Autor: FoxtrotUniform
« am: 24. Dezember 2017, 14:59:49 »Grundsätzlich etwas kurzfristig, d.h. eine Mindestbearbeitungszeit für einen Sonderurlaub oder eine Dienstreise sollte schon eingeräumt werden (für die Mitleser: Veranstaltung vom 27.12. - 30.12.2017).
Ferner, davon ausgehend, dass du im Dienst bist, wurde die Einheit personell sicherlich "runtergefahren", sodass der Disziplinarvorgesetzte sich hinsichtlich der Abkömmlichkeit mutmaßlich schwer tut.
Zu Bildungsurlaub wurde schon etwas gesagt.
Grundsätzlich: Beschäftigst du dich dienstlich mit den dort thematisierten Fachgebieten (Datenschutz, IT-SichH, IT-technologien...)? Falls ja, würde ich es zumindest für den 35C3 in 2018 versuchen.
Ich selber bin regelmäßig bei AFCEA-Veranstaltungen (dienstlich, auch bereits als Vortragender) und halte vom CCC eher weniger, aber das darf und soll Geschmackssache seien.
Ferner, davon ausgehend, dass du im Dienst bist, wurde die Einheit personell sicherlich "runtergefahren", sodass der Disziplinarvorgesetzte sich hinsichtlich der Abkömmlichkeit mutmaßlich schwer tut.
Zu Bildungsurlaub wurde schon etwas gesagt.
Grundsätzlich: Beschäftigst du dich dienstlich mit den dort thematisierten Fachgebieten (Datenschutz, IT-SichH, IT-technologien...)? Falls ja, würde ich es zumindest für den 35C3 in 2018 versuchen.
Ich selber bin regelmäßig bei AFCEA-Veranstaltungen (dienstlich, auch bereits als Vortragender) und halte vom CCC eher weniger, aber das darf und soll Geschmackssache seien.