Autor: justice005
« am: 24. September 2018, 10:43:05 »Dient auch dem Schutz des disziplinarvorgesetztem, denn wenn er versehentlich eine falsche Pflicht nennt, haben wir einen Aufhebungsgrund... Daher keinesfalls Paragrafen nennen...
AUS AKTUELLEM ANLASS:
in letzte Zeit häufen sich in Beitragen einige identifizierbaren Daten:
Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden
Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen
An sich hat der Chef das doch ganz gut aufgedröselt:
Das aufgeführt, was du konkret falsch gemacht hast. Festgestellt, dass du damit gegen Soldatenpflichten verstoßen hast und dann die Pflicht noch konkret genannt.
Aha. Mal an aktive Disziplinarvorgesetzte: ist sowas neu, dass das da reim kommt? Zu meiner Zeit hätte der BtlKdr meinem Chef das "um die Ohren gehauen".
An den TE: Hoffentlich hat der Chef dann den "Strengen Verweis" auch richtig gemäß der Vorschrift verhängt (nämlich im stillen Kämmerlein unter 4 Augen) und vollstreckt (nämlich ohne den Disziplinartenor vor der Front zu verlesen).
... Sowie Verstoß gegen:
- die Soldatenpflichten
- Pflicht zum treuen Dienen
wurden mir vorgeworfen. ...
Wenn Du nicht gerade als Koch oder ähnliches eingesetzt bist, hast Du nicht nach Kochrezepten auf einem dienstlichen Rechner zu googeln.Ganz allgemein: Es kommt auf den dienstlichen Zweck an. Kannst du den begründen oder plausibel herleiten, ist alles gut. Ansonsten...naja, hängt vom DV ab.
Selbst eine Kündigung wäre wohl rechtlich abgesichert.Äh, erst Ermahnung, dann Abmahnung und irgendwann kommt die Kündigung.
... Angenommen ich google halt einfach mal ein paar Kochrezepte und das kommt raus.Wenn Du nicht gerade als Koch oder ähnliches eingesetzt bist, hast Du nicht nach Kochrezepten auf einem dienstlichen Rechner zu googeln.