Tut mir leid, ich hab mich wohl ein wenig umständlich ausgedrückt.
Also die fernmeldeaufklärung wurde mit Sicherheit wegen der 15/II gekippt.
Nachder Tabelle im Internet, aber auch meiner telefonischen Nachfrage im KarrC fällt bei der 42/III aber nicht die Gebirgsjäger weg. (Erst bei ner 42/IV, aber dann wäre ich zu fast gar nix tauglich)
Deswegen meine Frage: kann der Musterungsarzt bei ner 42/III wegen seines Ermessens mir auch andere Verwendungen wie Gebirgsjäger kicken oder ist er an die vorschrift gebunden? In letzterem Fall hätte ich dann wohl noch nen weitere gesundheitsziffer. Mir gehts nur darum ob die gesundheitsziffern zu festen Ausschlüssen führen ohne ermessensspielraum