Forum Chat ()

StartseiteForumTeamANB / RegelnFeedgenerator Hilfe
  • 23. April 2024, 14:37:40
  • Willkommen Gast
Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

AUS AKTUELLEM ANLASS:

in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen


Antworten

Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Solltest du deiner Antwort nicht sicher sein, starte ein neues Thema.
Name:
E-Mail:
Betreff:
Symbol:

Datei anhängen:
(Dateianhang löschen)
(mehr Dateianhänge)
Erlaubte Dateitypen: txt, jpg, jpeg, gif, pdf, mpg, png, doc, zip, xls, rar, avi
Einschränkungen: 10 pro Antwort, maximale Gesamtgröße 8192KB, maximale Individualgröße 8192KB
Verifizierung:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:

Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau


Zusammenfassung

Autor: Wüstensand
« am: 20. Januar 2019, 15:06:04 »

Ich habe mir bereits einen Kostenvoranschlag meiner Niederlassung des Herstellers holen lassen. Dieser verwies mich auf Grund des Schadens an den kooperierenden Smart Repair Betrieb. 250€ war die Aussage des begutachtenden Mitarbeiters. Das Auto ist kein Jahr alt. Klar, wenn ich eine Schuldigen hätte, dessen Versicherung zahlen würde, könnte ich natürlich die vierstellige Summe die eine Lackierung kosten würde einsacken und den Schaden trotzdem per Smart Repair richten lassen. Aber das sind viele hätte würde könnte die ich leider nicht habe.
Autor: InstUffzSEAKlima
« am: 20. Januar 2019, 12:48:51 »

Wie kommen diese unsinnigen Schätzungen zur Schadenhöhe für 250 Euro zustande? Wer ein alte Schmette mit einem Zeitwert von 100 (hundert) Euro fährt, braucht da nicht weiter nachdenken, aber regelmäßig verursachen Schäden, wo eine (Teil-)Lackierung vorgenommen werden muss, was sich bei Blechschäden nur selten vermeiden läßt, schnell 1000 Euro und mehr. Wem etwas an einer sachgerechten, natürlich zeitwertgerechten Reparatur liegt (Wiederkaufswert), soll nicht wegen eines angeblich geringfügigen Schadens auf den Kosten sitzenbleiben. Selbst ein Anfahren an die Stoßstange, wo äußerlich nichts zu sehen ist, kann dahinter bereits plastische Verformungen am Metall verursacht haben. Daher immer nach einem Schaden diesen begutachten lassen, allerdings gibt es auch genug schwarze Schafe, die den Versicherungen dann eine "Generalsanierung" des Fahrzeuges versuchen in Rechnung zu stellen.
Autor: LeK
« am: 18. Januar 2019, 23:58:56 »

Solange du verstanden hast, "wann" (wofür) ich ihn genutzt hab, ist doch alles gut? Woher willst du wissen, ob ich das übrige verstanden habe, wenn ich mich hier bloß konkret der Umgangssprache bedient habe/das schließt doch alles weitere nicht aus? So wie ich die Grundlagen beherrsche, weiß ich auch, wann man grundsätzlich "den Begriff 'zivil' nutzt" ::)

Ich habe da eine Idee, wer hier mehr unnütz Energie verpulvert hat als meine Wenigkeit. Ich möchte halt gern wissen, was andere hier im Forum dazu sagen. Wer dazu nichts sagen will, kann das natürlich gern unterlassen (darf ich den Begriff verwenden oder ist dir dieser ebenfalls zu speziell? 0o ). Du dagegen verwendest Energie allein darauf, mich zu belehren, dass ich doch anderswo schauen solle.

Aber nunmehr hast du ja doch noch eine Meinung dazu geäußert, zumindest halbwegs :D

Besten Dank, dir auch.
Autor: Amkebo
« am: 18. Januar 2019, 23:24:43 »

Ich kenne die Grundlagen gut genug... ; aber der Kern, die Frage nach einer Meldepflicht für fahrlässige Sachbeschädigungen, bleibt doch derselbe.

Warum sollte eine Beschädigung von Privateigentum einer dienstlichen Meldepflicht unterliegen? Lies dir die Grundlagen mal wirklich durch statt so viel Energie für Nichts zu verpulvern. Übrigens gibt es auch weiterhin keine zivile Strafverfolgungsbehörde. Du hast nicht so richtig verstanden, wann man den Begriff „zivil“ nutzt.

Alles Gute, ist schon spät!
Autor: LeK
« am: 18. Januar 2019, 22:59:44 »

Keine Sorge, ich fordere nichts von dir :D Wenn du nichts darauf antworten kannst, ist doch okay; ich hab nur nachgebohrt, weil deine erste Antwort so gar nichts dazu beigetragen hat, du aber wohl trotzdem das Bedürfnis hattest, deinen Senf dazu abzugeben.

Auch geht der Rechtsstaat nicht davon unter, dass man Polizei und Staatsanwaltschaft als "zivile Strafverfolgungsbehörden" bezeichnet.

Ich kenne die Grundlagen gut genug, um zu wissen, dass man auf die Frage eine sinnvolle Antwort geben kann; dass "zuviele Parameter" fehlen, ist eine billige Ausrede. Zb könnte jemand erklären, dass in vergleichbaren Fällen entschieden wurde, dass Kameraden auch bei versehentlichen Beschädigungen dazu verpflichtet sind, dies offenzulegen - oder eben nicht. Falls dies wiederum nur der Fall ist, wenn ein Offizier oder ein Disziplinarvorgesetzten oder oder handelt, kann man ja immer noch sagen, dass das dies eine weitere Voraussetzung ist; aber der Kern, die Frage nach einer Meldepflicht für fahrlässige Sachbeschädigungen, bleibt doch derselbe.

Und überhaupt, warum willst du mir erzählen, ich soll nicht hier fragen, sondern mich anderswo schlau machen, wenn hier doch bekanntermaßen Juristen (aber genauso bewanderte Nichtjuristen) unterwegs sind und wir uns in einem fachlich einschlägigen Forum bewegen? Vllt interessiert mich die Einschätzung oder gar Meinung gerade derjenigen?
Autor: Amkebo
« am: 18. Januar 2019, 22:32:24 »

Und was denkst du dazu?

Lies dir die Grundlagen durch statt irgendetwas zu fördern. Wenn es dich interessiert, mach dich schlau.  Ist gibt zuviele Parameter um so etwas ohne konkretes Fallbeispiel abzuhandeln (zB: Dienstgrad, Verwendung etc. pp.)

Alles außerhalb der Bundeswehr wird umgangssprachlich gern "zivil" genannt.

Mag sein. Deutschland bleibt dennoch ein Rechtsstaat.
Autor: LeK
« am: 18. Januar 2019, 22:15:03 »

Und was denkst du dazu? Oder kennst vllt einschlägige Entscheidungen? Das hast du offen gelassen^^ Dass es da Angriffsfläche gibt, ist klar, sonst hätte ich nicht gefragt; und Zeugen/Beweis spielen für die reine Rechtsfrage keine Rolle.

Alles außerhalb der Bundeswehr wird umgangssprachlich gern "zivil" genannt. Damit hab ich bloß abgegrenzt, damit nicht wer anders kommt und sagt, dass auch der Verstoß gegen Dienstpflichten nicht zwangsläufig zur Verfolgung durch Polizei und Staatsanwaltschaft führt (was aber anscheinend für wünschenswert gehalten wird) - aber irgendwer muss ja trotzdem kommen :D
Autor: Amkebo
« am: 18. Januar 2019, 21:57:45 »

Verfolgung durch die zivilen Strafverfolgungsbehörden

Es gibt keine zivile Strafverfolgungsbehörde.


Zitat von: LeK link=topic=65144.msg668317#msg668317 date=1547841005ob das für euch eiin irgendeiner Form eine Dienstpflichtverletzung darstellt
[/quote

Wenn es Beweise/Zeugen gibt, gibt es genug Angriffsfläche. Siehe §§ 7 – 71 SG
Autor: LeK
« am: 18. Januar 2019, 20:50:05 »

Ich wär halt trotzdem neugierig^^, ob das für euch eigentlich in irgendeiner Form eine Dienstpflichtverletzung darstellt, wenn man mal davon ausgeht, dass auch die sonstigen Voraussetzungen vorliegen (also zB, dass der Schädiger Soldat ist und den Unfall bemerkt hat).
Autor: Wüstensand
« am: 18. Januar 2019, 19:24:30 »

Danke für die rege Diskussion. Wie gesagt, ich hoffe dass ich den Fahrer irgendwie ermitteln kann. Aber selbst wenn, wenn er nicht direkt freiwillig den Schaden über seine Versicherung regulieren lässt habe ich sowieso schlechte Karten. Wegen 250€ ist ein Zivilverfahren ja Perlen vor die Säue.
Autor: StOPfr
« am: 18. Januar 2019, 19:12:55 »

Muss das wieder in akademische was wäre wenn Diskussionen ausarten? ::)

Wenn es so weiter geht landet der Fall vor dem Bundesgerichtshof  ::).
Autor: F_K
« am: 18. Januar 2019, 18:40:16 »

Genug Gutachten und Entscheidungen der StA gesehen - ist nicht akademisch, sondern gängige Praxis.

Aber sei es drum ... schönen Abend.
Autor: dunstig
« am: 18. Januar 2019, 18:38:04 »

Muss das wieder in akademische was wäre wenn Diskussionen ausarten? ::)
Autor: F_K
« am: 18. Januar 2019, 18:32:11 »

@ LeK:

Vergiss es- mit dem entsprechendem Fahrzeug drücke ich einem anderen Fahrzeug völlig geräuschlos weit über 1000 Euro Schaden rein - sogar so, das ein Beifahrer, der nicht hinschaut, davon nichts bemerkt (es also weder fühlt noch hört)

Und strafrechtlich liegt die Hürde für "hätte sicher bemerken MÜSSEN" (eben nicht können) extrem hoch.
Autor: MMG-2.0
« am: 18. Januar 2019, 18:19:23 »

@Wüstensand:

Wenn es evtl. eine externe Firma war, dann mal beim BwDLZ der zuständigen Kaserne nachfragen, welche Fa. an besagtem Tag einen Auftrag hatte.
© 2002 - 2024 Bundeswehrforum.de