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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: Wüstensand am 17. Januar 2019, 19:42:59

Titel: Fahrerflucht Kasernengelände
Beitrag von: Wüstensand am 17. Januar 2019, 19:42:59
Hallo Forum,

mir ist auf dem Kasernengelände jemand ins Auto gefahren und hat Fahrerflucht begangen. Die Polizei meinte es kann nicht weiter ermittelt werden, da es sich um keinen öffentlichen Straßenverkehr handelt. Ich solle mich an die Verantwortlichen der Kaserne wenden. Den KasFw habe ich leider noch nicht erreicht. Wie geht man in solch einem Fall vor? Haben die Feldjäger damit irgendwas zu tun zwecks Ermittlungen etc.? Ich gehe eh stark davon aus dass ich auf dem Schaden sitzen bleibe, trotzdem will ich nichts unversucht lassen.

Vielen Dank und liebe Grüße
Titel: Antw:Fahrerflucht Kasernengelände
Beitrag von: Andi am 17. Januar 2019, 20:15:55
Wie gesagt ist das keine strafbare Unfallflucht, da eine Kaserne im Normalfall kein öffentlicher Verkehrsraum ist.
Feldjäger würde es interessieren, wenn ein Dienstfahrzeug involviert war.

Empfehlung: Meldung an den Kasernenkommandanten mit der Bitte um Unterstützung bei der Täterermittlung. Vielleicht melden sich ja Zeugen oder der Verursacher.

Gruß Andi
Titel: Antw:Fahrerflucht Kasernengelände
Beitrag von: Wüstensand am 17. Januar 2019, 20:28:07
Vielen Dank für die Antwort Andi. Vielleicht habe ich ja Glück.
Titel: Antw:Fahrerflucht Kasernengelände
Beitrag von: PzPiKp360 am 17. Januar 2019, 22:08:23
Wie groß ist der Schaden am Fahrzeug? Wenn es kein Bagatellschaden ist könnte man doch Anzeige wegen Sachbeschädigung gegen Unbekannt stellen, oder?
Titel: Antw:Fahrerflucht Kasernengelände
Beitrag von: MMG-2.0 am 17. Januar 2019, 22:24:22
Auch mal bei den Schirrmeistern in der Kaserne erkundigen, ob evtl. ein Bw Fahrzeug mit entsprechenden Schaden vorhanden ist. ;)
Titel: Antw:Fahrerflucht Kasernengelände
Beitrag von: wolverine am 18. Januar 2019, 03:26:07
Eine strafbare Sachbeschädigung sollte es aber schon sein.
Titel: Antw:Fahrerflucht Kasernengelände
Beitrag von: F_K am 18. Januar 2019, 07:00:18
Nach Vortrag ist von einem unbeabsichtigtem Unfall auszugehen - der ist nicht strafrechtlich relevant, unabhängig von der Höhe des Schadens.
Titel: Antw:Fahrerflucht Kasernengelände
Beitrag von: Wüstensand am 18. Januar 2019, 07:23:43
Der Schaden beläuft sich zum Glück auf „nur“ 250€. Es war kein BW Fahrzeug. Ich weiß immerhin was für ein Fahrzeug es war, welches neben mir geparkt hat und auf Grund des Schadensbild kann es nur derjenige gewesen sein.
Titel: Antw:Fahrerflucht Kasernengelände
Beitrag von: wolverine am 18. Januar 2019, 10:27:15
Nach Vortrag ist von einem unbeabsichtigtem Unfall auszugehen -
Bitte?  :o Wo steht das denn? Da steht "mir in Auto reingefahren". Ob Vorsatz oder fahrlässig weiß der Himmel.
Titel: Antw:Fahrerflucht Kasernengelände
Beitrag von: Wüstensand am 18. Januar 2019, 10:31:39
Vorsatz war das mit Sicherheit nicht. Es war ein größerer Transporter (Sprinter/Crafter)  der vorwärts aus dem Parkplatz neben mir rausgefahren ist und beim Einlenken hat er mit seiner hinteren Seite meinen vorderen Korflügel touchiert.
Titel: Antw:Fahrerflucht Kasernengelände
Beitrag von: wolverine am 18. Januar 2019, 10:42:20
Das stand da aber nicht! Und wenn ich bei der Polizei eine Sachbeschädigung anzeige, hat diese ermitteln. Wenn dann Fahrlässigkeit rauskommt, kann sie ja einstellen. Ich habe aber dann die Daten für die zivilrechtliche Abwicklung.
Titel: Antw:Fahrerflucht Kasernengelände
Beitrag von: F_K am 18. Januar 2019, 10:47:24
@ wolverine:

Bei dem Tatsachenvortrag und der Einlassung des zeugen Wüstensand wird die Polizei nicht ermitteln, weil eben keine Straftat vorliegt.


Wenn ein Kennzeichen bekannt ist, kommt man über den Zentralruf der Autoversicherer weiter. Gibt es keine Zeugen des Unfalles, wird es wohl keine Tataufklärung geben.
Titel: Antw:Fahrerflucht Kasernengelände
Beitrag von: wolverine am 18. Januar 2019, 10:50:38
mir ist auf dem Kasernengelände jemand ins Auto gefahren und hat Fahrerflucht begangen.
Das war der Tatsachenvortrag bis dahin und nichts weiter!
Titel: Antw:Fahrerflucht Kasernengelände
Beitrag von: Wüstensand am 18. Januar 2019, 10:56:16
Bitte entschuldigt die Verwirrung. Mehr als meine Aussage und Vermutung habe ich leider nicht für die Polizei. Vielleicht habe ich Glück und sehe den Transporter nochmal auf dem Gelände. Wenn dieser an der besagten Stelle beschädigt ist spreche ich den Fahrer mal drauf an.
Titel: Antw:Fahrerflucht Kasernengelände
Beitrag von: F_K am 18. Januar 2019, 11:13:04
Naja, ich bin ja kein Jurist, sondern fasse ich einen Sachverhalt zusammen. Ich habe gelesen:

In Kaserne, beim Ausparken ein anderes KFZ LEICHT beschädigt (um 250 Euro), kein Hinweis auf "Absicht".

Fahrerflucht entfällt wegen Kaserne, Sachbeschädigung weil kein Vorsatz - Strafrechtlich ist der Vorgang also nicht relevant.

Es bleibt der zivilrechtliche Schadensersatz.
Titel: Antw:Fahrerflucht Kasernengelände
Beitrag von: LeK am 18. Januar 2019, 14:21:32
Abgesehen davon, dass das ebensowenig zu einer Verfolgung durch die zivilen Strafverfolgungsbehörden führt:

Würdet ihr, angenommen der Fahrer hat den Unfall bemerkt, dies auch als Verstoß gegen die Pflicht zur Kameradschaft sehen?
Titel: Antw:Fahrerflucht Kasernengelände
Beitrag von: funker08 am 18. Januar 2019, 16:55:41
Für Vorsatz und damit eine Straftat sehe ich auch keine Anhaltspunkte.

War es ein Fahrzeug, das vermutlich einem Kameraden gehört? Eventuell könnte man über das GeZi (falls dieser Parkbereich fest einer Kompanie zugewiesen ist) rausfinden, wer ein Fahrzeug entsprechenden Typs hat.

Oder war es ein Handwerker (Transporter klingt irgendwie danach)? Dann würde ich mal über Wache/Kasernenfeldwebel versuchen, über die Besucherausweise die Firma und das Fahrzeug ermitteln zu lassen.
Titel: Antw:Fahrerflucht Kasernengelände
Beitrag von: Wüstensand am 18. Januar 2019, 17:03:44
Ich gehe auch stark davon aus dass das Auto keinem Kameraden gehört, sondern von extern war. Es werden an der Wache leider nur die Kennzeichen notiert, nicht jedoch welches Fahrzeug das war. Aber wie gesagt ich schaue mal ob der KasFw/KasKdt mir da weiter helfen kann.

Aber mal ehrlich. Wenn man mit seinem Fahrzeug ein anderes auch nur leicht touchiert merkt und vor allem HÖRT man das in jedem Fall. Mir selbst schon passiert. Man hätte ja auch einfach an der Wache Bescheid geben können dass man Fahrzeug XY beschädigt hat und die Kontaktdaten hinterlassen. Naja, wie gesagt zum Glück kein teurer Spaß
Titel: Antw:Fahrerflucht Kasernengelände
Beitrag von: F_K am 18. Januar 2019, 17:40:14
@ Wüstensand:

Da gibt es Gutachten von Sachverständigen, bei Musik und entsprechendem Fahrzeug muss man selbst einen Schaden von über 2000 Euro nicht bemerken - ne "Macke" von 200 Euro kann man im Vorbeigehen unbemerkt mit einem Gegenstand erzeugen ...

Wenn man unehrlich ist, kann man es auch "absichtlich" nicht bemerken und das Gegenteil ist nicht beweisbar ...
Titel: Antw:Fahrerflucht Kasernengelände
Beitrag von: LeK am 18. Januar 2019, 18:04:38
In zivilrechtlicher Hinsicht: Wenn man erstmal so weit ist, dass der Beschuldigte behauten kann, nichts gehört zu haben, hat man ja schonmal seine Daten^^ Und in sanktionsrechtlicher Hinsicht kann auch auf die Nase fallen, wer erklärt, im Straßenverkehr so laut Musik zu hören, dass er nicht einmal das Rummsen des eigenen Wagens hört :D

Muss natürlich nicht sein (manchmal mag auch leise Musik reichen), aber riskant ist dieses Vorbringen schon, und es soll freilich auch Leute geben, die einen Schaden absichtlich nicht bemerken und später nie gefunden werden.
Titel: Antw:Fahrerflucht Kasernengelände
Beitrag von: MMG-2.0 am 18. Januar 2019, 18:19:23
@Wüstensand:

Wenn es evtl. eine externe Firma war, dann mal beim BwDLZ der zuständigen Kaserne nachfragen, welche Fa. an besagtem Tag einen Auftrag hatte.
Titel: Antw:Fahrerflucht Kasernengelände
Beitrag von: F_K am 18. Januar 2019, 18:32:11
@ LeK:

Vergiss es- mit dem entsprechendem Fahrzeug drücke ich einem anderen Fahrzeug völlig geräuschlos weit über 1000 Euro Schaden rein - sogar so, das ein Beifahrer, der nicht hinschaut, davon nichts bemerkt (es also weder fühlt noch hört)

Und strafrechtlich liegt die Hürde für "hätte sicher bemerken MÜSSEN" (eben nicht können) extrem hoch.
Titel: Antw:Fahrerflucht Kasernengelände
Beitrag von: dunstig am 18. Januar 2019, 18:38:04
Muss das wieder in akademische was wäre wenn Diskussionen ausarten? ::)
Titel: Antw:Fahrerflucht Kasernengelände
Beitrag von: F_K am 18. Januar 2019, 18:40:16
Genug Gutachten und Entscheidungen der StA gesehen - ist nicht akademisch, sondern gängige Praxis.

Aber sei es drum ... schönen Abend.
Titel: Antw:Fahrerflucht Kasernengelände
Beitrag von: StOPfr am 18. Januar 2019, 19:12:55
Muss das wieder in akademische was wäre wenn Diskussionen ausarten? ::)

Wenn es so weiter geht landet der Fall vor dem Bundesgerichtshof  ::).
Titel: Antw:Fahrerflucht Kasernengelände
Beitrag von: Wüstensand am 18. Januar 2019, 19:24:30
Danke für die rege Diskussion. Wie gesagt, ich hoffe dass ich den Fahrer irgendwie ermitteln kann. Aber selbst wenn, wenn er nicht direkt freiwillig den Schaden über seine Versicherung regulieren lässt habe ich sowieso schlechte Karten. Wegen 250€ ist ein Zivilverfahren ja Perlen vor die Säue.
Titel: Antw:Fahrerflucht Kasernengelände
Beitrag von: LeK am 18. Januar 2019, 20:50:05
Ich wär halt trotzdem neugierig^^, ob das für euch eigentlich in irgendeiner Form eine Dienstpflichtverletzung darstellt, wenn man mal davon ausgeht, dass auch die sonstigen Voraussetzungen vorliegen (also zB, dass der Schädiger Soldat ist und den Unfall bemerkt hat).
Titel: Antw:Fahrerflucht Kasernengelände
Beitrag von: Amkebo am 18. Januar 2019, 21:57:45
Verfolgung durch die zivilen Strafverfolgungsbehörden

Es gibt keine zivile Strafverfolgungsbehörde.


Zitat von: LeK link=topic=65144.msg668317#msg668317 date=1547841005ob das für euch eiin irgendeiner Form eine Dienstpflichtverletzung darstellt
[/quote

Wenn es Beweise/Zeugen gibt, gibt es genug Angriffsfläche. Siehe §§ 7 – 71 SG
Titel: Antw:Fahrerflucht Kasernengelände
Beitrag von: LeK am 18. Januar 2019, 22:15:03
Und was denkst du dazu? Oder kennst vllt einschlägige Entscheidungen? Das hast du offen gelassen^^ Dass es da Angriffsfläche gibt, ist klar, sonst hätte ich nicht gefragt; und Zeugen/Beweis spielen für die reine Rechtsfrage keine Rolle.

Alles außerhalb der Bundeswehr wird umgangssprachlich gern "zivil" genannt. Damit hab ich bloß abgegrenzt, damit nicht wer anders kommt und sagt, dass auch der Verstoß gegen Dienstpflichten nicht zwangsläufig zur Verfolgung durch Polizei und Staatsanwaltschaft führt (was aber anscheinend für wünschenswert gehalten wird) - aber irgendwer muss ja trotzdem kommen :D
Titel: Antw:Fahrerflucht Kasernengelände
Beitrag von: Amkebo am 18. Januar 2019, 22:32:24
Und was denkst du dazu?

Lies dir die Grundlagen durch statt irgendetwas zu fördern. Wenn es dich interessiert, mach dich schlau.  Ist gibt zuviele Parameter um so etwas ohne konkretes Fallbeispiel abzuhandeln (zB: Dienstgrad, Verwendung etc. pp.)

Alles außerhalb der Bundeswehr wird umgangssprachlich gern "zivil" genannt.

Mag sein. Deutschland bleibt dennoch ein Rechtsstaat.
Titel: Antw:Fahrerflucht Kasernengelände
Beitrag von: LeK am 18. Januar 2019, 22:59:44
Keine Sorge, ich fordere nichts von dir :D Wenn du nichts darauf antworten kannst, ist doch okay; ich hab nur nachgebohrt, weil deine erste Antwort so gar nichts dazu beigetragen hat, du aber wohl trotzdem das Bedürfnis hattest, deinen Senf dazu abzugeben.

Auch geht der Rechtsstaat nicht davon unter, dass man Polizei und Staatsanwaltschaft als "zivile Strafverfolgungsbehörden" bezeichnet.

Ich kenne die Grundlagen gut genug, um zu wissen, dass man auf die Frage eine sinnvolle Antwort geben kann; dass "zuviele Parameter" fehlen, ist eine billige Ausrede. Zb könnte jemand erklären, dass in vergleichbaren Fällen entschieden wurde, dass Kameraden auch bei versehentlichen Beschädigungen dazu verpflichtet sind, dies offenzulegen - oder eben nicht. Falls dies wiederum nur der Fall ist, wenn ein Offizier oder ein Disziplinarvorgesetzten oder oder handelt, kann man ja immer noch sagen, dass das dies eine weitere Voraussetzung ist; aber der Kern, die Frage nach einer Meldepflicht für fahrlässige Sachbeschädigungen, bleibt doch derselbe.

Und überhaupt, warum willst du mir erzählen, ich soll nicht hier fragen, sondern mich anderswo schlau machen, wenn hier doch bekanntermaßen Juristen (aber genauso bewanderte Nichtjuristen) unterwegs sind und wir uns in einem fachlich einschlägigen Forum bewegen? Vllt interessiert mich die Einschätzung oder gar Meinung gerade derjenigen?
Titel: Antw:Fahrerflucht Kasernengelände
Beitrag von: Amkebo am 18. Januar 2019, 23:24:43
Ich kenne die Grundlagen gut genug... ; aber der Kern, die Frage nach einer Meldepflicht für fahrlässige Sachbeschädigungen, bleibt doch derselbe.

Warum sollte eine Beschädigung von Privateigentum einer dienstlichen Meldepflicht unterliegen? Lies dir die Grundlagen mal wirklich durch statt so viel Energie für Nichts zu verpulvern. Übrigens gibt es auch weiterhin keine zivile Strafverfolgungsbehörde. Du hast nicht so richtig verstanden, wann man den Begriff „zivil“ nutzt.

Alles Gute, ist schon spät!
Titel: Antw:Fahrerflucht Kasernengelände
Beitrag von: LeK am 18. Januar 2019, 23:58:56
Solange du verstanden hast, "wann" (wofür) ich ihn genutzt hab, ist doch alles gut? Woher willst du wissen, ob ich das übrige verstanden habe, wenn ich mich hier bloß konkret der Umgangssprache bedient habe/das schließt doch alles weitere nicht aus? So wie ich die Grundlagen beherrsche, weiß ich auch, wann man grundsätzlich "den Begriff 'zivil' nutzt" ::)

Ich habe da eine Idee, wer hier mehr unnütz Energie verpulvert hat als meine Wenigkeit. Ich möchte halt gern wissen, was andere hier im Forum dazu sagen. Wer dazu nichts sagen will, kann das natürlich gern unterlassen (darf ich den Begriff verwenden oder ist dir dieser ebenfalls zu speziell? 0o ). Du dagegen verwendest Energie allein darauf, mich zu belehren, dass ich doch anderswo schauen solle.

Aber nunmehr hast du ja doch noch eine Meinung dazu geäußert, zumindest halbwegs :D

Besten Dank, dir auch.
Titel: Antw:Fahrerflucht Kasernengelände
Beitrag von: InstUffzSEAKlima am 20. Januar 2019, 12:48:51
Wie kommen diese unsinnigen Schätzungen zur Schadenhöhe für 250 Euro zustande? Wer ein alte Schmette mit einem Zeitwert von 100 (hundert) Euro fährt, braucht da nicht weiter nachdenken, aber regelmäßig verursachen Schäden, wo eine (Teil-)Lackierung vorgenommen werden muss, was sich bei Blechschäden nur selten vermeiden läßt, schnell 1000 Euro und mehr. Wem etwas an einer sachgerechten, natürlich zeitwertgerechten Reparatur liegt (Wiederkaufswert), soll nicht wegen eines angeblich geringfügigen Schadens auf den Kosten sitzenbleiben. Selbst ein Anfahren an die Stoßstange, wo äußerlich nichts zu sehen ist, kann dahinter bereits plastische Verformungen am Metall verursacht haben. Daher immer nach einem Schaden diesen begutachten lassen, allerdings gibt es auch genug schwarze Schafe, die den Versicherungen dann eine "Generalsanierung" des Fahrzeuges versuchen in Rechnung zu stellen.
Titel: Antw:Fahrerflucht Kasernengelände
Beitrag von: Wüstensand am 20. Januar 2019, 15:06:04
Ich habe mir bereits einen Kostenvoranschlag meiner Niederlassung des Herstellers holen lassen. Dieser verwies mich auf Grund des Schadens an den kooperierenden Smart Repair Betrieb. 250€ war die Aussage des begutachtenden Mitarbeiters. Das Auto ist kein Jahr alt. Klar, wenn ich eine Schuldigen hätte, dessen Versicherung zahlen würde, könnte ich natürlich die vierstellige Summe die eine Lackierung kosten würde einsacken und den Schaden trotzdem per Smart Repair richten lassen. Aber das sind viele hätte würde könnte die ich leider nicht habe.