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Fragen und Antworten => Familie und Angehörige => Thema gestartet von: jazzna am 19. Juni 2018, 14:48:29

Titel: Teilzeit und Ausbildungsvorhaben
Beitrag von: jazzna am 19. Juni 2018, 14:48:29
Guten Tag,

wenn man als Teilzeitsoldat an Ausbildungsvorhaben teilnehmen soll, wie ist das zu gewährleisten. Bsp: Soldatin A soll ihre IGF Leistungen erfüllen und muss deswegen am EEH A teilnehmen. Ihre Dienstzeit passt aber nicht mit dem angesetzten Zeitansatz der Ausbildung zusammen. Auch kann sie nicht später kommen, da die Ausbildung an einem anderen Standort ist und dir zusätzliche Fahrzeit sich nicht "lohnen" würde. Wie kann ein Teilzeitsoldat dann am normalen Dienstgeschehen teilhaben? Dies gilt ja auch für Schießvorhaben, Übungen etc.
Da std-Aufbau ja auch nicht zulässig ist, kann man ja auch nicht verlangen, dass man an diesen Ausbildungsvorhaben teilnimmt.
Titel: Antw:Teilzeit und Ausbildungsvorhaben
Beitrag von: bayern bazi am 19. Juni 2018, 16:33:24
ganz einfach - die Wochenarbeitszeit dem entsprechend legen
z.B. Mo - Mi Ausbildung dafür dann Do / Fr Frei
Titel: Antw:Teilzeit und Ausbildungsvorhaben
Beitrag von: jazzna am 19. Juni 2018, 16:57:11
Das stellt aber doch nicht die Betreuung der Kinder sicher.  Und  man macht ja Teilzeit nicht weil man keine Lust zu arbeiten hat, sondern da es die Kiga öffnungs- und schließzeiten nicht anders zulassen.
Titel: Antw:Teilzeit und Ausbildungsvorhaben
Beitrag von: BSG1966 am 19. Juni 2018, 17:14:46
Wenn Sie jetzt von uns hören wollen, dass Sie aufgrund Ihrer Kinder von allen Pflichten befreit sind, dann muss ich Sie leider enttäuschen.

Eventuell geht es ja _mal_ dass Ihre Kinder von jemand anderem abgeholt werden oder oder oder. Die Bundeswehr versucht, den Soldaten zu ermöglichen, Dienst und Familie besser unter einen Hut zu kriegen - das ganze geht aber eben auch nicht bis unendlich.
Titel: Antw:Teilzeit und Ausbildungsvorhaben
Beitrag von: dunstig am 19. Juni 2018, 17:24:34
Neben den Rechten gibt es eben auch Pflichten. Das trifft nicht nur exklusiv die Bundeswehr, sondern auch den Großteil der zivil Beschäftigten in Teilzeit, die zu bestimmten Veranstaltungen und Anlässen abweichend des Teilzeitmodells arbeiten müssen.

Auch die bekommen es hin, die Betreuung der Kinder in solchen Ausnahmefällen sicherzustellen. Da gibt es ja nun wirklich genug Möglichkeiten, das für die paar einzelnen Tage im Jahr zu organisieren.
Titel: Antw:Teilzeit und Ausbildungsvorhaben
Beitrag von: Ralf am 19. Juni 2018, 19:44:30
Also bei uns ist das in der Praxis kein Problem. Die Soldaten in Teilzeit wollen auch diese Ausbildungen absolvieren und da schaffen sie die Möglichkeit, auch mal einen 8,5h Stunden Tag zu durchlaufen.
Titel: Antw:Teilzeit und Ausbildungsvorhaben
Beitrag von: jazzna am 19. Juni 2018, 20:04:18
Ich möchte keine wunschantwort oder ähnliches.  Und es geht auch nicht um wollen oder nicht! Sondern um die Tatsache, dass nicht jeder die Möglichkeit hat dass im anderes sich kümmert. (Ausnahmen bestätigen die Regel) und klar kann ein Arbeitnehmer draußen an solchen Veranstaltungen Teil nehmen, aber wenn er dieses nicht tut ist das halt so. Der arbeitsvertrag ist ja dementsprechend verfasst! Auch ist mir bekannt, dass man für die Zeit einer Kommandierung die Teilzeit aussetzen kann! Da aber die Vereinbarkeit von Familie und Beruf gegeben sein sollte, sollte dies doch klar geregelt sein.
Titel: Antw:Teilzeit und Ausbildungsvorhaben
Beitrag von: jazzna am 19. Juni 2018, 20:07:45
Also bei uns ist das in der Praxis kein Problem. Die Soldaten in Teilzeit wollen auch diese Ausbildungen absolvieren und da schaffen sie die Möglichkeit, auch mal einen 8,5h Stunden Tag zu durchlaufen.

Bei einer Strecke von 1std Fahrzeit, Ausbildung bis 1600 und einer Std Rückfahrt komme ich auf knapp 11std und das wäre eine kurze Entfernung.
Titel: Antw:Teilzeit und Ausbildungsvorhaben
Beitrag von: Ralf am 19. Juni 2018, 20:14:47
Fahrzeit kannst du aber nicht als Arbeitszeit einrechnen. Und ja, es wird doch möglich sein im Jahr mal 2-3 Tage anderweitig abzudecken.

Ich bin da aber auch der falsche Ansprechpartner, weil mir da einfach das Verständnis fehlt. Vollzeit-Soldaten bleiben auch länger als die Regelarbeitszeit da, wenn der Auftrag es erfordert und es fragt auch keiner, ob der Einsatz reinpasst. Ich stehe zwar Teilzeit grundsätzlich positiv gegenüber, nicht aber den damit einhergehenden Sonderregelungen.
Titel: Antw:Teilzeit und Ausbildungsvorhaben
Beitrag von: dunstig am 19. Juni 2018, 20:19:42
Zitat
aber wenn er dieses nicht tut ist das halt so
Guter Witz. Auch draußen werden arbeitsrechtliche Konsequenzen drohen, wenn der Chef Mehrarbeit in einem besonderen Einzelfall mit zeitlichem Vorlauf ankündigt und der Arbeitnehmer nicht erscheint. Aber das ist Off-Topic und tut hier nichts zur Sache.

Die Fahrtzeit ist dein Privatvergnügen und interessiert den Dienstherrn in der Regel wenig. Du hättest ja auch in Standortnähe ziehen können.

Darüber hinaus finden sich mit genug zeitlichem Vorlauf immer Alternativen, wenn man denn wirklich will. Aber daran scheitert es wohl, wie Ralf schon rausgeaebeitet hat. Lösungssuche mit der Einrichtung des Kindes, Tagesmutter, Nanny, Babysitter-Service, Freunde, Verwandte, Eltern von Freunden des Kindes ...
Titel: Antw:Teilzeit und Ausbildungsvorhaben
Beitrag von: jazzna am 19. Juni 2018, 20:28:22
Fahrzeit kannst du aber nicht als Arbeitszeit einrechnen. Und ja, es wird doch möglich sein im Jahr mal 2-3 Tage anderweitig abzudecken.

Ich bin da aber auch der falsche Ansprechpartner, weil mir da einfach das Verständnis fehlt. Vollzeit-Soldaten bleiben auch länger als die Regelarbeitszeit da, wenn der Auftrag es erfordert und es fragt auch keiner, ob der Einsatz reinpasst. Ich stehe zwar Teilzeit grundsätzlich positiv gegenüber, nicht aber den damit einhergehenden Sonderregelungen.

Ich finde Teilzeit selbst schwierig umsetzbar. Bzw gar nicht umsetzbar. Aber irgendjemand hat sich dafür entschieden, dass es gut in die Bundeswehr passt und so ist das nun mal bzw sollte eine Lösung ja gefunden werden.
Auch gebe ich dir recht, dass Fahrzeit keine Arbeitszeit ist. Jedoch muss zu dieser Zeit eine Betreuung der Kinder gegeben sein und somit ist die Rechnung mit 11 Std zu überbrücken. Ob diese dann vergütet werden oder nicht steht auf einem anderen Blatt Papier.
Titel: Antw:Teilzeit und Ausbildungsvorhaben
Beitrag von: jazzna am 19. Juni 2018, 20:35:14
Zitat
aber wenn er dieses nicht tut ist das halt so
Guter Witz. Auch draußen werden arbeitsrechtliche Konsequenzen drohen, wenn der Chef Mehrarbeit in einem besonderen Einzelfall mit zeitlichem Vorlauf ankündigt und der Arbeitnehmer nicht erscheint. Aber das ist Off-Topic und tut hier nichts zur Sache.

Die Fahrtzeit ist dein Privatvergnügen und interessiert den Dienstherrn in der Regel wenig. Du hättest ja auch in Standortnähe ziehen können.

Darüber hinaus finden sich mit genug zeitlichem Vorlauf immer Alternativen, wenn man denn wirklich will. Aber daran scheitert es wohl, wie Ralf schon rausgeaebeitet hat. Lösungssuche mit der Einrichtung des Kindes, Tagesmutter, Nanny, Babysitter-Service, Freunde, Verwandte, Eltern von Freunden des Kindes ...

Punkt 1 lasse ich jetzt unter den Tisch fallen...

Punkt 2 geht um die Fahrzeit zum Ausbildungsort ... Aber für einen Tag umziehen hat bestimmt auch was...

Punkt 3 sind solche Belange ja immer situationsbedingt zu betrachten. Da teilzeitkraft a und b das vllt ohne Probleme Schaffen ist es für c vllt unmöglich aus verschiedenen Gründen. Vllt sollte man die scheuklappen mal abnehmen und nicht immer von einer heilen wunschwelt ausgehen!
Titel: Antw:Teilzeit und Ausbildungsvorhaben
Beitrag von: F_K am 19. Juni 2018, 20:46:33
@ Jazzna:

Soldaten finden Lösungen - selbstständig und ohne Wehklagen.

Wenn Du das 2 oder 3 Mal im Jahr nicht kannst, .... Suche Dir einen anderen Beruf.
Titel: Antw:Teilzeit und Ausbildungsvorhaben
Beitrag von: dunstig am 19. Juni 2018, 20:58:59
Dass die Ausbildung an einem anderen Standort ist, habe ich in der Tat übersehen, ändert aber nichts an meiner Aussage.

Wenn man das die 2-3 Tage im Jahr nicht organisiert bekommt, dann sollte man gewisse grundlegende Dinge im Leben und seinem Umfeld mal überdenken. F_K formuliert vielleicht wieder etwas überspitzt, aber trifft genau den Kern.

Das hat auch nichts mit Scheuklappen zu tun, wenn jeder andere so etwas organisiert bekommt, nur ganz bestimmte Einzelfälle nicht.  Aber gut, ich bin hier raus. Möglichkeiten wurden mehr als genug aufgezeigt. Scheinbar nur nicht die Antwort, dass man ja seinen Pflichten nicht nachkommen braucht, weil man ja in Teilzeit ist.
Titel: Antw:Teilzeit und Ausbildungsvorhaben
Beitrag von: jazzna am 19. Juni 2018, 21:01:15
@ Jazzna:

Soldaten finden Lösungen - selbstständig und ohne Wehklagen.

Wenn Du das 2 oder 3 Mal im Jahr nicht kannst, .... Suche Dir einen anderen Beruf.

Wer sagt, dass es um mich geht???

Und wer sagt, dass es um 2-3 mal im Jahr geht. Ausbildungsvorhaben sind denke ich mal des öfteren...eeh war ein Beispiel!

Und das Soldaten Lösungen finden...nicht mehr in dieser Zeit!

Das Teilzeitmodell habe ich auch nicht erfunden...also dementsprechend bin ich da auch nicht dran schuld.

Aber da Sie ja anscheinend sehr viel Lebenserfahrung haben und jegliche Probleme lösen können, da Sie Soldat sind, hebe ich meinen Hut vor Ihnen und bedanke mich für die hilfreiche Konversation!  8)
Titel: Antw:Teilzeit und Ausbildungsvorhaben
Beitrag von: F_K am 19. Juni 2018, 21:29:10
Warum sind keine Lösungen zu finden?

Ich kann nicht wohnt in der Ich will nicht Strasse ...
Titel: Antw:Teilzeit und Ausbildungsvorhaben
Beitrag von: HubschrauBär am 19. Juni 2018, 22:20:15
Gerade als Soldat ist es wichtig sich bezüglich der Kinderbetreuung frühzeitig mehrere Backuplösungen zu schaffen.

Ein kurzer Lehrgang über ein Paar Tage ist ja noch eine überschaubare Herausforderung.
Wie wäre es mit einem kurzfristigen Einsatz z.B. bei Hochwasser oder Flüchtlingshilfe? Von einem Auslandseinsatz ganz zu schweigen.

Von einem Soldaten wird nunmal viel Flexibilität abverlangt. Aber das wussten wir bei der Einstellung ja alle.

Eine solide Basis ist natürlich erstmal eine intakte Familie mit zwei Elternteilen zuhause. So kann man gegenseitig schon viel auffangen.
Alleinerziehend wirds natürlich ein wenig kniffliger. Um so wichtiger sind soldide Pläne bevor Probleme auftreten.

Gesendet von meinem SM-G800F mit Tapatalk

Titel: Antw:Teilzeit und Ausbildungsvorhaben
Beitrag von: ulli76 am 19. Juni 2018, 22:30:58
Und genau wegen so einem Rumgeeier ist die Akzepanz vpn Teilzeitsoldaten in der Truppe nicht gerade die beste.
Die Vereinbarkeit von Familie und Dienst bedeutet eben nicht, dass der Dienstherr seinen kompletten Dienst auf die familiären Bedürfnisse seiner Soldaten ausrichten muss und det Soldat tun und lassen kann was er will.

Ein Dienstposten mit vielen Ausbildungsvorhaben ist dann eben nicht teilzeitgeeignet und ja, man kann von einem Soldaten erwarten, dass er es irgendwie geregelt bekommt 1* im Jahr seine IGF- Termine mit der Kinderbetreuung zu koordinieren.
Titel: Antw:Teilzeit und Ausbildungsvorhaben
Beitrag von: BSG1966 am 20. Juni 2018, 08:28:37
Ich möchte keine wunschantwort oder ähnliches. [...] Da aber die Vereinbarkeit von Familie und Beruf gegeben sein sollte, sollte dies doch klar geregelt sein.

Da widersprechen Sie sich. Scheinbar wollen Sie doch eine Wunschantwort Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf wird versucht nach besten Möglichkeiten sicherzustellen. Das heißt nicht, dass Familie immer vor geht. Ganz ganz vorne steht die Pflicht. Erst dann kommt alles andere.
Titel: Antw:Teilzeit und Ausbildungsvorhaben
Beitrag von: BSG1966 am 20. Juni 2018, 08:34:12
Und das Soldaten Lösungen finden...nicht mehr in dieser Zeit!

und das entscheiden Sie?! Sorry, nope.

Also dann machen wir doch folgendes: Wir leben ja in einem Rechtsstaat. Wenn Sie Probleme bekommen, Dienst und Familie zu kombinieren - "in dieser Zeit" - beschweren Sie sich! Schreiben Sie an den Wehrbeauftragten! Klagen Sie! WENN Sie - "in dieser Zeit" - im Recht sind, dann wird es ja für Sie keine Probleme geben.

...oder Sie gewöhnen sich daran dass an erster Stelle die Pflicht steht und erst dann das Entgegenkommen um die Vereinbarkeit besser zu ermöglichen. Und wenn Sie dann sich mal ein bisschen anstrengen, dann bekommen Sie das auch schon irgendwie hin mit dem Vereinbaren. Sonst müssen Sie eben mit den Nachteilen leben.

An erster Stelle Standen Sie, die entschieden haben Mutter UND Soldatin zu werden. Daran ist nicht der Dienstherr schuld.
Titel: Antw:Teilzeit und Ausbildungsvorhaben
Beitrag von: LwPersFw am 20. Juni 2018, 09:45:06
Zitat aus dem "Merkblatt zur Teilzeitbeschäftigung von Soldatinnen und Soldaten", dass den betroffenen Soldaten/Soldatinnen ausgehändigt wird:

"Die Teilzeitbeschäftigung kann unterbrochen werden, um im beruflichen Interesse
an besonderen Verwendungen
und
Vorhaben
sowie
Aus-, Fort- und Weiterbildungen teilzunehmen."



"Die Ausgestaltung der Teilzeitbeschäftigung, der Dienstbeginn, das Dienstende, die Frage der Handhabung der Pausen, die Einteilung zu Sonderdiensten oder die Teilnahme an militärischen Übungen, liegt in der Verantwortung der jeweiligen nächsten militärischen Disziplinarvorgesetzten unter Beachtung des § 30c SG."





Und der Erlass BMVg R I 1- Az 16-02-05/30a/I 10001 vom 15. November 2006
"Teilzeitbeschäftigung von Soldatinnen und Soldaten ; hier: Bemessungsgrundlage für die Bestimmung der zu leistenden Dienstzeit"
führt aus:

"Der Umfang des Dienstes der Soldatinnen und Soldaten richtet sich nach den militärischen Notwendigkeiten,
insbesondere nach den Erfordernissen der Ausbildung und Einsatzbereitschaft zur Auftragserfüllung.

Den nächsten Disziplinarvorgesetzten obliegt es, die Dienstzeit festzulegen und zu entscheiden, wie Aufträge zu erfüllen sind.

Daraus folgt, dass in den einzelnen militärischen Dienststellen die tatsächlich geleisteten Dienstzeiten und der Umfang
der Pausen sehr unterschiedlich sein können.

Mit Blick auf die Ausgestaltung der tatsächlich geleisteten Dienstzeit muss diese Unterschiedlichkeit – als Besonderheit in
den Streitkräften – auch bei Teilzeitkräften in gleicher Weise zum Tragen kommen wie bei Vollzeitkräften.

Teilzeitkräfte im Soldatenstatus sind weder schlechter noch besser zu behandeln als Soldatinnen und Soldaten, die Vollzeitdienst leisten.

Im Ergebnis kann dies dazu führen, dass Soldatinnen und Soldaten (in Vollzeit oder in Teilzeit) bei gleicher Besoldung – abhängig
von der jeweiligen Dienststellenzugehörigkeit – eine unterschiedliche Anzahl von Dienststunden abzuleisten haben."



A-1330/55 

Unterbrechung der Teilzeitbeschäftigung

"235. Soldatinnen und Soldaten können, auch auf Anregung der zuständigen Disziplinarvorgesetzten,
während der Dauer einer bewilligten Teilzeitbeschäftigung befristet zur Vollzeitbeschäftigung
zurückzukehren, um in ihrem beruflichen Interesse an besonderen Verwendungen und dienstlichen
Vorhaben sowie an Aus-, Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen teilzunehmen (z. B. Teilnahme an
einer besonderen Auslandsverwendung einschließlich Vor- und Nachbereitungsphase oder Laufbahn-
/Verwendungslehrgänge), soweit ein dienstliches Interesse hieran besteht und dienstliche Gründe
nicht entgegenstehen
.

Der Antrag auf Unterbrechung der Teilzeitbeschäftigung ist grundsätzlich drei Monate vor Beginn des Unterbrechungszeitraumes zu stellen.

236. Bei Unterbrechungen der Teilzeitbeschäftigung nach § 6 Abs. 2 STzV (Nr. 235) gilt die nach
der Unterbrechung geleistete Teilzeitbeschäftigung nicht als neuer Zeitabschnitt nach § 5 Abs. 1
STzV.

Unterbrechungen führen nicht zu einer Verlängerung der bewilligten Teilzeitbeschäftigung um
den Zeitraum, in dem eine zwischenzeitliche Vollzeitbeschäftigung ausgeübt wurde.

237. Anträge auf Unterbrechung der Teilzeit sind mit Stellungnahmen der bzw. des nächsten und
der bzw. des nächsthöheren Disziplinarvorgesetzten der Entlassungsdienststelle vorzulegen."



Wir können also festhalten:

1. Zwei sind in der Verantwortung : Soldat/Soldatin und der nächste DV

2. Diese müssen sich frühzeitig Gedanken darum machen, wie...Was...in welchen Zeitumfängen - in ihrer Einheit/Dienststelle - durchgeführt werden soll

3. Diese Planungen sind umzusetzen ... wenn dabei eine formale Unterbrechung notwendig ist ... mit termingerechter Vorlage beim BAPersBw
Titel: Antw:Teilzeit und Ausbildungsvorhaben
Beitrag von: BSG1966 am 20. Juni 2018, 10:36:04
...und wenn es hierzu noch Hilfe Bedarf weil es ausgerechnet bei Ihnen nicht funktioniert in iiiiiirgendeiner Weise die Kinderbetreuung mal ausnahmsweise anderweitig sicherzustellen, ist der Sozialdienst der geeignete Ansprechpartner.
Titel: Antw:Teilzeit und Ausbildungsvorhaben
Beitrag von: KlausP am 20. Juni 2018, 11:16:41
Zitat
... Zitat aus dem "Merkblatt zur Teilzeitbeschäftigung von Soldatinnen und Soldaten", dass den betroffenen Soldaten/Soldatinnen ausgehändigt wird ...

Danke. DAS lag mir schon gestern auf der Tastatur. Mich hätte es schwer gewundert, wenn es nicht in der Zwischenzeit so ein entsprechendes Merkblatt gegen hätte. Aber wer als Betroffene(r) liest sowas schon ...  ::)
Titel: Antw:Teilzeit und Ausbildungsvorhaben
Beitrag von: jazzna am 20. Juni 2018, 11:57:23
Vielen Dank für die zahlreichen Antworten! Eine ganze war sogar brauchbar! 8) aber das tut auch nix zur Sache! Und an alle die immer noch der Meinung sind dass es in diesem Fall speziell um mich geht - dies ist immer noch nicht der Fall!  ;D und an die Kameraden, die der Meinung sind Dienst vor Familie...ihr tut mir leid! Das Famiele oft zurückstecken muss ist was anderes! Aber habe meine "wunschantwort" bekommen! :)
Titel: Antw:Teilzeit und Ausbildungsvorhaben
Beitrag von: KlausP am 20. Juni 2018, 12:07:14
Zitat
... Und an alle die immer noch der Meinung sind dass es in diesem Fall speziell um mich geht - dies ist immer noch nicht der Fall! ...

Komisch, aber bisher haben Sie genau diesen Eindruck erweckt, und das wahrscheinlich nicht nur bei mir. Wenn hier nämlich bisher jemand was von "Soldat A ... Z" geschrieben hat stelle sich in fast allen Fällen im späteren Verlauf der Diskussion heraus, dass es eben doch um den Fragesteller ging.
Titel: Antw:Teilzeit und Ausbildungsvorhaben
Beitrag von: jazzna am 20. Juni 2018, 12:20:25
Zitat
... Und an alle die immer noch der Meinung sind dass es in diesem Fall speziell um mich geht - dies ist immer noch nicht der Fall! ...

Komisch, aber bisher haben Sie genau diesen Eindruck erweckt, und das wahrscheinlich nicht nur bei mir. Wenn hier nämlich bisher jemand was von "Soldat A ... Z" geschrieben hat stelle sich in fast allen Fällen im späteren Verlauf der Diskussion heraus, dass es eben doch um den Fragesteller ging.

Leider muss ich Sie da enttäuschen. Mein IGF/KLF ist bis auf einen AMILA komplett! Aber das soll auch nicht das Thema sein! Habe ja geschrieben, dass ich meine Wunschantwort erhalten habe! Auch wenn es ein langer Weg war! ;) Einen schönen Tag noch und viel Soldatenglück!
Titel: Antw:Teilzeit und Ausbildungsvorhaben
Beitrag von: BulleMölders am 20. Juni 2018, 12:32:24
Damit ist das ganze dann ja erledigt und somit können wir hier auch dicht machen.