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Zusammenfassung

Autor: Ralf
« am: 05. September 2018, 16:58:07 »

Ist also ein Anreiz sich für Einsätze freiwillig zu melden  8)
Autor: ulli76
« am: 05. September 2018, 16:55:22 »

Hm- also sollte man als reisefreudiger Soldat zusehen, dass man möglichst früh in einen Auslandseinsatz mit breitem Impfspektrum eingeplant wird (oder in eine weltweit Bereitschaft kommt)
Autor: F_K
« am: 05. September 2018, 13:43:57 »

@ dunstig:

Mit Südostasien hast Du ja auch eine "Gegend" gewählt, die maximale Impfungen erfordert.

Ich wollte lediglich festhalten, dass man mit allen Impfungen, die STIKO anrät (und die man deshalb per UTV erhält), schon für viele Länder gut aufgestellt ist - und damit auch anraten, diese Impfungen auch "abzuholen".

(So "Spezialsachen" wie Gelbfieber, JE, Cholera sind halt nicht drin ... oder was wurde noch angeraten?)
Autor: dunstig
« am: 05. September 2018, 13:35:01 »

Folgt man der Empfehlung des Zentrums für Reisemedizin, dann hätten die Impfungen für meinen letzten Back-Packing Trip durch China und Südostasien alleine knapp 1000€ gekostet. Wurde bis auf Jap. Enz. alles nach dem 01.09.2017 gemacht. Da hab ich dann wohl nochmal Glück gehabt, dass es bisher bei uns anders gehandhabt wurde. :)
Autor: F_K
« am: 05. September 2018, 13:09:16 »

Eine kleine Ergänzung:

Es geht hier nur um Impfungen, die über die Ratschläge der STIKO für Deutschland (inklusive Risikogebiete in DEU) hinausgehen - für viele Reiseländer ist man mit diesen Impfungen schon "gut aufgestellt".
Autor: LwPersFw
« am: 05. September 2018, 12:50:10 »

Ich habe mich auch nochmal "schlau" gemacht...

Lage per Stand HEUTE:

Bis 31.08.2017 war es gemäß der von mir zitierten Vorschrift zulässig, auch für private Reisen zu impfen.

Seit 01.09.2017 ist die genannte Bundeswehr-Heilfürsorgeverordnung – BwHFV in Kraft.

Diese schließt diese privaten Impfungen explizit aus ( § 5 Nr. 2 ).

Da die BwHFV höherwertiges Recht ist, sind alle Regelungen in Vorschriften, Erlassen, etc. hinfällig und nicht mehr anzuwenden,
+ wenn sie der BwHFV wiedersprechen
+ und es auch keine Weisung zuständiger Stellen gibt, die doch wieder Abweichendes festlegen

Derzeit in Erarbeitung sind die Verwaltungsvorschriften zur BwHFV, die diese dann wieder weiter präzisieren und umsetzen werden.


Bezogen auf die Fragestellung "Impfen für private Reisen über utV möglich und zulässig ?" bleibt also aktuell festzuhalten:

Nein, dies ist nicht (mehr) zulässig und darf nicht mehr erfolgen. (Wer als Soldat solche Impfungen möchte, muss sie selbst bezahlen.)

Autor: dunstig
« am: 04. September 2018, 14:04:55 »

Zitat
.. fragen Sie ihren TrArzt ...
Ich bekomme sie bisher immer, genauso wie sämtliche Impfungen ;)

Und schlafende Hunde lässt man besser schlafen ;)

Aber das hat sich geklärt.
Autor: Pericranium
« am: 04. September 2018, 14:02:51 »

Wie schaut das dann mit der medikamentösen Malaria-Prophylaxe aus? Immerhin scheinen ja nur Impfungen explizit ausgenommen zu sein.

https://www.gesetze-im-internet.de/bwhfv/__5.html

Siehe 3.
Autor: F_K
« am: 04. September 2018, 13:56:51 »

.. fragen Sie ihren TrArzt ...
Autor: dunstig
« am: 04. September 2018, 13:53:08 »

Wie schaut das dann mit der medikamentösen Malaria-Prophylaxe aus? Immerhin scheinen ja nur Impfungen explizit ausgenommen zu sein.
Autor: F_K
« am: 04. September 2018, 12:57:13 »

Stand wohl 1. 9. 2017

Zitat
§ 5 BwHFV – Verhütung und Früherkennung von Krankheiten

Zu den Maßnahmen zur Verhütung und Früherkennung von Krankheiten gehören
1. ärztliche Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten,
2. Schutzimpfungen im notwendigen Umfang einschließlich medikamentöser Prophylaxe, ausgenommen Schutzimpfungen anlässlich privater Auslandsreisen, und ...

Also erscheint es zweckmäßig, mit einer DIENSTLICHEN Auslandsreise die Impfung zu begründen.

(Inhaltlich: Ob Impfen preiswerter als Behandlung ist, ist eine komplexe Frage.)
Autor: Pericranium
« am: 04. September 2018, 12:38:05 »

Zur Info an alle:

War bei meinem Truppenarzt die Tage und es gibt ein Gesetz (vom 31.8.17 war es glaub), welches die von LwPersFw zitierte Zentralrichtlinie aushebelt und ausdrücklich beschreibt,
dass Impfprophylaxe für private Auslandsreisen nicht durch die UTV abgedeckt wird. Hat mein Truppenarzt vom Personalrat weitergeleitet bekommen.
Somit können sich alle, die nach dem Zeitraum für private Reisen geimpft wurden, freuen, dass ihr zuständiger Truppenarzt davon noch keine Kenntnis hatte.

Mein Truppenarzt meinte auch, dass das Mist sei, ihm aber die Hände gebunden sind und er meinte auch, dass das bestimmt bald wieder geändert wird,
weil eine mögliche Krankheitsbehandlugn ja teurer ist als den Soldaten einfach präventiv zu impfen.
Autor: F_K
« am: 27. August 2018, 18:17:45 »

Die Frage kann nur jemand beantworten, der die Vorschrift im Zusammenhang lesen kann.

Ich habe da keinen Zugriff drauf - habe aber nicht das Problem, bei mir geht es nur im Auffrischungen - bisher keine Probleme. (Einmal hat eine Angestellte nachgefragt, ob das alles nötig sei .... ).
Autor: Pericranium
« am: 27. August 2018, 18:09:03 »

Jetzt mal ne plumpe Frage:
Wo kann man aus der Zentralrichtlinie A-840/8 , Nr 403 schließen, dass man die Impfungen auch unentgeltlich bekommen kann?
War heute nicht im Dienst, aber ein Kamerad hat dort mit der Sprechstundenhilfe gesprochen und ihr die A-840/8 , Nr 403 gezeigt und die meinte,
dass das geht, aber halt nur wenn man dafür zahlt.

Ich habe ja das Gefühl, dass die Dame keine Ahnung hat.
Dürfte ich für sowas theoretisch auch einfach in die nächstgelegene Kaserne fahren und da zum Truppenarzt gehen und mich impfen lassen?
Autor: Pericranium
« am: 24. August 2018, 16:18:41 »

Ich grabe hier mal um  ;D

Folgendes:
Aufgrund einer privaten Reise würde ich mich gerne gegen Krankheiten impfen lassen, welche nicht vom Basis-Impfschutz abgedeckt werden.
Der Truppenarzt kann mir den Impfstoff nicht besorgen, da er keine Privatrezepte ausstellen kann und einfach so darf er mich nicht impfen, da ich es nicht für den Einsatz/90/5 brauche.
Ist es mir nun erlaubt, einfach zu einem zivilen Arzt zu gehen und mich da impfen zu lassen?

Hier lesen...

A-840/8 , Nr 403

Mittlerweile habe ich die Vorschrift durchgelesen und werde die am Montag mal meinem Truppenarzt unter die Nase halten.
Bin ja mal gespannt, was dabei raus kommt  ;D
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