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in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen


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Zusammenfassung

Autor: ulli76
« am: 04. Februar 2021, 13:54:02 »

Bist du zur Zeit krankgeschrieben? Was für ein Zeitraum steht denn da mit der Nachbegutachtung?
Autor: LwPersFw
« am: 04. Februar 2021, 12:39:56 »

Ich kram das noch mal hervor.

Vor mir liegt ein vom Chef eingeleteter 90/5er "1. Dienst- und Verwendungsfähigkeit" mit dem Ergebnis "Vorübergehend nicht dienst- und verwendungsfähig. Neubegutachtung ab..."

Heißt das jetzt für mich, dass ich solange ganz raus bin?

Dies muss der Chef mit dem TrArzt besprechen, wenn der Arzt keine Angaben gemacht hat, welchen Dienst der Soldat überhaupt noch leisten kann.
Autor: JensMP79
« am: 04. Februar 2021, 12:32:09 »

joa….. und bis dahin gedulden Sie sich, denn wir hier können nicht wissen wie Ihr Chef Sie einsetzen kann....  ::)
Autor: Ichbins0815
« am: 04. Februar 2021, 10:38:35 »

@KlausP mit dem hab ich coronabedingt noch nicht sprechen können.
Das werde ich natürlich möglichst bald nachholen...
Autor: KlausP
« am: 04. Februar 2021, 10:27:36 »

Was hat Ihnen denn Ihr Chef dazu gesagt, als er Ihnen das eröffnet hat? Das ist nämlich seine Aufgabe dabei.
Autor: Ichbins0815
« am: 04. Februar 2021, 10:24:58 »

Ich kram das noch mal hervor.

Vor mir liegt ein vom Chef eingeleteter 90/5er "1. Dienst- und Verwendungsfähigkeit" mit dem Ergebnis "Vorübergehend nicht dienst- und verwendungsfähig. Neubegutachtung ab..."

Heißt das jetzt für mich, dass ich solange ganz raus bin?
Autor: Sina28
« am: 28. März 2018, 17:34:54 »

vielen dank an alle
Autor: ulli76
« am: 28. März 2018, 16:29:17 »

Wie viel Restdienstzeit hast du denn noch?
Autor: Sina28
« am: 28. März 2018, 16:18:36 »

ok danke, die Infos werde ich mitnehmen. Bin jetzt schon etwas schlauer
Autor: ulli76
« am: 28. März 2018, 16:06:16 »

Nicht dienstfähig und nicht verwendungsfähig wird normalerweise nicht im gleichen 90/5er abgehandelt. Das sind zwei verschiedene Dinge.

Also nochmal von vorne- deinem DV oder deinem PersFhr ist aufgefallen, dass du gesundheitliche Probleme hast auf deinem aktuellen Dienstposten verwendet zu werden.

Dann hat der DV mittels 90/5 den Truppenarzt gefragt, wie er das so sieht.
Aber dann ist ja die Frage wie es dann weiter gegangen ist: Da gibt es, je nach dem was angestrebt ist und je nach Gesundheitszustand mehrere Möglichkeiten:
- verwendungsfähig auf aktuellem Dienstposten, folgende Einschränkungen.... z.B. wenn der Soldat seine IGFs nicht ablegen kann und besser nicht im Gelände rumturnen sollte, dies aber für die Fachverwendung nicht entscheidend ist.
- nicht verwendungsfähig, Dienstpostenwechsel mit folgenden Einschränkungen empfohlen.... (oder irgendwas in der Art).. wenn der gesundheitliche Zustand die aktuelle Verwendung nicht zulässt, es aber mögliche Alternativen gibt z.B. eine Bürotätigkeit.
- nicht verwendungsfähig, Einleitung eines DU-Verfahrens empfohlen... wenn der Gesundheitszustand absehbar auch keine sinnvolle Alternativverwendung zulässt.
(gibt noch ein paar andere Möglichkeiten, aber das sind die üblichen- eingeschränkt verwendungsfähig wäre noch eine Option)

Danach sind DV und Personalführer, ggf. nach Rücksprache mit dem beratenden Arzt gefragt, was sie mit dir tun. Das hängt von Laufbahn, Ausbildung, Restdienstzeit, Krankheit und Verwendungsmöglichkeiten ab. Durchaus auch vom Personalbedarf, Wille des Chefs, Wille des Personalführers, Wille des Soldaten.

Edit: Erst im zweiten Schritt, nachdem die Verwendungsfähigkeit geklärt ist, wird nach der Dienstfähigkeit gefragt.
Autor: BulleMölders
« am: 28. März 2018, 15:51:49 »

Wenn ich das ganze richtig gelesen habe, dann gehen die gesundheitlichen Probleme doch schon seit mehr als 4 Jahren.
Zumindest haben Sie in einem Beitrag im Oktober 2013 schon von so etwas geschrieben.

Damals schrieben Sie auch etwas von 6 Jahren Dienszeit, damit dürfte ja nicht mehr soviel Restdienstzeit übrig sein. Ob da ein DU Verfahren noch sinvoll ist?
Oder sind Sie mittlerweile BS?
Autor: Sina28
« am: 28. März 2018, 15:22:37 »

danke schön
Autor: KlausP
« am: 28. März 2018, 15:11:40 »

Wenden Sie sich unbedingt auch an den Sozialdienst. Dessen Erreichbarkeit sollte am Schwarzen Brett aushängen.
Autor: Sina28
« am: 28. März 2018, 15:09:48 »

werde das Gespräch in der Einheit suchen, das stimmt.... klar ist es eigentlich einfach.
Autor: Sina28
« am: 28. März 2018, 15:06:28 »

Ja so sieht es wohl aus, der 90/5 wurde erstellt wegen der Gefahr der Verschlechterung des Gesundheitszustandes, bei einem Sturz zum Beispiel....ich glaube ich halte die Füße still...gibt es denn ein Sozialprogramm wenn man aussteigen muss? Der BFD ist morgen dran bei mir....darüber kann ich sicher auch wegen Umschulung und so weiter fragen, der Beruf den ich neben der soldatischen Tätigkeit ausübe, ist auch nicht mehr ausführbar. Deshalb meine Unruhe...
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