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Fragen und Antworten => Finanzen => Thema gestartet von: IcemanLw am 06. März 2018, 15:55:29

Titel: OA welche Abzüge erwarten uns
Beitrag von: IcemanLw am 06. März 2018, 15:55:29
Guten Tag zusammen,
ich werde zum 1.7 als OA der Luftwaffe eingestellt und jetzt interessiert mich auch wie es finanziell genau aussieht.
Also man bekommt ja wie ich herausgefunden hab zum Einstieg A3 also laut Rechner 1860 Netto.
(https://www.bundeswehrkarriere.de/blueprint/servlet/blob/42236/57fb9f30226819fb931dcb7adadb644e/bezuegebeispiele-offiziere-02-2017-data.pdf)

Also 1860 Einkommen und da ich bei meinen Eltern lebe gibt es kein TG.
Abzüge wären doch dann:
-10€ Pflegeversicherung
-200€ Verpflegung
-125€ Stube (da verstehe ich nicht ob die vom Brutto oder Netto abgezogen werden)
-10€ Anwartschaft PKV

Erstmal übersehe ich da etwas und zweitens hab ich irgendwo mal gelesen, dass Verpflegung und Stube (also die Kosten) nur in der Stammeinheit anfallen.
Außerdem hat der Karriereberater sowas auch mal erwähnt, dass diese Kosten erst später anfallen. Ist da was dran oder kann ich meine Rechnung so übernehmen?

Gruß
Titel: Antw:OA welche Abzüge erwarten uns
Beitrag von: F_K am 06. März 2018, 15:59:03
Lohnsteuer?
Titel: Antw:OA welche Abzüge erwarten uns
Beitrag von: IcemanLw am 06. März 2018, 16:02:53
Ähm ja deswegen steht da ja 1860 Netto. Der Brutto liegt ja bei 2144,69€.
Titel: Antw:OA welche Abzüge erwarten uns
Beitrag von: KlausP am 06. März 2018, 16:32:34
Für Verpflegung und Unterkunft zahlen Sie immer.

Für die Verpflegung erhalten Sie eine Chipkarte, die Sie mit Bargeld "aufladen" müssen. Das Terminal dazu wird bei der Truppenküche sein. Wenn Sie an der Essenausgabe vorbei sind steht dort ein Lesegerät, an dem der Wert für die Mahlzeit von der Karte abgebucht wird.

Wie das mit der Zahlung für die Stube ist, dürfte sich auch in den Tiefen des Forums finden lassen, Stichwort "Unterkunftspauschale".
Titel: Antw:OA welche Abzüge erwarten uns
Beitrag von: IcemanLw am 06. März 2018, 20:37:15
D.h. meine Rechnung ist korrekt?
Titel: Antw:OA welche Abzüge erwarten uns
Beitrag von: Pericranium am 07. März 2018, 00:33:29
Fahrten zur Kaserne und nach Hause?
Titel: Antw:OA welche Abzüge erwarten uns
Beitrag von: IcemanLw am 07. März 2018, 00:47:37
Ich war davon ausgegangen, dass nur die erste Hinfahrt bezahlt wird und dann am Ende die Rückfahrt zur GA und der Rest nicht.
Wie gesagt, ich habe keinen eigenen Hausstand.
Titel: Antw:OA welche Abzüge erwarten uns
Beitrag von: Rollo83 am 07. März 2018, 07:09:11
Pericranium mein wohl eher das sie ihre Fahrten bezahlen müssen und diese in Ihrer Rechnung fehlen.

Ich gehe mal davon aus das sie als angehender Offizier dies wissen.

Titel: Antw:OA welche Abzüge erwarten uns
Beitrag von: KlausP am 07. März 2018, 07:26:15
Können Sie bitte mal diesen Teil Ihre Satzes erläutern?

Zitat
... dann am Ende die Rückfahrt zur GA  ...

Der ist für mich nicht verständlich. Danke.
Titel: Antw:OA welche Abzüge erwarten uns
Beitrag von: BärenHG am 07. März 2018, 07:32:16
Die Anreise zur GA, kann man über den ReFü abrechnen lassen.

Können Sie bitte mal diesen Teil Ihre Satzes erläutern?

Zitat
... dann am Ende die Rückfahrt zur GA  ...

Der ist für mich nicht verständlich. Danke.

Ich vermute er meint damit die Anreise zum nächsten Lehrgang.
Titel: Antw:OA welche Abzüge erwarten uns
Beitrag von: KlausP am 07. März 2018, 07:49:23
Zitat
... Die Anreise zur GA, kann man über den ReFü abrechnen lassen. ...

Dass die Fahrkosten für die Dienstantrittsreise, wenn sie nicht mit der Bahn erfolgt, erstattet werden, ist mir bekannt, danke.
Titel: Antw:OA welche Abzüge erwarten uns
Beitrag von: BSG1966 am 07. März 2018, 11:12:21
Wenn die Frage darauf abzielt, wie hoch die Raten für das Auto sein dürfen - nehmen Sie bitte bitte im Zweifel ne Nummer kleiner.
Titel: Antw:OA welche Abzüge erwarten uns
Beitrag von: Wüstensand am 07. März 2018, 11:44:51
Lieber drei Nummern kleiner und dafür schönen Urlaub, gutes Essen, Rücklage bilden etc.  ;D

Nee ohne Spaß mit sehr viel Disziplin kann man bestimmt 1400€ im Monat zurücklegen oder halt für Mist ausgeben, aber dann muss man schon sehr enthaltsam leben. Gerade die jungen frisch gebackenen Soldaten unterschätzen die Kosten für das wahre Leben doch enorm. War bei mir nicht anders damals.
Titel: Antw:OA welche Abzüge erwarten uns
Beitrag von: IcemanLw am 07. März 2018, 12:38:45
Können Sie bitte mal diesen Teil Ihre Satzes erläutern?

Zitat
... dann am Ende die Rückfahrt zur GA  ...

Der ist für mich nicht verständlich. Danke.
Ja genau, die Anreise zum nächsten Lehrgang
Wenn die Frage darauf abzielt, wie hoch die Raten für das Auto sein dürfen - nehmen Sie bitte bitte im Zweifel ne Nummer kleiner.
Ich habe nicht vor ein Auto zu kaufen, ich fahre lieber Bahn.
Pericranium mein wohl eher das sie ihre Fahrten bezahlen müssen und diese in Ihrer Rechnung fehlen.

Ich gehe mal davon aus das sie als angehender Offizier dies wissen.
Ja, aber das ist ja mehr oder weniger kein zwingender Abzug. Ich werde, aber muss nicht nach Hause fahren. Deswegen gehört das ja nicht in die Rechnung rein :)
Titel: Antw:OA welche Abzüge erwarten uns
Beitrag von: dunstig am 07. März 2018, 12:45:28
Die Rechnung kommt +- schon ganz gut hin. Als Grundlage kannst du damit auf jeden Fall planen. Dass dann die tatsächlichen Kosten etwas abweichen können, braucht man dir ja nicht zu sagen.

Auch wird das Essen in der Truppenküche irgendwann sehr "gewöhnungsbedürftig", sodass wohl zum Frühstück und Abendessen auch gerne mal auswärts eingekauft und gegessen wird.

Einen zusätzlichen großen Kostenberg hast du aber meiner Meinung nach nicht übersehen.

Ob du eine Diensthaftpflicht- oder Dienstunfähigkeitsversicherung abschließt oder Mitglied im Bundeswehrverband werden möchtest, ist eine persönliche Entscheidung.
Titel: Antw:OA welche Abzüge erwarten uns
Beitrag von: KlausP am 07. März 2018, 12:49:17
... ja genau, die Anreise zum nächsten Lehrgang ...

Zu jedem Lehrgang/ jeder Versetzung werden Ihnen die Reisekosten erstattet. Wenn Sie die Dienstantrittsreise mit der Bahn machen, erhalten Sie vom BWDLZ die entsprechenden Fahrausweise.
Titel: Antw:OA welche Abzüge erwarten uns
Beitrag von: IcemanLw am 07. März 2018, 13:01:30
Nur nochmal zu den Kosten für die Stube, werden die vom Brutto oder vom Netto abgezogen? Ich würde Grundgehalt eigentlich als Brutto definieren.

Titel: Antw:OA welche Abzüge erwarten uns
Beitrag von: KlausP am 07. März 2018, 13:04:39
Haben Sie im Forum schon mal nach "Unterkunftspauschale" gesucht?  Siehe letzter Satz in meinem ersten Beitrag.  ::)
Titel: Antw:OA welche Abzüge erwarten uns
Beitrag von: IcemanLw am 07. März 2018, 13:24:55
Ja das hat aber dank diesem Thread nur noch mehr Fragen aufgeworfen:
https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,51073.msg526414.html#msg526414

Also das mit Brutto und Netto kann ich nicht entnehmen, aber nochmal mehr Besteuerung wg. einem geldwerten Vorteil?
Titel: Antw:OA welche Abzüge erwarten uns
Beitrag von: Andi am 08. März 2018, 16:42:17
Bis du 25. bist wird dir der Anrechnungsbetrag nach § 39 (2) BBesG (https://www.gesetze-im-internet.de/bbesg/__39.html) vom Brutto abgezogen. Wie hoch der ist siehst du hier (https://www.gesetze-im-internet.de/bbesg/anlage_v.html). Dazu kommt die Versteuerung als Geldwerter Vorteil. Müssten glaube ich um die 50€ sein.

Ansonsten finde ich es toll, dass du dir schon vor deinem Dienstantritt so viele sinnvolle Gedanken machst! Ist mir in dieser Form in den letzten 16 Jahren noch nie begegnet!

Gruß Andi
Titel: Antw:OA welche Abzüge erwarten uns
Beitrag von: IcemanLw am 08. März 2018, 18:29:32
Ich versuch einfach nur, dass mich nichts überrascht ;)

Okay gut, also 140 vom Brutto zzgl. 50€. Hab erst gedacht mit den 125€ wie auf der Karriereseite wärs getan :/
Titel: Antw:OA welche Abzüge erwarten uns
Beitrag von: Wüstensand am 08. März 2018, 23:19:31
Unterm Strich sind die 125€ schon recht realistisch.
Titel: Antw:OA welche Abzüge erwarten uns
Beitrag von: Adem_ am 10. April 2018, 21:29:19
Hab hierzu auch noch eine Frage.
Es geht um die Unterkunft während des Studiums, in meinem Falle wäre das die Uni München.
Der Karriereberater sagte man wohnt dort kostenfrei. Zukünftige Kameraden sagen dass das nicht richtig ist und bis 25 Jahre gilt.
Was ist denn jetzt richtig?
Titel: Antw:OA welche Abzüge erwarten uns
Beitrag von: IcemanLw am 11. April 2018, 01:55:45
Das wurde mir auch gesagt bzw mir wurde gesagt, dass das erstmal kostenfrei ist.

Es ist ja nicht so, dass die paar Euro bei so einem Gehalt sonderlich relevant wären, aber eine Übersicht ist ja trotzdem angenehm.
Titel: Antw:OA welche Abzüge erwarten uns
Beitrag von: Ralf am 11. April 2018, 05:24:08
Bitte mal die Suchfunktion benutzen, das Thema Unterkunftspauschale, geldwerter Vorteil usw. kommt hier öfters.
Titel: Antw:OA welche Abzüge erwarten uns
Beitrag von: LwPersFw am 11. April 2018, 10:59:35
Hab hierzu auch noch eine Frage.
Es geht um die Unterkunft während des Studiums, in meinem Falle wäre das die Uni München.
Der Karriereberater sagte man wohnt dort kostenfrei. Zukünftige Kameraden sagen dass das nicht richtig ist und bis 25 Jahre gilt.
Was ist denn jetzt richtig?

Homepage UniBw...

"Unterkünfte

Während Ihres Studiums werden sie in der Regel auf dem Campus untergebracht sein. Der Studentenfachbereich versucht sein möglichstes um Sie in Einzelbelegung unterzubringen. Leider ist dies nicht immer sofort möglich. Die Stuben sind alle voll möbliert, das heißt Sie müssen bei Ihrer Anreise keine weiteren Möbelstücke mitbringen.

Sie benötigen keine Unterkunft?

Sollten Sie keine Unterkunft benötigen, da Sie sich eine Wohnung in der Nähe der Universität nehmen oder bereits in der nähe Wohnen, teilen Sie dies bitte zeitnah dem Studentenfachbereichsfeldwebel mit. Dieser leitet dann alle nötigen Schritte ein um Sie vom Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft zu befreien.

Fragen?

Sollten Sie weitere Fragen zum Thema Unterkunft haben, steht ihnen der Studentenfachbereichsfeldwebel gerne per E-Mail mit Rat und Tat zur Seite."
Titel: Antw:OA welche Abzüge erwarten uns
Beitrag von: Andi am 11. April 2018, 15:39:13
Hab hierzu auch noch eine Frage.
Es geht um die Unterkunft während des Studiums, in meinem Falle wäre das die Uni München.
Der Karriereberater sagte man wohnt dort kostenfrei. Zukünftige Kameraden sagen dass das nicht richtig ist und bis 25 Jahre gilt.
Was ist denn jetzt richtig?

Die Antwort habe ich schon gegeben:

Bis du 25. bist wird dir der Anrechnungsbetrag nach § 39 (2) BBesG (https://www.gesetze-im-internet.de/bbesg/__39.html) vom Brutto abgezogen. Wie hoch der ist siehst du hier (https://www.gesetze-im-internet.de/bbesg/anlage_v.html). Dazu kommt die Versteuerung als Geldwerter Vorteil. Müssten glaube ich um die 50€ sein.

Über 25 hängt es konkret davon ab welche Unterkunftsart du hast (Mannschaften, Unteroffiziere ohne Portepee, Unteroffiziere mit Portepee, Offiziere), welche dann jeweils einen bestimmten Satz kostet. Dazu kommt dann noch der versteuerte Geldwerte Vorteil.
An der UniBw München gibt es maximal den Unterkunftsstandart Unteroffiziere mit Portepee, was dann circa 100€ im Monat plus geldwerter Vorteil sind.

Gruß Andi