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Fragen und Antworten => Finanzen => Thema gestartet von: Nutcho am 21. März 2019, 11:00:39

Titel: TG Berechtigt?
Beitrag von: Nutcho am 21. März 2019, 11:00:39
Guten Tag,
ich bin in Köln-Wahn stationiert. Ich habe keine eigene Wohnung. Werde mir bald jedoch eine Wohnung zulegen . (Entfernung zum DO 65km) Voraussichtlich werde ich Ende des Jahres versetzt. Nun ist meine Frage, ob ich falls ich an den Standort Köln Wahn irgendwann zurückversetzt werde TG berechtigt bin mit dieser Wohnung.

MfG
Titel: Antw:TG Berechtigt?
Beitrag von: LwPersFw am 24. März 2019, 12:33:24
Wenn Sie nicht verheiratet, bzw. gleichgestellt sind...
...müssen Sie die Wohnung deutlich vor Weg-Versetzung von Köln als berücksichtigungsfähig anerkennen lassen.

D.h. u.a. auf der Versetzungsverfügung muss dies mit abgedruckt sein !

Da die Wohnung weiter 50 km von Köln entfernt ist, bedarf es zur Anerkennung auch der Bestätigung des räumlichen Zusammenhangs.

_________

Ist dies erfolgt, gilt dann:

Ist die neue Dienststelle 30 km und mehr von der Wohnung entfernt, sind Sie TG-berechtigt.

Werden Sie später zu einer Dienststelle in Köln zurückversetzt und die Entfernung Wohnung - Dienststelle ist wieder 30 km und mehr,  sind Sie wieder TG-berechtigt.