Autor: christoph1972
« am: 11. Juni 2018, 19:29:56 » Was überprüft wird, steht alles im SÜG und der AVV zum SÜG.
Und nein, die NSA wird nicht um Amtshilfe gebeten, um die amerikanischen Server diverser sozialer Netzwerke nach Internetaktivitäten zu durchsuchen. und auch ein Nein, zu einer G 10-Maßnahme, um zu erfahren, mit wem der zu Überprüfende, telefoniert, WhatsApp schreibt, welche Seiten er mobil aufruft oder von wem er Old School Post erhält und ein weiteres Nein, es wird Niemand observiert.
V-Leute zur konspirativen Überwachung werden auch nicht rekrutiert ... bei der SÜ 3 darf man dann Auskunfts- und Referenzpersonen angeben ... alles ganz transparent und gut dokumentiert in der Sicherheitsakte und sogar im allerschlimmsten Fall voll gerichtlich nachprüfbar.
Und nein, die NSA wird nicht um Amtshilfe gebeten, um die amerikanischen Server diverser sozialer Netzwerke nach Internetaktivitäten zu durchsuchen. und auch ein Nein, zu einer G 10-Maßnahme, um zu erfahren, mit wem der zu Überprüfende, telefoniert, WhatsApp schreibt, welche Seiten er mobil aufruft oder von wem er Old School Post erhält und ein weiteres Nein, es wird Niemand observiert.
V-Leute zur konspirativen Überwachung werden auch nicht rekrutiert ... bei der SÜ 3 darf man dann Auskunfts- und Referenzpersonen angeben ... alles ganz transparent und gut dokumentiert in der Sicherheitsakte und sogar im allerschlimmsten Fall voll gerichtlich nachprüfbar.