Prozess (§ 43 Absatz 3 i. V. m. § 26 Absatz 2 SLV)
Beitrag von: Thanks4yourService am 13. August 2018, 18:33:03
Hallo,
üblicherweise erhalten Sie nach erfolgter Auswahl einen postiven Bescheid inkl. Aufforderung zur Feststellung der Verfügbarkeit (ärztliche Untersuchung). Der Beorderungsdienstposten sowie Ihr Ansprechpartner dort sind bereits enthalten. Nach erfolgter Feststellung der Tauglichkeit erhalten Sie ein weiteres Anschreiben u.a. mit Kontaktinformationen Ihres Personalführers.
Titel: Antw:Auswahlverfahren und Prozess (§ 43 Absatz 3 i. V. m. § 26 Absatz 2 SLV)
Beitrag von: krizzz am 13. August 2018, 20:33:27
Ich danke für die Antworten!

Gerade die Letzte korrespondiert mit einen wichtigen Infoblatt.

@KlausP: ich hoffe es sehr :) meine bisherigen AP (+Hauptnummer) in Siegburg sind nach gefühlten 200 Versuchen in 3 Monaten nicht einmal ans Telefon gegangen :(
Titel: Antw:Auswahlverfahren und Prozess (§ 43 Absatz 3 i. V. m. § 26 Absatz 2 SLV)
Beitrag von: doc. am 14. August 2018, 08:19:18
Hallo zusammen,

nach meinen Infos ist es geplant für die Auswahlrunde im nächsten Jahr (eine jetzt eingereichte Bewerbung wäre ja für 2019) auch erstmals für die 26.2er die eintägige Eignungsfeststellung am ACFüKrBw durchzuführen. Die wäre dann logischerweise zwischen Bewerbung und Bescheid.

Gruß,
doc.
Titel: Antw:Auswahlverfahren und Prozess (§ 43 Absatz 3 i. V. m. § 26 Absatz 2 SLV)
Beitrag von: krizzz am 14. August 2018, 08:39:34
Wortlaut in meinem Schreiben: "Auswahlberatung 1. Quartal 2019...persönliches Erscheinen nicht erforderlich...Sie erhalten danach einen abschließenden Bescheid"

Sehr verwirrend alles :(

Muss ich wohl weiterhin am Telefon kämpfen.

Grüße
Titel: Antw:Auswahlverfahren und Prozess (§ 43 Absatz 3 i. V. m. § 26 Absatz 2 SLV)
Beitrag von: doc. am 14. August 2018, 08:49:04
Im Zweifel gilt natürlich das gedruckte Wort von offizieller Stelle und nicht das was in der Gerüchteküche brodelt...

...aber wenn schon ein Zwischenbescheid vorliegt, dann ist ja auch die Bewerbung vollständig eingegangen.
Titel: Antw:Auswahlverfahren und Prozess (§ 43 Absatz 3 i. V. m. § 26 Absatz 2 SLV)
Beitrag von: muellerarmack am 24. August 2018, 16:55:37
bei mir steht leider was vom Assessment-Center (26.2er)...Toll, was freue ich mich auf Postkorbspiele. Schreiben war nicht mal
frei von Rechtschreibfehlern.
Titel: Antw:Auswahlverfahren und Prozess (§ 43 Absatz 3 i. V. m. § 26 Absatz 2 SLV)
Beitrag von: HosaBrack am 26. August 2018, 14:11:27
bei mir steht leider was vom Assessment-Center (26.2er)...Toll, was freue ich mich auf Postkorbspiele. Schreiben war nicht mal
frei von Rechtschreibfehlern.

Letzteres ist schlecht und peinlich. Das andere überfällig!
Titel: Antw:Auswahlverfahren und Prozess (§ 43 Absatz 3 i. V. m. § 26 Absatz 2 SLV)
Beitrag von: DanielRo am 03. September 2018, 09:20:05
Hallo zusammen,

ich befinde mich aktuell im Auswahlverfahren für die Laufbahn der Offiziere der Reserve nach §43(3) i.V.m. §26(2) SLV und habe hierzu eine Frage.
Gemäß meinem Infostand gab es in dem Verfahren ein "verkürztes" Aufnahmeverfahren, welches auch auf dem Informationsschreiben des Bundesamtes für Personalmanagement der Bundeswehr auch wie folgt  aufgeführt ist:

Ablauf des Antragsverfahrens
1. Antragsstellung an BAPersBw VI 1.2
- Prüfung des Antrags
- Vervollständigung der Antragsunterlagen
- Ausstellung Zwischenbescheid
2. Durchführung der Auswahlberatung durch BAPersBw VI
3. Bescheidung der Antragsteller durch BAPersBw VI 1.2

Im Gegensatz zu dem Verfahren nach §43(3) i.V.m. §26(4) SLV, bei welchem das Auswahlverfahren wie folgt beschrieben ist:

Ablauf des Antragsverfahrens
1. Antragsstellung an BAPersBw VI 1.2
- Prüfung des Antrags
- Vervollständigung der Antragsunterlagen
- Ausstellung Zwischenbescheid
2. Abgabe der Antragsunterlagen an das Assessmentcenter für Führungskräfte der
Bundeswehr (ACFüKrBw)
- Ausstellung Abgabenachricht an Antragsteller
- Einladung zum Eignungsfeststellungsverfahren durch ACFüKrBw
- Durchführung der Eignungsfeststellung inkl. ärztlichem Dienst
3. Aufnahme der Eignungsreihenfolge nach Abschluss der Eignungsfeststellungen aller
Antragssteller für die aktuell geplante Auswahlberatung bei BAPersBw VI 1.2
4. Durchführung der Auswahlberatung durch BAPersBw VI
5. Bescheidung der Antragsteller durch BAPersBw VI 1.2

Allerdings habe ich nun trotz des bestätigten Status des Verfahrens nach §43(3) i.V.m. §26(2) SLV die Ankündigung zu einem eintägigen Assessmentcenters in Erfurt erhalten.

Das steht für mich zunächst einmal im Widerspruch - hat hier jemand Informationen dazu?

Desweiteren würde mich interessieren, was das eintägige Assessmentcenter alles umfasst, da das "normale" Assessmentcenter doch auf 2-3 Tage angelegt ist, wenn ich hier richtig informiert bin.

Ich wäre dankbar für ein paar aussagekräftige Antworten.

Danke & Grüße
Titel: Antw:Auswahlverfahren und Prozess (§ 43 Absatz 3 i. V. m. § 26 Absatz 2 SLV)
Beitrag von: TheScientist am 03. September 2018, 10:39:57

Allerdings habe ich nun trotz des bestätigten Status des Verfahrens nach §43(3) i.V.m. §26(2) SLV die Ankündigung zu einem eintägigen Assessmentcenters in Erfurt erhalten.

Das steht für mich zunächst einmal im Widerspruch - hat hier jemand Informationen dazu?


Es gilt laut A2-1300/0-0-2 (Stand 2017):

3.8.1.6 Einstellung in eine Laufbahn der Offiziere der Reserve nach § 43 Absatz 3 der Soldatenlaufbahnverordnung
3319. Nach § 43 Abs. 3 der SLV können Personen als Offiziere der Reserve in die Laufbahnen des Truppendienstes, Sanitätsdienstes, Militärmusikdienstes oder Geoinformationsdienstes der Bw mit vorläufig verliehenem höheren Dienstgrad eingestellt werden, wenn sie die Voraussetzungen der SLV erfüllen. Zuständig für die Personalauswahl und Verleihung von vorläufigen, zeitweiligen und endgültigen höheren Offizierdienstgraden bei Einstellungen nach § 43 Abs. 3 der SLV ist BAPersBw. Für Einstellungen in die Laufbahn der Offiziere der Reserve des Truppendienstes ist das Anforderungsprofil des Dienstpostens in der jeweils zum Beorderungszeitpunkt geltenden Dienstpostenbeschreibung aus dem Tätigkeitsinformationsverfahren unter Nutzung der Beschreibungen „Tätigkeitsbild, unbedingte Voraussetzungen und Zuerkennungsgrundlagen“ Grundlage für die Feststellung der Eignung. Für die Einstellung von Personen mit vorläufigem höherem Dienstgrad in die Laufbahn der Offiziere der Reserve des Truppendienstes gelten die Kriterien wie für die Einstellung als SaZ. Die Feststellung der Eignung und die Auswahl sind nachvollziehbar schriftlich zu dokumentieren[...].

D.h, Absicht ist es, das alle ROffz-Bewerber am Assessmentcenter vorstellig werden. Aus Kapazitätsgründen, wurde meiner Meinung nach für den §43(3) i.V.m. §26(2) bis dato davon abgesehen. Nach dem Umzug von Köln nach Erfurt wird es nun die Regel (Ausnahme RSanOffz???).
Titel: Antw:Auswahlverfahren und Prozess (§ 43 Absatz 3 i. V. m. § 26 Absatz 2 SLV)
Beitrag von: DanielRo am 03. September 2018, 10:51:58
Vielen Dank für die schnelle Antwort.

ich teile diese Ansicht 100%ig und deswegen ja auch meine Frage, denn der Unterschied in der Definition des §26(2) und §26(4) ist ja, dass es sich bei dem §26(4) um "einen Dienstposten in einer Truppenverwendung" handelt, auf die Dein Zitat zutrifft und bei §26(2) es sich um "einen Dienstposten in militärfachlichen Verwendung" handelt und somit nicht um einen klassischen Posten im Truppendienst handelt. Unter dem Aspekt wurde ja auch in der Vergangenheit dieser Unterscheid gemacht.
Kennt jemand die Beschlussgrundlage, weshalb es evtl. geändert worden sein könnte?

Danke & Grüße
Titel: Antw:Auswahlverfahren und Prozess (§ 43 Absatz 3 i. V. m. § 26 Absatz 2 SLV)
Beitrag von: doc. am 03. September 2018, 14:26:00
Meines Wissens ist der einzige Unterschied zwischen (2) und (4) daß für (4) kein passendes Hochschulstudium vorhanden sein muß. Beides ist kein MilFD.

Ich hatte ja weiter oben geschrieben, daß sich die Vorgehensweise für 2019er Bewerbungen ändern soll. Ich habe auch hier im Forum einen Erfahrungsbericht zu dem eintägigen Auswahlverfahren eingestellt, um auf Deine zweite Frage zu antworten.

Das einzige was an dem von TheScientist zitierten Text auf (2) hindeutet, ist die Referenz auf eine Dienstpostenbeschreibung - bei (4) muß ja kein Beorderungsverhältnis bestehen, daher gibt es auch keinen DP den man als Grundlage für die Beurteilung heranziehen könnte...

Gruß,
doc.
Titel: Antw:Auswahlverfahren und Prozess (§ 43 Absatz 3 i. V. m. § 26 Absatz 2 SLV)
Beitrag von: provoke96 am 04. September 2018, 13:47:37
Auch ich bin in dem Prozess für 2019 mit entsprechendem Zwischenbescheid und der Ankündigung, dass ich noch dieses Jahr zum eintägigen AC nach Erfurt darf.
Was mir aufgefallen ist, und das hatte ich in diesem tollen Forum auch nicht gelesen, ist dass bei der Aufforderung zur Vervollständigung der Unterlagen eine Einverständniserklärung des Arbeitgebers vorzulegen war. In dieser wurden die einzelnen Abschnitte der ROL und die RDL zur endgültigen Erlangung des DG mit Dauer aufgeführt.
Titel: Antw:Auswahlverfahren und Prozess (§ 43 Absatz 3 i. V. m. § 26 Absatz 2 SLV)
Beitrag von: doc. am 04. September 2018, 14:20:56
Hm, das hatte ich im letzten Jahr bei (4) auch nicht zu liefern - aber da bei (4) die ROL ja in DVag stattfinden, muß man das ja eh in seiner Freizeit machen. Bei (2) sind es RDL und das sind dann nochmal 30 Tage in 3 Jahren, die der AG auf Dich verzichten muß. Daher kann ich das mit der Einverständniserklärung nachvollziehen.
Titel: Antw:Auswahlverfahren und Prozess (§ 43 Absatz 3 i. V. m. § 26 Absatz 2 SLV)
Beitrag von: muellerarmack am 02. Oktober 2018, 11:08:25
Hallo zusammen,

wie ich sehe sind hier einige unter uns, die so wie ich nach Erfurt dürfen. Könnten Ihr mir mal sagen, wie nun wirklich das Programm aussieht. Ich hatte nach der Durchsicht div. Freds mir die Meinung gebildet, dass im wesentlichen und grob gesagt drei Stationen anstehen:

1. CAT
2. Sport
3. Persönliches Gespräch

nun fand ich auf meiner Einladung keinen Hinweis auf Sportkleidung und fragte daher nach. Die sagten mir, dass es keine Sporttest gibt, lediglich eine all. med. Untersuchung. Das steht total im Widerspruch zu den ganzen Erfahrungsberichten hier im Forum, selbst die aktuelleren Berichte aus 2017 und 2018.

Hat sich da schon wieder was geändert. Wirkt irgendwie recht chaotisch auf mich.
Titel: Antw:Auswahlverfahren und Prozess (§ 43 Absatz 3 i. V. m. § 26 Absatz 2 SLV)
Beitrag von: DanielRo am 02. Oktober 2018, 11:27:50
Hallo zusammen,

ich darf im Dezember ebenfalls zu dem ein-tägigen Assessmentcenter nach Erfurt.
Ich habe einige Abstimmungsgespräche mit meinem Personalführer gehabt und folgende Infos dazu.
Bestandteil des ein-tägigen Assessment-Centers:
1. ärztl. Untersuchung (übrigens - ab 1.12. löst der WtHr ratio offensichtlich den BMI als Bewertungsgrundlage ab)
2. CAT Test
3. POM Fragen
4. Persönliches Gespräch
5. Einplanungsgespräch
Einzelheiten zu den einzelnen Punkten können wir bei Bedarf gerne austauschen.

Grüße
Daniel
Titel: Antw:Auswahlverfahren und Prozess (§ 43 Absatz 3 i. V. m. § 26 Absatz 2 SLV)
Beitrag von: muellerarmack am 02. Oktober 2018, 11:50:24
Hallo,

Danke für die Blitzantwort. Bin auch im Dez dort. Zu den Punkten:

1. ärztl. Untersuchung
     => das eine schließt das andere ja nicht aus. Heißt für mich akt. kein Sporttest und damit keine Vorbereitung notwendig.
2. CAT Test
    => da gibts ja Haufen von Infos und Vorbereitungsmöglichkeiten.
3. POM Fragen
   => m.E. keine Vorbereitung notwendig
4. Persönliches Gespräch
   => Eigl. auch keine Vorbereitung notwendig, wenn auf die wesentlichen Fragen eine Antwort hat, also "Warum zur BW", "Wie stehts mit Waffeneinsatz" usw. . Mit Stress/Fangfragen sollte man umgehen können, aber das kennt man aus der priv. Wirtschaft auch nicht anders
5. Einplanungsgespräch
   => Hier bereite ich mich zumindest soweit vor, dass ich Verwendungswunsche benennen kann. Man will als Ing. ja nicht später unbedingt in der Buchhaltung enden müssen
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Beitrag von: JLo am 02. Oktober 2018, 12:24:53
Hallo,
war vor zwei Woche noch in Köln ROA a.d.W.

1. Aufsatz
2. CAT (Computerassistierendes Testen) danach Arzt oder Arzt und dann CAT, kommt auf euren Laufzettel an.
3. POM Fragen
4. Gruppengespräch (zwei Lagen, ein Vortrag)
5. Interview (Einzelgespräch) danach Bekanntgabe Ergebnis.
6. Sport => musste jeder machen
7. Einplanungsgespräch
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Beitrag von: Ralf am 02. Oktober 2018, 12:46:54
ROA ist etwas anderes.
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Beitrag von: doc. am 02. Oktober 2018, 13:43:03
Das steht total im Widerspruch zu den ganzen Erfahrungsberichten hier im Forum, selbst die aktuelleren Berichte aus 2017 und 2018.

Hat sich da schon wieder was geändert. Wirkt irgendwie recht chaotisch auf mich.

https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,63662.msg653960.html#msg653960

Meiner ist von 2018 - und nein, kein Sport bei 43.3ern...
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Beitrag von: muellerarmack am 02. Oktober 2018, 14:28:57
ja, stimmt, dass sollte man natürlich angeben, auch wenn der Fred so heißt. Habe mich nach 43(3) und 26(2) beworben.JLo Antwort passt dann wohl nicht zu unserem Fall.

Merkwürdig, dass der Sportteil rausgeflogen ist.
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Beitrag von: muellerarmack am 02. Oktober 2018, 14:31:49
sorry, ganz vergessen. @doc: Vielen Dank. Den kannte ich noch nicht.
Titel: Antw:Auswahlverfahren und Prozess (§ 43 Absatz 3 i. V. m. § 26 Absatz 2 SLV)
Beitrag von: JLo am 02. Oktober 2018, 15:01:40
Da habt ihr recht, meine Antwort passt dann nicht.
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Beitrag von: doc. am 02. Oktober 2018, 16:03:18

5. Einplanungsgespräch
   => Hier bereite ich mich zumindest soweit vor, dass ich Verwendungswunsche benennen kann. Man will als Ing. ja nicht später unbedingt in der Buchhaltung enden müssen

Achso, dazu vielleicht noch - das Einplanungsgespräch ist kein "Einplanungs"gespräch, sondern eher eine laufbahnspezifische Beratung zum Ablauf. Man bekommt ja keine Sofortzusage. Speziell bei 26.2 ist es ja so, daß es nur ganz wenige spezielle Dienstposten gibt, die genau Dein Studium als Voraussetzung hinterlegt haben und dann mit den Bewerbern in der Eignungsreihenfolge gematcht werden. Wenn es z.B. 2 DP für Wirtschaftsingenieure gibt, dann werden die besten beiden Wirtschaftsingenieure eingestellt. Wenn davor 5 Juristen sind, und es keinen DP für einen Juristen gibt, dann gehen die leer aus, obwohl sie formal besser abgeschnitten haben.
Titel: Antw:Auswahlverfahren und Prozess (§ 43 Absatz 3 i. V. m. § 26 Absatz 2 SLV)
Beitrag von: Chris2701 am 25. November 2018, 23:48:26
Gibt es hier schon einige Leute die das Verfahren in Erfurt durchgeführt haben und etwas dazu sagen können? Vielleicht ein kleiner Erfahrungsbericht? :)
Wird im Interview eigentlich auch bundeswehrspezifisches Wissen abgefragt oder geht es hier hauptsächlich um die Beweggründe und Motivation warum man sich als Reserveoffizier bewirbt? Wie läuft das Interview im Allgemeinen ab? Und was ist dieser Biografische Fragebogen? Welche Fragen beinhaltet denn dieser Fragebogen? Dachte die Herren haben schon meinen CV in den Unterlagen ;)

Danke im Voraus.