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Zusammenfassung

Autor: BSG1966
« am: 21. August 2018, 18:10:00 »

Sie können ja, wenn Ihnen etwas sehr unter den Nägeln brennt, jemandem Ihren persönlichen Fall per PN schildern und der kann das dann ggf nachschauen oder jemandem der sich damit auskennt weiterleiten.
Autor: F_K
« am: 20. August 2018, 07:31:40 »

Auch Teilzitate aus nicht öffentlichen Vorschriften können eine Dienstpflichtverletzung  sein - deswegen macht das keiner ....
Autor: Ralf
« am: 20. August 2018, 05:24:59 »

Ja, hat sich was verändert. Auf den ersten Blick einiges weniger hohe, bei anderen höhere Anforderungen.
Autor: ThommyBoy
« am: 19. August 2018, 23:16:28 »

Ich will nur wissen ob sich in den beiden GNr. 21 und 22 was geändert hat, mehr nicht.

Vielleicht ist ja einer so nett und macht das.

Danke
Autor: miT
« am: 19. August 2018, 23:06:42 »

 Naja, solange der Dienstherr diese nicht veröffentlicht, ist es irgendwie  wenig zielführend, wenn aktive nun  anfangen, hier raus zu zitieren.  :-\
Autor: ThommyBoy
« am: 19. August 2018, 23:03:56 »

Ja, vielleicht könnte da ja mal einer so nett seit und nachsehen.

Wäre ich sehr dankbar.
Autor: miT
« am: 19. August 2018, 23:01:07 »

Nur aus dem aktiven Dienst.  Frei im Internet derzeit nicht
Autor: ThommyBoy
« am: 19. August 2018, 22:50:41 »

Gäbe es denn eine Möglichkeit an die aktuelle Vorschrift zu kommen.
Würde gerne wissen ob sich im Bereich Refraktiv-chirurgische Eingriffe was geändert hat.
Wichtig wäre mir die GNr. 21 und 22 der alten ZDV 46/1.
Danke
Autor: ulli76
« am: 07. Juli 2018, 18:13:06 »

Gebirgsjäger hat aber gar nicht so wenige Ausschlüsse. Vielleicht hat das der Arzt, mit dem du gesprochen hast, übersehen.
Autor: Kanoniergast
« am: 07. Juli 2018, 15:03:02 »

Danke Ralf!!

Gut zuwissen dass zumindest die 42/III nicht für diese Ausschlüsse sorgt. Dann werd ich nochmal den musterungsarzt bemühen :)
Autor: Ralf
« am: 07. Juli 2018, 06:18:59 »

Wenn er der Meinung ist, dass eine bestimmte Verwendung nicht in Frage kommt, muss er dieses Anforderungssymbol ausschließen. Das macht er nicht "einfach so", sondern aufgrund einer bestimmten Gesundheitsziffer. Aufgrund der III/42 ist es jedenfalls kein Ausschluss für A400 (GebJg).

Einen Ausschluss aufgrund II/15 sehe ich für keine Verwendung.

Man muss dabei auch aufpassen: das vorher in II/15 war muss nun nicht mehr II/15 sein, könnte nunmehr bspw. jetzt III/15 sein. Deswegen auch die Stichtagsregelung. Wer vor dem 01.07. untersucht war wurde nach der alten A1-831/0-4000 (nicht ZDv 46/1) begutachtet, wer danach mach der nun gültigen.
Autor: Kanoniergast
« am: 07. Juli 2018, 00:59:03 »

Also mir Nachfrage im KarrC mein ich in dem Fall nicht meinen Musterungsarzt, sondern nem Arzt in nem anderen KarrC, den ich dazu befragt habe
Autor: Kanoniergast
« am: 07. Juli 2018, 00:21:15 »

Tut mir leid, ich hab mich wohl ein wenig umständlich ausgedrückt.

Also die fernmeldeaufklärung wurde mit Sicherheit wegen der 15/II gekippt.

Nachder Tabelle im Internet, aber auch meiner telefonischen Nachfrage im KarrC fällt bei der 42/III aber nicht die Gebirgsjäger weg. (Erst bei ner 42/IV, aber dann wäre ich zu fast gar nix tauglich)

Deswegen meine Frage: kann der Musterungsarzt bei ner 42/III wegen seines Ermessens mir auch andere Verwendungen wie Gebirgsjäger kicken oder ist er an die vorschrift gebunden? In letzterem Fall hätte ich dann wohl noch nen weitere gesundheitsziffer. Mir gehts nur darum ob die gesundheitsziffern zu festen Ausschlüssen führen ohne ermessensspielraum :)

Autor: ulli76
« am: 06. Juli 2018, 23:25:22 »

Nein, während der Grundausbildung nicht.
Also du hast die III42 und ne II oder III15. Dazu passen doch die beiden Ausschlüsse. Sogar nach der etwas veralteten Vorschrift im Internet. Also was ist jetzt das Problem?
Autor: Kanoniergast
« am: 06. Juli 2018, 21:26:19 »

Okay danke! :)

Diese Bezeichnung habe ich noch nie gehört beim ärztlichen Dienst...

Habe ich auf die Zugriff wenn ich dann Soldat bin? :)

Also bekommt man während der Aga ein Passwort für das Intranet oder so?
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