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Zusammenfassung

Autor: Ralf
« am: 13. September 2018, 13:34:53 »

Und da wurde der aktuelle Sachstand abgefragt. Da du damals nicht als Mieter eingetragen warst, hast du wahrheitsgemäß geantwortet. Und die Entscheidung ist korrekt, du hast ja keine Auslagen, die dir i.R.d. TG erstatte werden müssten.

Es ist auch nicht ganz abwegig, dass sich ein mündiger Bürger vorher informiert, bevor er Schritte unternimmt. So wie du das z.B. gerade jetzt (erst) selbst machst.
Autor: dms0710
« am: 13. September 2018, 13:04:01 »

Ja, aber es heißt hier ja auch bei der "Berufung in das Dienstverhältnis eines SaZ"!
Noch bin ich ja nicht berufen.
Autor: LwPersFw
« am: 13. September 2018, 08:50:00 »


... und ich in Hinblick auf meinen Statuswechsel nie darauf hingewiesen wurde, dass ich das tun muss, und erst Recht nicht was dabei zu beachten ist.


Dann klären Sie dies mit Ihrem Disziplinarvorgesetzten und stellen die Frage, warum dies nicht erfolgt ist.

Denn ... im entsprechenden Kapitel der GAIP des BAPersBw - KennNr. 21-04-00 - ist in der

Anlage 1 "Vorlage der Bewerbungsunterlagen bei der Berufung in das Dienstverhältnis eines Soldaten auf Zeit (SaZ)"

unter LfdNr 15 die Angabe gefordert:

"Erklärung zur Wohnsituation des Antragstellers:
           
  [  ] ja, Wohnung vorhanden (Nachweis durch Mietvertrag/Grundbuchauszug, ggf. Bescheid Unterhaltssicherung)
  [  ] nein

Ort, Datum    Unterschrift Soldatin/Soldat"





Autor: dms0710
« am: 12. September 2018, 22:36:30 »

Zu dem Zeitpunkt war ich FWDL und noch keine SAZ Stelle in Aussicht. Also gab es auch keinen Grund eine Wohnung anerkennen zu lassen, zumindest nicht in Hinblick auf Trennungsgeld.
Autor: Ralf
« am: 12. September 2018, 19:48:09 »

Zitat
Und nach deinen Ausführungen war es ja sowieso keine anerkennenswerte Wohnung?
Autor: dms0710
« am: 12. September 2018, 16:29:14 »

Den Umzug habe ich natürlich gemeldet. Mit Kopie der Bestätigung vom Einwohnermeldeamt.
Autor: Ralf
« am: 12. September 2018, 13:45:53 »

Hast du es denn zu diesem Zeitpunkt nicht gemeldet?
Und nach deinen Ausführungen war es ja sowieso keine anerkennenswerte Wohnung?
Vielleicht verstehe ich das auch nicht wo das Versäumnis des Informierens liegt.
Autor: KlausP
« am: 12. September 2018, 13:44:25 »

Und diesen Umzug haben Sie natürlich vorschriftsmäßig auch Ihrem PersFw schriftlich mitgeteilt.
Autor: dms0710
« am: 12. September 2018, 13:38:34 »

Ich bin schon zum 01.04. umgezogen. Und das wegen einer Trennung, nicht wegen Trennungsgeld!
Autor: Ralf
« am: 12. September 2018, 13:28:41 »

Zitat
und ich in Hinblick auf meinen Statuswechsel nie darauf hingewiesen wurde
Das kann ja auch nicht funktionieren. Ein Hinweis, dass man doch jetzt noch schnell umziehen sollte, bevor eine Einplanung auf Dienstposten bekannt gegeben wird, damit man TG bekommt wäre auch nicht sachgerecht, oder?
Entweder man zieht um oder halt nicht. Ein Umzug nur um TG zu bekommen, dafür ist TG ja nicht gemacht. Für berechtigte Auslagen bekommt man eine Erstattung, d.h. TG etc.
Autor: dms0710
« am: 12. September 2018, 12:43:24 »

Ich melde mich erst jetzt, da ich als FWDLer meine Wohnung nicht anerkennen lassen musste und ich in Hinblick auf meinen Statuswechsel nie darauf hingewiesen wurde, dass ich das tun muss, und erst Recht nicht was dabei zu beachten ist.

Mir wurde auch erst mitgeteilt, ich könne den Status garnicht wechseln, da kein Dienstposten dafür vorhanden wäre, also habe ich erst FWDL verlängert. Mündlich wurde mir dann später zwischen Tür und Angel mitgeteilt, dass ich doch den Status wechseln werde.

Ich versuche das dann im BwDlz zu klären.

Danke schon mal für die Beratung, auch wenn sich das alles nicht so gut anhört. 
Autor: LwPersFw
« am: 11. September 2018, 09:52:43 »

1. Problem
Warum stellen Sie sich erst jetzt ... kurz vor dem Statuswechsel ... diese Frage ?
Denn ... bereits im Rahmen der Entscheidung über die Erstverpflichtung entscheidet die zuständige Stelle - BAPersBw - über die Frage Hausstand...UKV...

2. Problem
Damit ein Hausstand überhaupt anerkannt werden kann, muss - neben dem Wohnungsbegriff in § 10 Abs 3 BUKG - folgende Bedingung erfüllt sein:

"Der bzw. die Berechtigte muss (mindestens) ein Recht im Sinne des § 986 Absatz 1 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) als gleichberechtigter Mieter
bzw. gleichberechtigte Mieterin
  oder als Miteigentümer bzw. Miteigentümerin an der Wohnung haben."


Die wäre bei Ihnen umsetzbar gewesen, wenn der Vermieter Sie mit ein den Mitvertrag des Hauses als gleichberechtigten Mieter aufgenommen hätte.
oder
Wenn der Vermieter mit Ihnen einen separaten Mietvertrag abgeschlossen hätte.


Aber ...

3. Problem
Da Sie jetzt ja bereits wissen, dass Sie SaZ werden... gilt:

"315. Bei Neueinstellungen/Übernahme aus einem anderen Dienst- oder Arbeitsverhältnis entscheidet
die Einstellungsbehörde über die Anerkennung einer Wohnung im Sinne des § 10 Absatz 3
BUKG, soweit entsprechende Nachweise vor diesem Anlass durch den bzw. die Berechtigte
vorgelegt werden.

Die Feststellung der Berücksichtigungsfähigkeit einer Wohnung erfolgt nicht, soweit diese Wohnung
in Kenntnis der Einstellung oder Übernahme außerhalb des räumlichen Zusammenhanges
zum Einstellungstruppenteil/zur ständigen Dienststelle eingerichtet wird
.

Auf dieser Grundlage trifft die Einstellungsbehörde ihre Entscheidung hinsichtlich der Zusage der UKV."



D.h. selbst wenn Sie jetzt noch in den Mietvertrag mit aufgenommen werden würden, oder einen
eigenen Mietvertrag erhalten, muss das BAPersBw die Berücksichtigungsfähigkeit verneinen,
wenn die Wohnung mehr als 50 km von Ihrem Stammtruppenteil entfernt liegt.






Autor: Ralf
« am: 11. September 2018, 04:55:50 »

Schau mal ins IntranetBw in der GAIP 36-03-00 Berücksichtigung einer Wohnung im Sinne des § 10 (3) BUKG nach, dort findest du die Voraussetzungen zur Berücksichtigungsfähigkeit einer Wohnung.
Autor: dms0710
« am: 10. September 2018, 21:28:22 »

Im Oktober ändert sich mein Status von FWDL zu SAZ. Bisher musste ich noch keine Wohnung anerkennen lassen.

Seit April wohne ich wieder zur Untermiete bei meiner Mutter. Normal wäre das keine Wohnung im Sinne des BUKG § 10, Abs 3, da ich ja zur Untermiete wohne (das wurde hier schon diskutiert).
Aber meine Mutter hat ein ganzes Haus gemietet und ich habe eine abgetrennte 2ZKB Wohnung in diesem Haus. Da ich eigene Küche und Bad habe, müsste es doch anerkennbar sein, oder? Oder benötige ich auch eine eigene Wasseruhr und Strom? Das wird zur Zeit pauschal bezahlt von mir. 
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