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Zusammenfassung

Autor: DeltaEcho
« am: 13. Januar 2019, 10:24:46 »

Zudem gibt es den Hptm A11 und A12.

Autor: Ralf
« am: 13. Januar 2019, 06:32:21 »

Das macht doch jeder Offizieranwärter, sich ohne Perspektive zu verpflichten. Denn mit Ablauf der 13 Jahre i.d.R. als Hauptmann scheidet dann auch der im untersten Dienstgrad eingestellte OA aus. Du hingegen hast die untersten Dienstgrade alle übersprungen und bist schon Hptm (und deswegen auch nicht SaZ 13) und hast damit die Laufbahnperspektive erreicht. Nach deiner Argumention wäre es ja besser, dich als OLt einzustellen, damit du noch eine Perspektive hast (A11) ;-).
Eine neue Perspektive hast du, wenn du BS wirst, dann ist deine Laufbahnperspektive OTL, A14. So, wie das bei den "kleinen OA" auch der Fall ist.

Laufbahnperspektive (Laufbahnziel gibt es nicht, weil es kein verbrieftes Recht auf Erreichen eines Dienstgrades gibt) ist das, was man i.d.R. als Dienstgrad erreichen kann, wenn alles normal läuft. Die Personalführung ist gehalten jeden bis zur Laufbahnperspektive zu entwickeln, also alles aus Sicht der Dienstherrn mögliche zu tun, damit der Soldat das erreichen kann. Plakativ kann man das so erklären, bevor es die Bündelung der Dienstposten Lt-Hptm gab. Da war man auf einem Lt-OLt Dienstposten und die PersFhrg musste schauen, dass der Soldat auch hin zu A11 entwickelt wurde. I.d.R. wurde dieses mit einer Versetzung  auf einen A11-DP erreicht.
Bei Dienstzeiten über SaZ8 denkt die PersFhrg schon mal darüber nach, jemanden zum StOffz SaZ zu machen; aber das ist bei Seiteneinsteigern alles individuell, weil diese halt eben keine regelmäßigen Verwendungsaufbau durchlaufen.
Autor: Ben_LuftfahrzeugTechnik
« am: 12. Januar 2019, 21:53:56 »

Diese Sichtweise von Seiten des Arbeitgebers ist auch vollkommen verständlich und das der Bedarf und die Leistung stimmen muss ebenfalls. Allerdings ist es doch schwierig sich vollkommen ohne eine Perspektive auf die man hinarbeiten kann zu verpflichten. 

Das ganze ist in gewisser Weise auch mit der Frage verbunden welche Verpflichtungszeit "sinnvoll" ist, bzw. ob man sich nicht bei z.B. acht Jahren genau auf der Grenze befindet, wo eine Förderung für die Bundeswehr keinen Sinn macht. Wogegen das bei 10 Jahren dann vielleicht ganz anders aussieht. Kann man das so pauschal sagen? Oder wird dann vielleicht sogar das Laufbahnziel von vorne herein anders festgelegt? (Wie ist dieses Konstrukt Laufbahnziel eigentlich zu verstehen?)
Autor: Ralf
« am: 12. Januar 2019, 21:16:44 »

Die Frage ist ja eher: warum eine Förderung?
Als Seiteneinsteiger wird man auf einem bestimmten Dienstposten eingestellt. Für den ist man vorgesehen. Ein anderer Dienstposten ist grundsätzlich nicht vorgesehen. Es gibt also erst einmal keine Notwendigkeit eines Verwendungsaufbaus, weil es für den besetzten Dienstposten nicht notwendig ist. Die Laufbahnpespektive (OfzTrD SaZ = Hptm) ist ja erreicht.
Denn vor einer Förderung stehen erst einmal verschiedene Fragen: Ist die Verpflichtungszeit insgesamt dazu geeignet? Ist/sind die Beurteilungen für eine Förderung geeignet? Steht ein förderlicher Dienstposten unter den Voraussetzungen, die der SE mitbrachte und erlangt hat, zur Verfügung? Besteht ein dienstl. Interesse an einer Förderung?
Wenn die Fragen ganzheitlich entsprechend beantwortet werden könne, kann auch eine Förderung eines SaZ zum StOffz erfolgen.
Autor: Ben_LuftfahrzeugTechnik
« am: 12. Januar 2019, 21:01:11 »

Hallo zusammen, ich hätte nochmal ein paar Fragen die in die gleiche Richtung gehen.

Wie sieht das ganze denn bei einem Einstieg als Hauptmann aus? Wie lange ist die Mindestdienstzeit vor einer möglichen Beförderung, und welche weiteren Voraussetzungen (Stabsoffizierslehrgang etc. ) gibt es?
Kann man überhaupt realistisch damit rechnen, gerade in Konkurrenz mit anderen gestandenen Hauptmännern und bei einer SaZ Zeit von z.B. nur 8 Jahren.

Grüße
Ben
Autor: Ralf
« am: 05. November 2018, 19:07:09 »

Ja, das ist bei der Einstellung als OLt das eine Jahr (4,5 zu 5,5) Jahre. Eine Einstellung als Lt geht nicht es sei denn als Wiedereinsteller und da zählen die normalen (also nicht verkürzten) Jahre.
Autor: Tasty
« am: 05. November 2018, 18:23:31 »

Bei einer Einstellung mit höherem Dienstgrad als Leutnant werden allerdings fiktive OffzDienstjahre angerechnet. Wie viele das sind, steht auch in der Vorschrift. Ralf oder LwPersFw können das sicher sagen.
Autor: Ralf
« am: 05. November 2018, 09:07:22 »

Beides muss erfüllt sein, dann kann eine Beförderung erfolgen. Also in dem Fall der Einstellung als OLt sind es 4,5 Jahre.

Beides deswegen, wenn z.B. ein Soldat (kein SE) sehr spät zum OLt befördert wird, kann die Laufzeit von 5 1/2 Jahren seit Ernennung zum Offz ggf. nicht ausreichen, denn er muss 3 Jahre im DstGrd OLt sein.
Autor: F_K
« am: 05. November 2018, 09:07:03 »

Nochmal:

Nach FRÜHESTENS 4,5 Jahren kann der OLt (Seiteneinsteiger mit dem Dienstgrad) zum Hptm befördert werden (Eignung, Leistung, Befähigung, Eignungsreihenfolge).
Autor: Pers66
« am: 05. November 2018, 08:58:11 »

Guten Morgen

in der A 1340/49 ist eine Offiziersdienstzeit von 4,5 Jahren bei Einstellung als OLt bis zur Beförderung Hptm als Vorrausetzung genannt.
Die A 1340/111 Nr. 5 spricht von einer Laufzeit im Dienstgrad OLt bis zur Beförderung zum Hptm von 3 Jahren.
Wie wird in der Praxis verfahren ? Beförderung bei Seiteneinsteiger zum Hptm nach 4,5 Jahren oder 3 Jahren bei Einstellung als OLt.

Vielen Dank für die Antwort.


Autor: Ralf
« am: 31. Oktober 2018, 19:36:45 »

Nach 4,5 Jahren kann frühestens die Beförderung zum Hptm erfolgen (ZDv A-1340/49).

Die SLV gibt eine Mindestgrenze vor, nachrangige Erlasse können darüber hinausgehende Regelungen treffen.
Autor: Einwegflasche
« am: 31. Oktober 2018, 17:52:11 »

Moin Moin,

ich hab da mal eine kleine Frage zu den Beförderungsvorraussetzungen und Zeiten für Seiteneinsteiger. Wie sieht das bei denen eigentlich aus?

Angenommen der Soldat ist ein Seiteneinsteiger mit technischem Bachelorabschluss, bekommt also einen Dienstposten zugewiesen. Der Soldat ist dann ja nach § 26 Abs. 2 SLV mindestens Oberleutnant. Kann der Soldat dann davon ausgehen, wie in § 26 Abs. 6 Satz 1 SLV geregelt bei guter Leistung nach 4 Jahren Hauptmann zu werden oder wird dies für Seiteneinsteiger anders gehandelt?

Gilt für diesen Seiteneinsteiger evtl. § 25 SLV weil er ja nicht zum militärfachlichen Dienst gehört?

Beste Grüße
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