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Zusammenfassung

Autor: 200/3
« am: 29. Oktober 2019, 11:17:42 »

Oft und gerne wird bei Lehrgängen (scheinbar gerade an den Offz-Schulen...) erstmal die Parole "Hier gibt's keinen Urlaub, egal wofür!" herausgehauen um zu verhindern, dass Lehrgangsteilnehmer sich wegen Kinkerlitzchen wie einem humpelnden Wellensittich oder jungendem Hamster abmelden.
Im geschilderten Fall sollte tatsächlich ein Gespräch mit Hörsaalleiter und/oder Inspektionschef ausreichen. Selbst wenn dadurch Prüfungen verpasst werden würden...es sind immer Nachholtermine ausgeplant.
Autor: Tommie
« am: 29. Oktober 2019, 08:37:58 »

Selbst aus dem Einsatz fliegen wir nach Möglichkeit Soldaten heim wenn es notwendig ist.

Absolut richtig!

Beispiel: 2006 in Bosnien bei EUFOR. Erst kommt die Email, dass es meinem Vater nicht gut geht und er ins Krankenhaus eingeliefert wurde. Einen tag später hieß es, dass es ganz schlecht um ihn steht. Ich habe die Emails ausgedruckt, bin zum Kdr SanEinsVbd gegangen und habe sie ihm gezeigt. Er: "Willst Du nach Hause!" Ich: "Zumindest so lange, bis das geklärt ist!" Daraufhin wurde ich zum Flughafen Sarajewo gefahren, um mir ein Ticket für den nächstmöglichen Heimflug zu organisieren. Am nächsten Tag flog ich nach Hause, kam gerade noch rechtzeitig, um meinem Vater beim Sterben die Hand zu halten, und nach der Beerdigung wurde von Rajlovac aus meine Rückkehr in den Einsatz organisiert, die dann mit einem militärischen Luftfahrzeug ab Penzing erfolgte. Insgesamt war ich eine Woche wegen des Todesfalles zu Hause! Sogar die Erstattung der Flugkosten für den Heimflug Sarajevo-Wien-Stuttgart erfolgte so zügig, dass das Geld drei Tage vor der Abbuchung des Kreditkartensaldos auf meinem Konto aufschlug!

Meist sind es "subalterne Chargen", die hier vorschnell eine Ablehnung des Urlaubsantrages prophezeien! Hier ist es wirklich anzuraten, mit mindestens dem Inspektionschef, wenn nicht gar mit dem Kdr der Schule zu sprechen!
Autor: HubschrauBär
« am: 16. Oktober 2019, 21:48:48 »

Im Zweifelsfall (natürlich nach dem Gespräch mit dem Chef) einfach tatsächlich einen Urlaubsantrag einreichen und nicht abwimmeln lassen.
Manchmal ändern Vorgesetzte ihre Meinung, wenn ein Antrag schriftlich mit Begründung abgelehnt werden muss.
Autor: dunstig
« am: 16. Oktober 2019, 18:58:09 »

Eben. Gerade bei solchen Sachen ist die Bundeswehr vorbildlich wie kaum ein anderer Arbeitgeber. Was da bei persönlichen schwierigen Situationen oft möglich gemacht wird, ist wirklich super. Aber dafür muss man natürlich auch das Gespräch mit den richtigen Personen suchen und manchesmal wie von LwPersFw entsprechende Argumente vorbringen.
Autor: ulli76
« am: 16. Oktober 2019, 18:48:40 »

Die Frage, die sich stellt, ist wohl als erstes, wer ihm das gesagt hat, dass es nicht möglich ist. Gab es schon ein Gespräch mit dem Hörsaalleiter oder Inspektionschef (oder vergleichbar)?
Selbst aus dem Einsatz fliegen wir nach Möglichkeit Soldaten heim wenn es notwendig ist.
Autor: LwPersFw
« am: 16. Oktober 2019, 07:42:02 »

Auf Lehrgang ist der Soldat nicht "im Krieg"...

Soll heißen ... wenn er zusichert, ggf. mit Hilfe der Kameraden, verpasste Ausbildungsinhalte selbstständig nachzuarbeiten ... spricht m.E. nichts dagegen.

Meine persönliche Meinung ... hier sollte Menschlichkeit herrschen ... und nicht stures Bürokratendenken.

Diejenigen an der Schule die "Nein" sagen ... sollten sich einmal überlegen wie sie reagieren würden ... wenn man ihnen, in gleicher Situation, so etwas versagt...

z.B.

Bereichsvorschrift C2-225/0-0-5619 "Vorbereitung und Durchführung des Offizierlehrgang 3 2019"

"218. Grundsätzlich sind bei der Planung und Durchführung des OL 3 die Vorgaben der Verordnung über den Urlaub
der Soldatinnen und Soldaten (Soldatinnen- und Soldatenurlaubsverordnung – SUV) hinsichtlich der Gewährung des
Urlaubsanspruches von insgesamt 30 Tagen pro Kalenderjahr zu berücksichtigen."


Und "grundsätzlich" lässt immer Ermessensspielräume zu !

Ich würde einen persönlichen Termin beim Kdr der Schule beantragen ... wenn VP gewählt, mit dieser.



A-2600/1

"6.2.1 Menschenführung

604. Grundlage der Menschenführung in der Bundeswehr ist die Werteordnung des Grundgesetzes.
Das Grundgesetz gebietet die uneingeschränkte Achtung der Würde des Menschen, der
Menschenrechte, der Prinzipien der Gleichheit, der Gerechtigkeit, der Verantwortung und der
Toleranz. Menschenführung ist eine Kernaufgabe aller Vorgesetzten in der Bundeswehr.
Sie legt den Grundstein für die Anerkennung und den Erfolg als militärische Führerin und militärischer Führer.

„Wer Menschenwürde verteidigt, muss Menschen würdig behandeln.“

605. Vertrauen ist die wichtigste Grundlage für menschliches Miteinander und Kameradschaft
sowie Wesensmerkmal einer verantwortungsbewussten Menschenführung. Vertrauen und Kameradschaft
verbinden besonders in Belastungssituationen über alle Dienstgradgruppen hinweg. Vertrauen
setzt Menschenkenntnis und Einfühlungsvermögen voraus. Vorgesetzte müssen sich deshalb Zeit für
die ihnen anvertrauten Soldatinnen und Soldaten nehmen. Sie müssen sie kennen und verstehen
lernen. Dazu müssen Vorgesetzte aufgeschlossen auf die ihnen anvertrauten Menschen zugehen.

606. Vorgesetzte fördern das Vertrauen in die eigene Person, indem sie Belastungen, Entbehrungen
und Gefahren gemeinsam mit ihren Soldatinnen und Soldaten ertragen. Gerade in
schwierigen und fordernden Situationen müssen sie Verantwortung und Führungskönnen beweisen
.
Vorgesetzte müssen selbstbeherrscht und berechenbar sein. Gelebte Innere Führung zeigt
sich im täglichen Dienst vor allem in einem von Achtung und Respekt geprägten Umgang miteinander.

607. Grundvoraussetzung für verantwortungsbewusste und aufgeschlossene Vorgesetzte ist deren positive Einstellung zu ihren Mitmenschen.

Wer Menschen führen will, muss Menschen mögen."

Autor: objs_1987
« am: 15. Oktober 2019, 20:40:42 »

Hi,

wir haben bei uns einen Fall, auf Offz-Lehrgang:

Der LT lebt in einer PATCH-Work Familie , die Partnerin hat ein Kind, das Operiert werden muss(nichts schlimmes), gleichzeitig liegt die Oma der Partnerin im Sterben. Der LT möchte für seine Partnerin da sein und sich dabei auch um das Kind kümmern , zumindest Donnerstag und Freitag sowie an der Beerdigung.
Der LT würde für diese Zeit dann EU einreichen wollen, jedoch wurde gesagt das es nicht möglich ist.

Habt ihr eine sowas schonmal gehabt und wie seit ihr dabei vorgegangen.


Danke für den Input.
 
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