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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: wasabi86 am 22. Februar 2018, 08:46:52

Titel: Widerspruch gegen Beurteilung einlegen
Beitrag von: wasabi86 am 22. Februar 2018, 08:46:52
Sehr geehrte Damen und Herren,
gestern habe ich meine Eignungsfestellung in die Laufbahn der Feldwebel im Sanitätsdienst abgeschlossen, allerdings habe ich keine Feldwebeleignung erhalten sondern eine Eignung als Unteroffizier. Das Dilemma ist jedoch, dass mein Beruf nicht mit der Laufbahn der Unteroffiziere vereinbar ist, sondern nur für die Feldwebellaufbahn geeignet ist. Mir wurde daraufhin angeboten in der Unteroffizierslaufbahn eine erneute med. Ausbildung zu machen, die meiner bereits vorhandenen Ausbildung gegenüber jedoch minderwertig wäre. Der Einplanungsoffizier hat bei der Sachlage dann sofort nach seiner Meinung von einer Einstellung abgeraten wonach ich dann auch von meiner Bewerbung zurückgetreten bin.
Nun habe ich allerdings 2 Fragen an die Forumsmitglieder.

1. Hätte ich die Chance eine Neubeurteilung zu beantragen wenn ich denke das eine Fehleinschätzung im Eignungsgespräch stattfand?

Sachlage:
Ich wurde wiederholt gefragt warum ich als Gesundheits- und Krankenpfleger nicht ausserhalb der Bundeswehr arbeiten möchte und dort versuche meine angestrebten Weiterqualifikationen zu erreichen. Da habe ich mir gedacht, naja die Bundeswehr ist ein attraktiver Arbeitgeber und sucht Fachkräfte in meinem Beruf (bei der Bw zzt. eine Mangelverwendung). Ich bin eine Fachkraft und gut in dem was ich mache und ich denke das ich dadurch der Bw einen Wert erbringen und die Bw mir indem sie mir einen weniger komplizierten Bereich zur Weiterqualifikation bietet als es im zivilen Bereich möglich wäre. Irgendwann wusste ich nicht mehr was ich auf diesen wiederholten Fragen  noch antworten sollte.

Zusätzlich hatte ich im Gespräch angegeben das ich stressbelastbar bin und in Extremsituationen die Ruhe bewahre (z.B. bei einer Reanimation, welche ca. 1-2/Woche durchführe). Daraufhin wurde ich gefragt wie ich das Sresslevel im Moment einschätze, ich sagte, auf 7 v. 10 von mir schon hoch bewertet. Die Prüfer sagten jedoch nein es muss höher sein ihre Augen sind gerötet das ist ein Zeichen auf hohen Blutdruck. Ich verneinte dies und sagte das ich denke es sei eine Bindehautentzündung, diese Antwort fand kein Gehör.
Wieder zuhause hat sich dann  Bindehautentzündung bestätigt zusätzlich noch eine Sinusitis, welche sich auch schon im Gespräch bemerkbar gemacht hat.

2. Wie ist die Chance das, wenn ich mit der mir ausgestellten Eignung, in die Truppe gehe und der Spiess mir eine Empfehlung für die Feldwebellaufbahn schreibt nachträglich auf die Feldwebellaufbahn zu wechseln?

Ich wäre über fundierte Antworten sehr dankbar.

Vielen Dank und kameradschaftliche Grüße.
Titel: Antw:Widerspruch gegen Beurteilung einlegen
Beitrag von: KlausP am 22. Februar 2018, 09:13:00
Ich würde Ihnen raten, die angebotene Stelle nicht anzunehmen sondern sich in zwei Jahren neu zu bewerben - falls die Bw dann überhaupt noch eine Option für Sie ist. Ob ein späterer Laufbahnwechsel klappt kann Ihnen nämlich niemand garantieren. Einen Widerspruch gegen die Entscheidung können Sie ja versuchen, aber der wird eher nichts bringen.

Zitat
... der Spiess mir eine Empfehlung für die Feldwebellaufbahn schreibt nachträglich auf die Feldwebellaufbahn zu wechseln? ...

Der Spieß hat damit wenig bis nichts zu tun.
Titel: Antw:Widerspruch gegen Beurteilung einlegen
Beitrag von: wolverine am 22. Februar 2018, 10:10:57
Die von Ihnen monierte "Fehleinschätzung" ist genau das, was im KarrC bewertet werden soll und dieser Bereich ist gerade nicht von anderen überprüfbar. Erfolgversprechend ist eine Beschwerde, wenn Sie formale Mängel im Ablauf nachweisen können.
Hier passen einfach Selbst- und Fremdwahrnehmung nicht überein. Das ist halt so und Bewerbungssituationen immanent.

Das festgestellte Testergebnis - hier bzgl. Fw-Laufbahn negativ - ist zwei Jahre bindend und da hilft auch keine Empfehlung "aus der Truppe". Und wenn neu getestet wird, muss man wieder in´s KarrC. Geht auch dieser Test negativ aus, ist man aber an die abgegebene Verpflichtung in der Uffz-Laufbahn gebunden.
Titel: Antw:Widerspruch gegen Beurteilung einlegen
Beitrag von: Ralf am 22. Februar 2018, 12:10:19
Im Zentralerlass C1-1355/0-5020 ist geregelt, wie bei LfbWechslern zu verfahren ist.

Bei Bewerberinnen und Bewerbern, die für die beantragte Laufbahn und die vorgesehene Verwendung nicht geeignet sind, fordert BAPersBw IV die nächsthöhere Disziplinarvorgesetzte bzw. den nächsthöheren Disziplinarvorgesetzten auf, innerhalb einer festgesetzten Frist Stellung zu nehmen. Verzichtet die bzw. der nächsthöhere Disziplinarvorgesetzte auf die eingeräumte Möglichkeit einer ergänzenden Stellungnahme, hat sie bzw. er dies gegenüber BAPersBw IV schriftlich zu erklären.
Wird die Bewerberin oder der Bewerber nicht in eine Laufbahn der Feldwebel eingeplant, hebt BAPersBw IV die vorhandene Reservierung im Vakanzenmanagement auf. In einem Folgeschritt prüft BAPersBw IV auf der Grundlage des vorliegenden Ergebnisberichtes alternative und ggf. ergänzende Einplanungsmöglichkeiten in einer Laufbahn der Fachunteroffiziere bzw. der Mannschaften, dies auch UTB- und AVR-/dienstbereichs-/verwendungsbereichs- und werdegangsübergreifend. Die Entscheidung zur Zulassung in die Laufbahn der Feldwebel bzw. der Fachunteroffiziere sowie für die Einplanung in eine Mannschaftslaufbahn trifft abschließend BAPersBw IV. Die Entscheidung ist der Bewerberin oder dem Bewerber durch den Stammtruppenteil aktenkundig zu eröffnen.
Titel: Antw:Widerspruch gegen Beurteilung einlegen
Beitrag von: wolverine am 22. Februar 2018, 12:29:19
D. h. man muss dann nicht mehr in´s KarrC zur Eignungsfeststellung?
Titel: Antw:Widerspruch gegen Beurteilung einlegen
Beitrag von: Ralf am 22. Februar 2018, 13:14:10
Wenn der nh Vorg. trotzdem eine Eignung sieht und das BAPersBw dem zustimmt, dann nicht.
Titel: Antw:Widerspruch gegen Beurteilung einlegen
Beitrag von: wolverine am 22. Februar 2018, 16:02:42
Ok, Danke. Das ist aber neu? Oder wird das nur sehr selten praktiziert?
Titel: Antw:Widerspruch gegen Beurteilung einlegen
Beitrag von: KlausP am 22. Februar 2018, 16:06:18
Das scheint recht neu zu sein und soll mMn die Prüforganisation entlasten, weil Laufbahnwechsler nicht mehr unbedingt geprüft werden müssen. Beim Laufbahnwechsel von der Mannschafts- in die Unteroffizierlaufbahnh ist das wohl schon etwas länger so.
Titel: Antw:Widerspruch gegen Beurteilung einlegen
Beitrag von: KlausP am 22. Februar 2018, 16:09:06
Ach so, noch vergessen: Zum Ausbildungseignungstest für die Fachdienstlaufbahnen müssen Laufbahnwechsler trotzdem noch.
Titel: Antw:Widerspruch gegen Beurteilung einlegen
Beitrag von: BSG1966 am 22. Februar 2018, 16:11:06
gestern habe ich meine Eignungsfestellung in die Laufbahn der Feldwebel im Sanitätsdienst abgeschlossen, allerdings habe ich keine Feldwebeleignung erhalten sondern eine Eignung als Unteroffizier. Das Dilemma ist jedoch, dass mein Beruf nicht mit der Laufbahn der Unteroffiziere vereinbar ist, sondern nur für die Feldwebellaufbahn geeignet ist. Mir wurde daraufhin angeboten in der Unteroffizierslaufbahn eine erneute med. Ausbildung zu machen, die meiner bereits vorhandenen Ausbildung gegenüber jedoch minderwertig wäre.

Der Rat, die minderwertige Laufbahn nicht einzuschlagen, ist vollkommen richtig.

Letztendlich wird bei der Eignungsfeststellung nicht NUR die fachliche Qualifikation berücksichtigt. Diese haben Sie ja offensichtlich ausreichend. Jedoch haben wohl andere Aspekte mitgespielt, die den Beurteilenden den Eindruck vermittelt haben, dass Sie nicht geeignet sind, die Anforderungen Feldwebel adäquat zu erfüllen. Dies können Sie annehmen, können Sie aber auch sein lassen. Fakt ist, die Eignung besteht weiterhin und Sie können sich später neu bewerben.

Zu allem anderen haben meine Vorredner sich bereits geäußert.
Titel: Antw:Widerspruch gegen Beurteilung einlegen
Beitrag von: Ralf am 22. Februar 2018, 17:05:59
Das gab es schon immer. Allerdings inwieweit das auch (in der Praxis) umgesetzt wird, weiß ich nicht.
Titel: Antw:Widerspruch gegen Beurteilung einlegen
Beitrag von: Rollo83 am 22. Februar 2018, 17:28:00
Finde ich beeindruckend wie dann in einem Btl der Kommandeur einem Soldaten die Feldwebeleignung zusprechen will den er vielleicht nur 1-2 mal gesehen hat, naja.
Titel: Antw:Widerspruch gegen Beurteilung einlegen
Beitrag von: Ralf am 22. Februar 2018, 17:40:19
Auf den verschiedenen Bewertungsebenen fußt auch das Beurteilungssystem. Das ist ja nun nicht wirklich neu.
Den Chef das noch einmal bestätigen zu lassen macht ja auch keinen Sinn. Und ein Btl-Kdr kann sich auch mit dem Soldaten unterhalten und sich in den nächsten Tagen überzeugen. Er muss nicht in 5 Minuten urteilen.

Aber wie man es festlegt, ists verkehrt. Da wird immer gesagt, die Truppe hat zu wenig Mitspracherecht. Nun gibt man es der Truppe, ist auch wieder ein Haar in der Suppe.
Aber dass in 2 Tagen eine Fw-Eignung von völlig fremden Menschen festgestellt wird, das war ja anfangs auch undenkbar und wurde durch die Vorgesetzten heftig angegangen. Nun hats sich eingebürgert und es ist andersherum falsch.
Ja wie denn nun?  ;D
Titel: Antw:Widerspruch gegen Beurteilung einlegen
Beitrag von: FoxtrotUniform am 22. Februar 2018, 17:56:31
Die externe Prüfung finde ich nach wie vor unabdingbar, um eine hinreichende Objektivität zu schaffen (sie fehlt stellenweise jedoch, zum Beispiel milFD zu TrD). Weiteren Spielraum über diese Regelung zu schaffen ist dennoch ein gutes Instrument für die Truppenführer.

Was ich kritisiere ist, dass externe Bewerber oft gegenüber Laufbahnwechslern bevorzugt wurden.
Titel: Antw:Widerspruch gegen Beurteilung einlegen
Beitrag von: Ralf am 22. Februar 2018, 19:56:49
Ist das so? Inwiefern bevorzugt?
Titel: Antw:Widerspruch gegen Beurteilung einlegen
Beitrag von: S1NCO am 22. Februar 2018, 20:13:30
Verstehe ich auch nicht ganz @Ralf.
Laufbahnwechsler können sich ja ebenso wie Bewerber auf Einstellungsdienstposten einplanen lassen.
Titel: Antw:Widerspruch gegen Beurteilung einlegen
Beitrag von: FoxtrotUniform am 22. Februar 2018, 21:02:29
Die Truppe hatte häufig das Problem, dass lieber ein Regenerant eingestellt wurde, anstatt einen Laufbahnwechsler (Feldwebel allgFD) aus den eigenen Reihen auf einen DP zu bringen.
Ob das noch aktuell ist vermag ich nicht zu sagen.
Titel: Antw:Widerspruch gegen Beurteilung einlegen
Beitrag von: S1NCO am 22. Februar 2018, 21:09:07
Gibt jetzt mit dem E-Recruiting ein adäquates Mittel um seine eigenen Soldaten auf die DP´s zu kriegen.
Ist aber auch erst seit kurzem auf diesem einfachen Weg möglich.
Titel: Antw:Widerspruch gegen Beurteilung einlegen
Beitrag von: Ralf am 23. Februar 2018, 04:15:04
Ich denke, das Problem ist eher ein anderes. Die DP werden/müssen teilweise sehr weit im voraus ausgeschrieben werden. Das kann in einzelnen Werdegängen 5 Jahre vor Dienstantritt sein. Und dann ist da ein Ungedienter eingeplant. Kommt nun irgendwann ein LfbW, dann sind die DP schon nachbesetzt und gefühlt wird einem Ungedienten der Vorrang eingeräumt.
Man konnte auch im alten Vakanzenmanagement eine Truppenwerbung eingeben. Aber auch hier war eine Gleichheit zwischen Ungedientem und LfbW. Erst wenn der Eignungstest erfolgreich geschafft war, war die Einplanung verbindlich. Ein Ungedienter hatte ja auch nach dem Beratungsgespräch beim KarrBer keine verbindliche Zusage bekommen.
Titel: Antw:Widerspruch gegen Beurteilung einlegen
Beitrag von: Rollo83 am 23. Februar 2018, 06:30:22
Also ein 2 tägiges Testverfahren oder wenn man den Arzt und Sport weg lässt und dann "nur" ein eintägiges Testverfahren mit verschiedenen Stationen wie computerbasierte Testverfahren und auch Gespräche mit einem Psychologen mit einem oder mehrere Gespräche eines Kommandeurs zu vergleichen ich weiß nicht so recht.
Generell finde ich solche Testverfahren wie es die Bundeswehr macht und wie es eigentlich auch jede größere Firma macht angebracht.

Übrigens finde ich das System bei der Beurteilung genau so "komisch": Ich kann mich da noch an meine erste Beurteilung erinnern, das war ein nettes und kurzes Gespräch mit meinem damaligen Kommandeur und es war das erste und letzte Gespräch. Die Beurteilung war top aber ob der Kommandeur sich da wirklich ein Bild von mir persönlich machen konnte lass ich mal dahin gestellt. Gut, der Chef hat natürlich die Vorarbeit geleitstet keine Frage. Ich weiß natürlich das ein Kommandeur zeitlich sehr eingebunden ist.
Titel: Antw:Widerspruch gegen Beurteilung einlegen
Beitrag von: miguhamburg1 am 23. Februar 2018, 08:04:39
@ Rollo, dieses Thema so zu diskutieren, ist doch wirklich müßig.

Fakt ist, dass jedes von Menschen durchgeführte Bewertungsverfahren fehlerbehaftet sein kann. Es kann dabei also niemals um Objektivität gehen, sondern einer solchen Objektivität möglichst nahe zu kommen.

Dass die Beurteilungen durch den Disziplinarvorgesetzten und dessen Vorgesetzten qualitativ sehr unterschiedlich sind (auch wenn die formalen Vorgaben eingehalten werden), ist eine Binsenweisheit. Weil eben der angelegte Maßstab jedes Vorgesetzten unterschiedlich ist, ist dann auch die zuerkannte Wertung desselben dienstlichen Verhaltens und derselben dientslichen Leistung ggf. auch unterschiedlich. Mit anderen Worten: Es gibt bei den Beurteilern "harte Hunde" und eher "weiche Seelen". Hier kommt dann dem nächsthöheren Vorgesetzten die Aufgabe zu, für Ausgleich in den Vergleichsgruppen zu sorgen. Und dennoch gibt es bei diesem Verfahren eben auch die Gefahr, dass Soldaten mit exorbitant guten Beurteilungen "durchgedrückt" werden, einfach, weil sie dem individuellen "Wunschtypen" von Chef und Kommandeur entsprechen.

Dagegen ist das Einstellungsverfahren bei den KC und dem ACFüKrBw dann doch deutlich neutraler und kommt der Objektivität schon näher. Denn erstens ist dieses Verfahren hoch standardisiert, sowohl bei den eingesetzten Testverfahren, als auch den kommunikativen und sportlichen Aufgabenstellungen. Diese Standardisierung führt eben schon einmal zu objektivierten und vergleichbaren Ergebnissen. Zum anderen sind aber auch die Beurteiler im Wahrnehmen und Beurteilen geschult und damit gegen Beurteilungsfehler doch deutlich besser gerüstet als der "Normalmensch". Schließlich sind in den Prüfgruppen immer auch Psychologen und damit Fachleute bezüglich der Personalauswahl integriert.

Also, ich halte die Beurteilungsergebnisse in den KC/ACFüKr im Durchschnitt für deutlich objektivierter, qualifizierter und nach den wissenschaftlichen Gütekriterien einfach besser, als die in der truppe angefertigten Beurteilungen von Soldaten.
Titel: Antw:Widerspruch gegen Beurteilung einlegen
Beitrag von: Rollo83 am 23. Februar 2018, 08:51:00
@ migu

Ist doch im Endeffekt genau die gleiche Ansicht die ich auch vertrete.
Titel: Antw:Widerspruch gegen Beurteilung einlegen
Beitrag von: F_K am 23. Februar 2018, 08:51:29
Zitat
Also, ich halte die Beurteilungsergebnisse in den KC/ACFüKr im Durchschnitt für deutlich objektivierter, qualifizierter und nach den wissenschaftlichen Gütekriterien einfach besser, als die in der truppe angefertigten Beurteilungen von Soldaten

Die Aussage hört sich "gut an", ist aber inhaltlich nicht zutreffend.

In den KC / ACFüKr geht es darum, eine Prognoseentscheidung für eine Laufbahneignung zu treffen, bei Beurteilungen in der Truppe geht es darum, TATSÄCHLICHE Leistungen von Soldaten auf dem konkreten Dienstposten zu beurteilen.

Es geht also um zwei Verfahren, die völlig unabhängige Dinge messen - auch wenn es beides mal um Menschen geht.
Titel: Antw:Widerspruch gegen Beurteilung einlegen
Beitrag von: miguhamburg1 am 23. Februar 2018, 08:54:30
@ F_K,

ich habe auch nirgendwo behauptet, dass dieselben Dinge gemessen werden. Ich habe lediglich über die Qualität der Messergebnisse gesprochen, die aus den genannten Gründen einfach unterschiedlich sind.

Diesen Unterschied hätten Sie allerdings auch verstehend lesen können.
Titel: Antw:Widerspruch gegen Beurteilung einlegen
Beitrag von: F_K am 23. Februar 2018, 09:09:11
Diese Aussage wäre dann aber eine Binse, so ungefähr wie:

- die Qualität einer Gewichtsmessung ist im Referenzlabor größer als in der Arztpraxis als "im Gelände".

Zwar sachlich zutreffend, aber völlig sinnentlehrt, weil die "Messung im Gelände" eben NICHT im Referenzlabor durchgeführt werden kann.

Wie macht es denn die "Industrie"?

Die macht ein, ggf. zwei Bewerbungsgespräche nach der Vorauswahl über Unterlagen - ACs werden auch nur für "OAs" gemacht.
Danach erfolgt ein Beurteilungswesen, dass in der Regel keine "Supervision" durch den nächsten Vorgesetzten kennt.

Die Bundeswehr ist da schon gut aufgestellt.

(die Anteile Sporttest und Arztuntersuchung werden ja nach den gleichen Regeln wie im KC / AC durchgeführt (ausser Lauf statt Rad), wobei Lauf wohl die deutlich bessere Messung für Soldaten ist))
Titel: Antw:Widerspruch gegen Beurteilung einlegen
Beitrag von: wasabi86 am 23. Februar 2018, 09:41:36
Vielen Dank an alle für diese schnellen verwertbaren Antworten, allerdings hätte ich noch zusätzliche Fragen.

1. Habe ich das richtig verstanden dass eine nachträgliche Beförderung/Laufbahnwechsel bei Stellungnahme des Vorgesetzten möglich wäre lt. Zentralerlass C1-1355/0-5020?

2. Welchen Vorgesetzten betrifft das den aus der AGA, Uffz-Lehrgang oder den aus der Stammeinheit?

3. Wie wahrscheinlich ist eine nachträgliche Beförderung zum Fw in meinem Fall über diesen Weg?

Zusätzlich hätte ich noch einen anderen Weg, zu dem ich gerne ihre Meinung hören würde.

Sachverhalt:
Ich bin zusätzl. Reservist, dass habe ich aber im KarrC nicht angegeben, ausser beim Einplanungsoffizier, da ich erst vor kurzem durch mein örtliches SanRgt darauf angesprochen wurde ob ich dazu bereit wäre.
Nun meine Frage, das SanRgt hat den Fw d. R. für mich beantragt, wofür ich lt. SanRgt nur, naja was heisst nur, die Feldwebelprüfung mit Erfolg ablegen muss. Daraufhin meinte der Einplaner ich soll diesen Weg gehen und mich dann noch einmal in 2 Jahren auf Einstellung in die FwLfb zu bewerben. Er meinte dann hätte ich ja den Fw d. R. auf der Schulter und es wäre nahezu unmöglich mir die Fw-Eignung nicht zu geben. Was sagen Sie dazu, ist das korrekt kennen Sie vllt. sogar so einen Fall?

Ich wäre Ihnen dankbar wenn Sie auch für diesen Post eine Antwort für mich hätten.
Titel: Antw:Widerspruch gegen Beurteilung einlegen
Beitrag von: F_K am 23. Februar 2018, 10:30:43
Müssen FA d. R. Anwärter nicht zur Eignungsfeststellung ins KC - genauso wie die zukünftigen aktiven Kameraden?
Titel: Antw:Widerspruch gegen Beurteilung einlegen
Beitrag von: F_K am 23. Februar 2018, 10:33:54
Beantworte ich die Frage mal selber:

Zitat
Zusätzlich zu den genannten Vorgaben, müssen Sie, als Anwärter in eine Laufbahn der Feldwebel (Anmerkung - der Reserve), an einem hierfür vorgesehenen Eignungsfeststellungsverfahren, bei dem für Sie zuständigen Karrierecenter der Bundeswehr, teilnehmen.

Du bist bereits "gewogen" und für zu "leicht" gewertet worden - dies gilt natürlich für Aktiv wie Reserve gleichermassen.
Titel: Antw:Widerspruch gegen Beurteilung einlegen
Beitrag von: Ralf am 23. Februar 2018, 10:59:10
Zitat
1. Habe ich das richtig verstanden dass eine nachträgliche Beförderung/Laufbahnwechsel bei Stellungnahme des Vorgesetzten möglich wäre lt. Zentralerlass C1-1355/0-5020?

2. Welchen Vorgesetzten betrifft das den aus der AGA, Uffz-Lehrgang oder den aus der Stammeinheit?
Die Fragen sind doch nun nicht wirklich ernst gemeint? Mensch, du willst doch Fw werden. Das solltest du doch auf die Reihe kriegen den Beitrag aus dem Erlass richtig zu lesen und auch daraus den Schluss zu ziehen, wer dafür zuständig ist.
Titel: Antw:Widerspruch gegen Beurteilung einlegen
Beitrag von: KlausP am 23. Februar 2018, 11:05:03
Die Disziplinarvorgesetzten in der GA oder in den FA/UA-Bataillonen werden den Teufel tun und dafür eine positive Stellungnahme angeben. Meinem Chef würde ich jedenfalls dringend davon abraten.
Titel: Antw:Widerspruch gegen Beurteilung einlegen
Beitrag von: Ralf am 23. Februar 2018, 12:41:20
Eben. Man muss ja auch in der täglichen Arbeit überzeugt haben. Also wenn du einsteigst in eine der dir vorgeschlagenen Laufbahnen stellst du zu gegebener Zeit einen erneuten Antrag, das nennt man dann Laufbahnwechselantrag. Dann wird man im KarrC Bw entscheiden inwieweit man dich erneut testet. Das kann von der kompletten Testung (exkl. San und Sport) bis hin zu nur einem Prüfgespräch gehen. Sollte das Ergebnis von dem abweichen, wofür du dann getestet wurdest, kann der Kommandeur sich für dich ins Zeug legen, wenn er davon überzeugt ist.

P.S. Jetzt weiß ich auch wo eure Irritation herkommt. Ich sprach von der Stellungnahme nach einem Laufbahnwechselantrag, ihr von der ganz normalen Eignungsfeststellung.
Titel: Antw:Widerspruch gegen Beurteilung einlegen
Beitrag von: wasabi86 am 23. Februar 2018, 17:07:46
@F_K
Nach Rücksprache mit dem beordernden Truppenteil muss man als RFA nur eine Laufbahnprüfung im Rahmen eines Laufbahnlehrgangs ablegen, welcher zum Teil als Fernlehrgang via Internet durchgeführt wird.
Titel: Antw:Widerspruch gegen Beurteilung einlegen
Beitrag von: KlausP am 23. Februar 2018, 17:15:11
Und dazu muss man eben auch als RFA vorher getestet werden. Alles andere wäre ja eine Ungleichbehandlung den Bewerbern für die normale Laufbahn gegenüber.