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Fragen und Antworten => Finanzen => Thema gestartet von: xsolution am 26. Oktober 2017, 12:00:14

Titel: Abgangsgeld pfändbar in Privatinsolvenz?
Beitrag von: xsolution am 26. Oktober 2017, 12:00:14
Hallo, ich würde gerne wissen ob jemand von Ihnen weis, ob das Abgangsgeld gepfändet wird in der Insolvenz? Ich muss diese anmelden und gehe nächstes Jahr ab. Ich habe dazu meinen Spieß gefragt er meinte er wüsste es nicht genau aber er hätte im Kopf das dieses weder abtretbar, verpfändbar, pfändbar oder übertragbar sei. Der Berater der Schuldenstelle in der Stadt meinte es wird gepfändet? Ich hoffe jemand kann mir Auskunft dazu geben. Wie sieht es mit Trennungsgeld oder Umstandsgeld aus da ich nächstes Jahr im bfd 200 km täglich pendeln muss. Vielen Dank und Grüße.
Titel: Antw:Abgangsgeld pfändbar in Privatinsolvenz?
Beitrag von: miguhamburg1 am 26. Oktober 2017, 12:05:33
Im Rahmen einer Privatinsolvenz (die Sie wohl meinen) fließen alle Arten von Einkommen in die Insovenzmasse - auch die Zahlungen, die die Bw bei und nach Beendigung der aktiven Dienstzeit leistet. Ob nun das "Verpfichtungsgeld" oder die Übergangsgebührnisse oder das Trennungsgeld, das spielt da keine Rolle - mit Ihrem Insolvenzverwalter sollten Sie aber Ihre Situation bezüglich der erforderlichen Reisen zur Ausbildungsstätte besprechen.

Im Übrigen sollten Sie schnellstens einen Termin mit dem Sozialdienst der Bundeswehr vereinbaren und sich von dort sachkundig beraten lassen!
Titel: Antw:Abgangsgeld pfändbar in Privatinsolvenz?
Beitrag von: xsolution am 26. Oktober 2017, 12:20:58
Ich war schon beim Sozialdienst und der Mitarbeiter dort konnte mir nicht helfen und verwies zur schuldenberatungsstelle in der Stadt. Also stimmt es nicht das das so genannte Abgangsgeld nicht gepfändet wird? ich meine aber auch mal einen Beitrag im Forum gelesen zu haben, mit einem Auszug aus einer Vorschrift zum Thema Übergangsgebührnisse und Abgangsgeld das es nicht gepfändet wird da es ja eigentlich zum einzahlen in die Rente gedacht ist? So wurde uns es immer gesagt.
Titel: Antw:Abgangsgeld pfändbar in Privatinsolvenz?
Beitrag von: F_K am 26. Oktober 2017, 12:25:55
Rente? Hä?

Es ist Einkommen - und wird, ab der Pfändungsfreigrenze, natürlich zur Tilgung der von Dir verursachten Schulden herangezogen.
Titel: Antw:Abgangsgeld pfändbar in Privatinsolvenz?
Beitrag von: xsolution am 26. Oktober 2017, 12:30:49
Also ich hab gerade die Suche bemüht und gefunden das diese nicht pfändbar ist. Die Übergangsbeihilfe ist weder pfändbar, noch abtretbar und auch nicht verpfändbar (§ 48 Abs. 2 Satz 1 SVG). Steht sogar hier im Forum kann es leider nicht verlinken. Im Thema Übergangsbedürfnisse und Abfindung bei Dienstzeitende.
Titel: Antw:Abgangsgeld pfändbar in Privatinsolvenz?
Beitrag von: F_K am 26. Oktober 2017, 13:07:54
@ xsolution:

"Nette" Antwort - nur leider völlig am Thema vorbei.

Abtretung und Verpfändung ist ein anderes Thema als Pfändbarkeit.
Titel: Antw:Abgangsgeld pfändbar in Privatinsolvenz?
Beitrag von: Andi8111 am 26. Oktober 2017, 13:29:24
Wenn du es weißt, frag doch nicht :)
Titel: Antw:Abgangsgeld pfändbar in Privatinsolvenz?
Beitrag von: Andi8111 am 26. Oktober 2017, 13:35:38
Also um Licht ins Dunkle zu bringen, weil ich das in den Dienstgradgruppen der Besoldungsgruppen bis einschließlich A6 ständig hatte, als ich DV war: Die ÜbergangsBEIHILFE, welche der TE so lapidar als "Abgangsgeld" bezeichnet hat, ist in der Tat nicht pfändbar, wird also nicht zur Ermittlung des pfändbaren Betrages herangezogen. Dies steht, wie richtig angeführt, im § 48 Abs. 2 Satz 1 SVG. Jedoch und das dürfte die Masse sein, sind die ÜbergangsGEBÜHRNISSE und das TRENNUNGSGELD sehr wohl pfändbar, was dann dem TE wieder Probleme bereiten wird, da der arme ja, aus eigenem Willen, jeden Tag 200km pendeln muss. Die Erstattungen im Rahmen der TGV werden ihm also nicht zur Verfügung stehen; zumindest nicht vollständig.
Titel: Antw:Abgangsgeld pfändbar in Privatinsolvenz?
Beitrag von: KlausP am 26. Oktober 2017, 13:43:05
Zitat
... Wie sieht es mit Trennungsgeld oder Umstandsgeld aus ...

Was ist denn damit gemeint? Der Begriff ist mir ja noch nie untergekommen.
Titel: Antw:Abgangsgeld pfändbar in Privatinsolvenz?
Beitrag von: Andi8111 am 26. Oktober 2017, 13:57:42
Weiß ich auch nicht. Vielleicht handelt es sich um eine schwangere und insolvente Soldatin?
Titel: Antw:Abgangsgeld pfändbar in Privatinsolvenz?
Beitrag von: xsolution am 26. Oktober 2017, 14:20:55
Danke wenigstens für die Antwort das das Abgangsgeld nicht pfändbar ist. Was ja lapidar ist weil jeder das so nennt aber egal. Umstandsgeld so nannte es der Spieß der Schule weil ich mit öffentlichen Verkehrsmitteln die Schule nicht zeitig erreichen kann. Und was soll das heißen der arme? Wenn ich pendeln muss aus privaten Gründen dann ist das so. Wenigstens weis ich jetzt Bescheid was Sache ist. Vielen Dank.
Titel: Antw:Abgangsgeld pfändbar in Privatinsolvenz?
Beitrag von: Andi8111 am 26. Oktober 2017, 15:05:43
Ja. Aus privaten Gründen. Gibt Leute, die aus privaten Gründen in Frankfurt wohnen und New York arbeiten. Die würden nie auf den Gedanken kommen, den Arbeitgeber deshalb um Geld anzubetteln; dass die entstehenden Kosten steuerlich absetzbar sind, ist unbenommen. Aber jeder Gefreite Hanswurst, dessen Freundin am Wochenende ins heimatliche Zimmer zum Kuscheln kommt, denkt, die Heimfahrten von Eckernförde bis nach Düsseldorf müsste der Bund zahlen. Dem ist eben nicht so. Auch, wenn man eine Maßnahme des BFD beginnt, hat man Anspruch auf Umzugskostenvergütung. Wenn die Maßnahme nur lange genug dauert. Wenn man diese nicht will, weil man zu Hause die Chinchillazucht nicht umziehen will, dann hat man eben das Vergnügen, sein Leben auf der Bahn zu verbringen. Das zahlt dann, wenn man Glück hat, sogar der Bund per TG; ich gehe jedoch ganz stark davon aus, dass hier die Rechnung nicht aufgehen wird: TG nach §3 wird nicht gezahlt werden, da die tägliche Rückkehr nicht zuzumuten ist! Und jetzt beißt sich die Schlange in den Schwanz. Wenn man schon Privatinsolvenz anmelden muss, was ja schonmal ein Riesenwurf ist, dann sollte man doch versuchen, seine Kosten so gering wie möglich zu halten. Mit Kind und Kegel umziehen, für null,null nichts an Kosten, wird in JEDEM Falle billiger sein, als Jahrelang 200km am Tag, somit 100 die Woche, somit (bei rechnerisch 185 Ausbildungstagen) 37000km im Jahr zu pendeln. Das wären im Schnitt, bei einem Mittelklassewagen, 40cent pro Kilometer, mithin 14800 Euro im Jahr. GROB geschätzt. Und da machen Sie sich Sorgen um die Pfändbarkeit von was, 5000 Euro?? Lachhaft.
Und verzeiht, wenn hier zuviel Schärfe im Spiel war, aber anders kommt man manchen Leuten eben nicht bei.
Titel: Antw:Abgangsgeld pfändbar in Privatinsolvenz?
Beitrag von: Andi8111 am 26. Oktober 2017, 15:07:01
Ach und ich habe etwas vergessen:
Selbst wenn man Wohneigentum hat, das kann man vermieten. Wenn man nur mietet, man kann neu mieten. Wenn man Kinder hat, die zur Schule gehen, Schulen gibt es überall.
Wenn man das aber nunmal nicht will, dann muss man klaglos sein Kreuz tragen.
Titel: Antw:Abgangsgeld pfändbar in Privatinsolvenz?
Beitrag von: F_K am 26. Oktober 2017, 15:37:50
@ Andi8111:

Der TE hat es schriftlich, "nicht mit Geld umgehen zu können", also wesentliche Lebensentscheidungen falsch getroffen.

Meinst Du wirklich, hier den TE zu einer Einsicht zu bringen?

(ist Dir ja auch bei den unterstellten Soldaten nicht gelungen - soll kein Vorwurf sein, diese Erziehungsmängel kann / darf / soll ein DV nicht "ausbügeln").
Titel: Antw:Abgangsgeld pfändbar in Privatinsolvenz?
Beitrag von: KlausP am 26. Oktober 2017, 15:45:29
Danke wenigstens für die Antwort das das Abgangsgeld nicht pfändbar ist. Was ja lapidar ist weil jeder das so nennt aber egal. Umstandsgeld so nannte es der Spieß der Schule weil ich mit öffentlichen Verkehrsmitteln die Schule nicht zeitig erreichen kann. Und was soll das heißen der arme? Wenn ich pendeln muss aus privaten Gründen dann ist das so. Wenigstens weis ich jetzt Bescheid was Sache ist. Vielen Dank.

Nur, weil  "jeder" das so nennt, ist es noch lange nicht richtig. Ausschlaggebend ist, was im Soldatenversorgungsgesetz steht und wenn man diese Begriffe verwendet, weiß auch (fast) jeder, was gemeint ist. Und wenn ein "Spieß" meint, irgendetwas als "Umstandsgeld" bezeichnen zu müssen kennt er entweder den korrekten Begriff nicht, er hat auf dem Spießlehrgang im Fach "Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen" gepennt oder er will sich wichtig tun. Ich kann damit jedenfalls nichts anfangen und ich war schon Spieß  als der von Ihnen Erwähnte vermutlich noch nicht mal Gefreiter (UA) war.
Titel: Antw:Abgangsgeld pfändbar in Privatinsolvenz?
Beitrag von: Andi8111 am 26. Oktober 2017, 18:06:37
Sollte §6 heißen...
Titel: Antw:Abgangsgeld pfändbar in Privatinsolvenz?
Beitrag von: Nouqie91 am 29. Oktober 2017, 12:17:28
Ich frage mich manchmal wirklich, was mit den Kommentatoren nicht stimmt. Dass hier auf den korrekten Gebrauch von Termini geachtet wird finde ich gut. Der Hinweis von Andi ist auch ok, auch wenn der Ton etwas fragwürdig ist. Aber was soll so ein ekelhafter Kommentar wie deiner, F_K?

War es jetzt wirklich nötig, noch einmal abwertend festzustellen, dass der TE nicht mit Geld umgehen kann (konnte) und dabei noch in der dritten Person von ihm zu reden? Das ist einfach respektlos und provozierend. Der TE ist kein unmündiges Kind.
Titel: Antw:Abgangsgeld pfändbar in Privatinsolvenz?
Beitrag von: F_K am 29. Oktober 2017, 18:13:48
Finanziell oberhalb der Pfändungsgrenze schon ...
Titel: Antw:Abgangsgeld pfändbar in Privatinsolvenz?
Beitrag von: justice005 am 30. Oktober 2017, 06:32:20
Was in diesem Thread schon wieder für ein Unsinn geschrieben wurde....  :o

Ich empfehle dem Fragesteller ganz dringend, die Frage nicht in einem Bundeswehrforum, sondern in einem Rechtsforum zu stellen. Dort dürften die Antworten sicher kompetenter sein.
Ich selbst weiß die Antworten auch nicht im Detail, aber ich kann zumindest sagen, dass Trennungsgeld, Reisekosten etc. nicht pfändbar sind. Das steht nämlich deutlich in § 850a Nr. 3 ZPO.
Das macht auch Sinn, denn bei diesem Geld handelt es sich ja nicht um ein Einkommen, sondern nur um die Erstattung von Aufwendungen, der der Beschäftigte ja tatsächlich gehabt hat.

Ich bin auch in der Tat sehr skeptisch, ob die Übergangsbeihilfe pfändbar ist und wenn ja, in welcher Höhe bzw. zu welchem Anteil.

Ein ganz gutes Rechtsforum ist bei www.123recht.de  zu finden. Dort gibt es auch ein Unterforum Insolvenzrecht.

Und an FK:  Auch wenn es vielleicht nicht in Dein Vorstellungsvermögen fällt, es gibt tatsächlich eine ganze Reihe von Leuten, die völlig unverschuldet in die Insolvenz geraten sind. Derartige pauschale Urteile sind in der Tat eine Frechheit und nur eine unerträgliche Arroganz.



Titel: Antw:Abgangsgeld pfändbar in Privatinsolvenz?
Beitrag von: Andi8111 am 30. Oktober 2017, 08:53:29
TG ist im Kommentar zu 850a nicht erfasst. Es gibt dazu also keine Rechtssprechung. Gleichwohl kann nach 850f ein Antrag auf Erhöhung der Pfändungsgrenze gestellt werden.

Und, wie gesagt: Übergangsgebührnisse sind voll pfändbar, die Beihilfe nicht.
Titel: Antw:Abgangsgeld pfändbar in Privatinsolvenz?
Beitrag von: F_K am 30. Oktober 2017, 19:18:45
@ justice:

Es geht nicht um (straf-) rechtliche Schuld,  sondern um Verantwortung.

Wie kann man in Insolvenz geraten, ohne verantwortlich zu sein?
Titel: Antw:Abgangsgeld pfändbar in Privatinsolvenz?
Beitrag von: Andi am 01. November 2017, 17:08:56
Wie kann man in Insolvenz geraten, ohne verantwortlich zu sein?

Indem man von anderer Seite aus böswillig getäuscht wurde, indem man Opfer einer Straftat, einer Naturkatastrophe oder eines Brandes geworden ist...
Titel: Antw:Abgangsgeld pfändbar in Privatinsolvenz?
Beitrag von: F_K am 01. November 2017, 17:19:06
@ Andi:

Ja, es gibt Möglichkeiten - die große Mehrheit der Insolvenzen ist aber durch eigenverantwortliches wirtschaftliches Handeln entstanden (bei jungen Menschen z. B. Handyvertrag bzw. PKW Kauf ....)

(Ein Brand vernichtet ggf. Eigentum - erzeugt aber keine Schulden, die nicht in 7 Jahren zu tilgen wären ...).
Titel: Antw:Abgangsgeld pfändbar in Privatinsolvenz?
Beitrag von: Unmut am 07. November 2017, 08:16:46
Tja, es gibt auch unverschuldete Insolvenz.

z.B.

1 Ehepaar Mitte 40 (er SAZ und HptFw) und 20 Jahre verheiratet 4 kleine Kinder im Haus (Haus grad gebaut). 

Frau lässt sich Scheiden, Unterhalt für die Frau und deren Kinder liegen an plus Kredite die getilgt werden müssen.

Gehalt HptFw von 3500 Netto auf 2700 Netto , schlagartig runter und von den 2700 muss er noch 1500 Euro Unterhalt zahlen + 1000 Euro Haus Kredit sind in Summe 200 Euro zum leben für den Mann, d.h. er wird früher oder spähter in Privat insolvenz abrutschen.

Maßnahmen sind nur, alles Kundigen und verkaufen was geht, nur die wichtigsten Versicherung behalten.
Versuchen das Haus so zu verkaufen das gedekt wird, auch dann reicht es nicht.

Ich selber zahle schon für nur 2 Kinder über 700 Euro Unterhalt.


So einfach und schnell geht das lieber F_K, immer schön neutral beurteilen.



Titel: Antw:Abgangsgeld pfändbar in Privatinsolvenz?
Beitrag von: Andi8111 am 07. November 2017, 08:48:58
Das sind die bekannten 4% von 96% HG SAZ 4 die tiefer gelegte Autos in Sonderlackierung nach drei Monaten gegen den Baum setzen und dann ein zweites finanzieren ;)
Titel: Antw:Abgangsgeld pfändbar in Privatinsolvenz?
Beitrag von: miguhamburg1 am 07. November 2017, 09:29:52
Lieber Andi8111 und für diese Behauptung haben Sie doch ganz sicher auch Fakten als Beleg ...
Titel: Antw:Abgangsgeld pfändbar in Privatinsolvenz?
Beitrag von: Andi8111 am 07. November 2017, 09:43:12
Ich gebe zu (man achte auf das ;)) diese Aussage basiert auf Gesprächen am Rande der DV Besprechungen während meiner Zeit in der Truppe. Dann und wann sprach man über die Zwangspfändungsfälle und die Sozialdienstfälle und i.d.R. waren das keine HptFw, Leutnante, oder Oberstleutnante, sondern HptGefr, OStGefr und StUffz. Insofern und in Anbetracht der Tatsache, dass es Regionsspezifisch sein könnte und ich leider den Überblick über die Statistik des gesamten Bundesgebietes habe, sofern es eine gibt, ist es nur eine "steile Behauptung".

Festhalten kann man aber, dass ein älterer Mensch i.d.R. mit seinem Geld gemäßigteren Umgang pflegt und, außerhalb von eventuellen Midlife-Krisen, keine unüberlegten Anschaffungen auf Kredit vornimmt.
Titel: Antw:Abgangsgeld pfändbar in Privatinsolvenz?
Beitrag von: d771072 am 07. November 2017, 10:23:24
Sicher trifft es eher junge Leute. Und sicher sind viele Menschen selbstverschuldet in diese Situation gekommen. Aber oft ist es eben doch anders. Da muß nur mal bei einem Geschäftsmann mehrmals eingebrochen worden sein, jemand sterben, eine Trennung anstehen...
Und ich kenne auch Oberstabsärzte, die verschuldet waren.
Titel: Antw:Abgangsgeld pfändbar in Privatinsolvenz?
Beitrag von: Andi8111 am 07. November 2017, 10:58:47
Ist ja gut. Ich verstehe.
Die drei von 500, die ohne Schuld in die Privatinsolvenz gerutscht sind, wiegen den Rest auf. Wir sind ja schließlich in Deutschland. Da gilt die sozialistische Unschuldsvermutung^^

Ich habs verstanden, danke ;)
Titel: Antw:Abgangsgeld pfändbar in Privatinsolvenz?
Beitrag von: F_K am 07. November 2017, 13:29:01
@ Unmut:

Wer 20% beim Hauskauf Bar hatte, wird bei den jetzigen Immobilienpreisen beim Verkauf einen 5stelligen Gewinn verbuchen können ... (Plus das eingebrachte Kapital).

Ansonsten: Kenne ich persönlich auch nur Fälle, die verschuldet waren - bis zur Straftat Betrug.

(Wie Andi schon sagte, gibt es SEHR wenige Fälle, wo es trotz guten wirtschaften zur Insolvenz kommt. Die Statistiken sind da deutlich - Handyverträge, Autokauf, Konsum ....)
Titel: Antw:Abgangsgeld pfändbar in Privatinsolvenz?
Beitrag von: StOPfr am 07. November 2017, 14:04:38
Mit welchem Anliegen war der TE nochmal an uns herangetreten?
Titel: Antw:Abgangsgeld pfändbar in Privatinsolvenz?
Beitrag von: KlausP am 07. November 2017, 14:10:47
Mit welchem Anliegen war der TE nochmal an uns herangetreten?

Ob das Geld, welches er für seinen Abgang bekommt pfändbar ist?  ;D
Titel: Antw:Abgangsgeld pfändbar in Privatinsolvenz?
Beitrag von: ulli76 am 07. November 2017, 14:31:11
Andi8111 und Justice haben die Antwort ja schon genannt incl. Quellen.

Also Übergangsbeihilfe ist nicht pfändbar, weil es der eigenen Altersversorgung dient. Übergangsgebührnisse sind pfändbar, weil sie wie Einkommen sind.
Trennungsgeld- dazu gibt es wohl keine Rechtsprechung, aber eher nicht pfändbar, weil es um Erstattung von Auslangen geht und kein Einkommen darstellt.

Und wenn das weiter OT geht wer wie warum verschuldet ist, ist hier dicht. Über die Rechstlagen der ursprünglichen Frage kann weiter diskutiert werden.
Titel: Antw:Abgangsgeld pfändbar in Privatinsolvenz?
Beitrag von: Concorde57 am 09. November 2017, 12:37:38
Ist die Abfindung nun pfändbar oder nicht ?

Man liest hier das Sie pfändbar ist und dann wiederum nicht. Was ist den nun der klare Sachstand ?
Titel: Antw:Abgangsgeld pfändbar in Privatinsolvenz?
Beitrag von: KlausP am 09. November 2017, 12:41:54
Den Begriff "Abfindung" gibt es im Soldatenversorgungesetz aber nicht. Sie sollten schon schreiben, was Sie genau meinen.
Titel: Antw:Abgangsgeld pfändbar in Privatinsolvenz?
Beitrag von: Concorde57 am 13. November 2017, 14:17:57
Mit Abfindung ist das Geld gemeint dass man auf einem Schlag kriegt. Bei SaZ 8 wären das z.B. x6 der letzten Dienstbezüge. Ob dieses Geld pfändbar ist.

Vielen Dank
Titel: Antw:Abgangsgeld pfändbar in Privatinsolvenz?
Beitrag von: KlausP am 13. November 2017, 14:58:33
Sie meinen also die Übergangsbeihilfe gem. §12 SVG.
Titel: Antw:Abgangsgeld pfändbar in Privatinsolvenz?
Beitrag von: F_K am 13. November 2017, 15:00:20
Zitat
§ 48 SVG

(1) Ansprüche auf Versorgungsbezüge können, wenn bundesgesetzlich nichts anderes bestimmt ist, nur insoweit abgetreten oder verpfändet werden, als sie der Pfändung unterliegen.

(2) Ansprüche auf Übergangsbeihilfe, Sterbegeld, einmalige Unfallentschädigung, einmalige Entschädigung und auf Schadensausgleich in besonderen Fällen können weder gepfändet noch abgetreten noch verpfändet werden. Ansprüche auf einen Ausbildungszuschuss, auf Übergangsgebührnisse und auf Grund einer Bewilligung einer Unterstützung nach § 42 können weder abgetreten noch verpfändet werden. Forderungen des Dienstherrn gegen den Verstorbenen aus Vorschuss- oder Darlehnsgewährungen sowie aus Überzahlungen von Dienst- oder Versorgungsbezügen können auf das Sterbegeld angerechnet werden
Zitat
Insolvenzordnung (InsO)
§ 295 Obliegenheiten des Schuldners

(1) Dem Schuldner obliegt es, in dem Zeitraum zwischen Beendigung des Insolvenzverfahrens und dem Ende der Abtretungsfrist 1.
eine angemessene Erwerbstätigkeit auszuüben und, wenn er ohne Beschäftigung ist, sich um eine solche zu bemühen und keine zumutbare Tätigkeit abzulehnen;
2.
Vermögen, das er von Todes wegen oder mit Rücksicht auf ein künftiges Erbrecht erwirbt, zur Hälfte des Wertes an den Treuhänder herauszugeben;
3.
jeden Wechsel des Wohnsitzes oder der Beschäftigungsstelle unverzüglich dem Insolvenzgericht und dem Treuhänder anzuzeigen, keine von der Abtretungserklärung erfaßten Bezüge und kein von Nummer 2 erfaßtes Vermögen zu verheimlichen und dem Gericht und dem Treuhänder auf Verlangen Auskunft über seine Erwerbstätigkeit oder seine Bemühungen um eine solche sowie über seine Bezüge und sein Vermögen zu erteilen;
4.
Zahlungen zur Befriedigung der Insolvenzgläubiger nur an den Treuhänder zu leisten und keinem Insolvenzgläubiger einen Sondervorteil zu verschaffen.

(2) Soweit der Schuldner eine selbständige Tätigkeit ausübt, obliegt es ihm, die Insolvenzgläubiger durch Zahlungen an den Treuhänder so zu stellen, wie wenn er ein angemessenes Dienstverhältnis eingegangen wäre.

Es ist wohl noch nicht entgültig (Richterlich) geklärt, wie die beiden Gesetze in Einklang zu bringen sind - die Übergangsbeihilfe ist nämlich NICHT zweckgebunden, schon gar nicht zur Alterssicherung gedacht.

Ich persönlich (meine Meinung) würde die Zahlung als Vermögenszuwachs bewerten und als Gläubiger pfänden wollen.