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Fragen und Antworten => Finanzen => Thema gestartet von: IcemanLw am 18. Juli 2018, 19:17:48
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Guten Abend Kameraden,
als ich diese Woche bei unserem ReFü war hat dieser mir mitgeteilt, dass ich zumindest für die Zeit der Grundausbildung Trennungsgeld bekomme, weil Köln das so entschieden hat.
Ich wohne bei meinen Eltern, unverheiratet, U25 und hab definitiv kein TG beantragt, weil ich doch nicht berechtigt bin?
Wie sieht es jetzt damit aus? In Köln melden oder zurücklegen bis oder falls eine Rückforderung kommt?
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Ohne Antrag kein TG. D.h. du musst dafür ja erst einen Antrag ausfüllen und dann wird darüber entschieden.
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Das ist ja auch meine Logik, aber der ReFü hat gesagt ich werde TG bekommen, ein anderer Kamerad soll ohne Antrag oder Umzug UKV bekommen.
Also ich hab ja erst den ersten Abschlag bekommen und dann werde ich es ja noch sehen ob es wirklich kommt, bisher hab ich nur die Aussage vom ReFü.
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Guten Abend Kameraden,
als ich diese Woche bei unserem ReFü war hat dieser mir mitgeteilt, dass ich zumindest für die Zeit der Grundausbildung Trennungsgeld bekomme, weil Köln das so entschieden hat.
Ich wohne bei meinen Eltern, unverheiratet, U25 und hab definitiv kein TG beantragt, weil ich doch nicht berechtigt bin?
Wie sieht es jetzt damit aus? In Köln melden oder zurücklegen bis oder falls eine Rückforderung kommt?
Das beantragst du eigentlich nicht, sondern der Bearbeiter im KarrCBw stellt eine Anerkennung der Wohnung nach §10 Abs. 3 BUKG fest, wenn du den Mietvertrag vorgelegt hast, quasi von Amts wegen. Du hast jetzt anscheinend keinen Mietvertrag vorgelegt. Euer ReFü (Fw P.?) und seine Chefin sind ja noch relativ neu, der wird vielleicht noch nicht alles wissen.
Ich würde vorgehen, wie vom Refü vorgeschlagen. Im schlimmsten Fall leistes du heit eine Rückzahlung, was ich aber nicht glaube wenn das BaPersBw dir für die Grundausbildung TG ermöglicht. Ich habe mit anerkannte Wohnung die ersten 14 Tage TGÜ bekommen (habe aber eine anerkannte Wohnung nach §10 Abs. 3 BUKG ), ich stelle dir morgen mal einen Foto vom Bescheid rein.
Wir sehen uns ab 2.8. für 14 Tage in der 1./
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Ich habe mit anerkannte Wohnung die ersten 14 Tage TGÜ bekommen (habe aber eine anerkannte Wohnung nach §10 Abs. 3 BUKG ),
Leider muß ich mich selber korrigieren, da ich erst jetzt den Bescheid vom BAIUDBw vorliegen habe.
(https://ibb.co/ngLRpJ)
https://ibb.co/ngLRpJ
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Wie soll denn ohne Antrag TG ausgezahlt werden. Durch den Antrag wird ja immerhin auch die Höhe des Betrages festgestellt.
Ohne Antrag wird dann gewürfelt und Summe X ausgezahlt oder wie?
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Wie soll denn ohne Antrag TG ausgezahlt werden.
Willst Du die göttliche Allwissenheit des Dienstherrn in Frage stellen? :o
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Hallo in die Runde!
@Angemon84
Die Abrechnung i.V.m der Vergleichsmitteilung ist nicht schlüssig.
Da für den 07.04. kein Trennungsgeld gewährt wird, ist für den 06.04. von einer Abreise vom Dienstort auszugehen. Die zu erstattende Trennungsgeld für den 06.04. dürfte den Höchstbetrag von 12€ nicht übersteigen. Gezahlt wurde 1,73€ (GVgB) + 3,23€ (GVgB) + 9,60€ (SV). Somit um 2,56€ überzahlt.
Gleiches gilt für den 13.04. Hier letzter Diensttag, ab dem 16. versetzt. Somit beginnt die DAR am 13.04., (wird wahrscheinlich ander FamWO unterbrochen) und am 16.04. am neuen Dienstort beendet. Ein Erstattung für den 13.04. wäre somit Sache der aufnehmenden Dienststelle. Somit um weitere (8,19€) überzahlt.
@IcemanLw
Eine Erstattung ohne einen Antrag ist nicht statthaft!
Reisekosten §3 BRKG, Dienstreisende erhalten auf Antrag eine Vergütung ....
Trennungsgeld §9 TGV, Das Trennungsgeld ist [...] schriftlich zu beantragen ....
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@Ange
Danke für die Info
@all
Wenn ich das wüsste, dann würde ich nicht fragen. Mir ist doch bewusst, dass ich kein Amrecht auf TG habe, wenn ich es hätte, hätte ich einen Antrag gestellt.
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Möglicherweise liegt auch ein Missverständnis mit den verwendeten Begrifflichkeiten vor. Zeitsoldaten ohne Wohnung i.S.d. BUKG wird bei einer Verwendungszeit von weniger als 3 Monaten die Zusage der UKV nicht erteilt. Liegt deren Wohnung nicht im Einzugsgebiet der neuen Dienststelle ist von einem Trennungsgeldanspruch auszugehen.
Das die genannte Abschlagszahlung mit einem (eventuellen) Trennungsgeldanspruch zusammen hängt schließe ich aus. Niemand ist verpflichten einen Antrag zu stellen. Wenn dies unterbleibt, aus welchen Gründen auch immer, läge eine Zahlung ohne begründende Unterlagen vor.
Spätestens die Vergleichsmitteilung für die angesprochene Verwendung ab dem 01.08. sollte Licht ins Dunkel bringen.
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@IcemanLw
Da ich beruflich viel mit Eignungsübenden/Wiedereinstellern beschäftigt bin, interessiert mich die Ihre Fragestellung. Aus Ihren vorangegangenen Posts geht hervor, dass am 02.07. Ihr Dienstantritt war und Sie die Laufbahnausbildung der Offiziere eingeschlagen haben.
Ich nehme an, dass ab dem 02.08. Ausbildungsabschnitt an Ausbildungsabschnitt folgt. Verbunden mit ständig wechselnden Dienstorten. Bereits angesprochen, erfolgt bei Verwendungen bis zu 3 Monaten keine Zusage der UKV. Um sicherzustellen, dass Sie während Ihrer ersten Verwendung nicht Trennungsgeld berechtigt sind, empfehle ich ausdrücklich einen Antrag auf die Gewährung von Trennungsgeld beim auswärtigen Verbleiben zu stellen.
Konsequenz a: Ihr Antrag wird rechtsbehelfsfähig abgelehnt.
Konsequenz b: Ihrem Antrag wird gefolgt und Sie sind Trennungsgeld berechtigt.
In beiden Fällen haben Sie keine Einbußen und haben die Frist zur Antragstellung an Ihrem ersten Dienstort gewahrt.
Entscheiden Sie nicht nach Ihrem Bachgefühl, ob Sie berechtigt sind oder nicht und bestehen Sie (falls Ihr Antrag abgelehnt wird) auf einen entsprechenden Bescheid.
Sie können nur gewinnen.
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Ich bin kompletter Neuling in der Bw, aber ja als OA.
Mir geht es eher darum ob es bei anderen auch schon diese Fehler gab, ein Antrag wird ja nicht durchgehen weil ich ja definitiv nicht berechtigt bin. Im Unterricht wurde noch
was von einem Grundriss erzählt, der mit eingereicht werden muss, den könnte ich ja gar nicht einreichen und wenn ich es versuchen würde wäre es doch ein Betrugsversuch?
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Wer hat denn da was von Grundriss fabuliert? Das ist mir ja noch nie untergekommen.
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War im Unterricht, aber es kann sein, dass das nur für den Fall gilt, wenn man eine Wohnung im Haus der Eltern hat damit man beweisen kann, dass diese Wohnung ein eigenes Bad und eine eigene Küche hat.
Hab mir da keine Notizen gemacht, da es auf mich nicht zutrifft.
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Wie soll denn ohne Antrag TG ausgezahlt werden. Durch den Antrag wird ja immerhin auch die Höhe des Betrages festgestellt.
Ohne Antrag wird dann gewürfelt und Summe X ausgezahlt oder wie?
Ich habe mich leider falsch ausgedrückt. Ich meinte eigentlich, das BAPersBw erkennt anhand des Mietvertrags vor Dienstantritt die Berücksichtigung/ Anererkennung für die Wohnung nach §10 Abs. 3 BUKG an. Dafür muss man keinen extra Antrag einreichen, da der Hausstand mit dem Mietvertrag nachgewiesen wird.
Auf Grundlage des Bescheides zur "Berücksichtigung/ Anererkennung für die Wohnung nach §10 Abs. 3 BUKG" forderd man mit einem Trennungsgeldantrag (hier wohl nach §3 TGV) für die einzelnen Tage am Dienstort während der Grundausbildung. Das macht man aber ein Germersheim mit dem entsprechenden ReFü zusammen.
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Hallo in die Runde!
@Angemon84
Die Abrechnung i.V.m der Vergleichsmitteilung ist nicht schlüssig.
Da für den 07.04. kein Trennungsgeld gewährt wird, ist für den 06.04. von einer Abreise vom Dienstort auszugehen. Die zu erstattende Trennungsgeld für den 06.04. dürfte den Höchstbetrag von 12€ nicht übersteigen. Gezahlt wurde 1,73€ (GVgB) + 3,23€ (GVgB) + 9,60€ (SV). Somit um 2,56€ überzahlt.
Gleiches gilt für den 13.04. Hier letzter Diensttag, ab dem 16. versetzt. Somit beginnt die DAR am 13.04., (wird wahrscheinlich ander FamWO unterbrochen) und am 16.04. am neuen Dienstort beendet. Ein Erstattung für den 13.04. wäre somit Sache der aufnehmenden Dienststelle. Somit um weitere (8,19€) überzahlt.
@IcemanLw
Eine Erstattung ohne einen Antrag ist nicht statthaft!
Reisekosten §3 BRKG, Dienstreisende erhalten auf Antrag eine Vergütung ....
Trennungsgeld §9 TGV, Das Trennungsgeld ist [...] schriftlich zu beantragen ....
Gab es nicht eine Ausnahme bzgl. erste 14 Tage am neuen DO?
Seit wann gibt es TG am Wochenende?
Kann die Kommandierung denn nicht bis Sonntag gehen und am Montag ist Reisetag? (Steht sowas denn nicht dann auch in der Vergleichsmitteilung, also ob die DAR bereits abgerechnet wurde?
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Ich würde auch vermuten, dass du kein TG bekommst......ABER...wenn du einen Antrag stellst (und alle deine Angaben korrekt sind), hast du nichts zu verlieren.
Wenn das irgendwie dazu führt, dass du ab dann TG-Empfänger wirst, hast du ne Menge zu gewinnen.
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Ich bin kompletter Neuling in der Bw, aber ja als OA.
Mir geht es eher darum ob es bei anderen auch schon diese Fehler gab, ein Antrag wird ja nicht durchgehen weil ich ja definitiv nicht berechtigt bin. Im Unterricht wurde noch
was von einem Grundriss erzählt, der mit eingereicht werden muss, den könnte ich ja gar nicht einreichen und wenn ich es versuchen würde wäre es doch ein Betrugsversuch?
Ein Erstantrag auf Trennungsgeld ist als Auftrag zur Überprüfung der Berechtigung zu verstehen. Es wäre ja irrsinn, jeder eventuell Berechtigte seinen Anspruch selbst festlegen müsste! Also Antrag stellen!!
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@benba
Sehr richtig. Besteht ein TG-Anspruch, dann richtet sich die Erstattung von TG der ersten 14 Tage nach beendeter DAR nach den Vorgaben des BRKG. Somit besteht Anspruch (u.a.) auf Tagegeld nach §6, 12€ bzw. 24€. Aber das BRKG sagt auch, das wenn geringere Aufwendungen als allgemein üblich entstehen, nur diese erstattet werden. Die Bereitstellung von GVgB ist ein geringerer Aufwand, somit werden nur die Sätze gemäß Sozialversicherungsentgeltverordnung erstattet (vgl. §9 BRKG).
TG am Wochenende gibt es immer, wenn a) ein grundsätzlicher Anspruch auf TG am Dienstort besteht und b) wenn man sich am WE am Dienstort oder am Ort der Unterkunftsnahme aufhält (z.B. TG-Unterkunft außerhalb des Dienstortes).
Die Kommandierung kann selbstverständlich bis Sonntag gehen. Allerdings ist das auf wenige Ausnahmen beschränkt. Als Beispiel wäre denkbar, das sich an den ersten Lehrgang unmittelbar ein zweiter Lehrgang anschließt, natürlich am selben Dienstort. Ist aber die Ausnahme.
Die Dienstantrittsreise beginnt grundsätzlich am alten Dienstort und endet am neuen Dienstort (§11(1) BRKG). Der Umweg über die Familienwohnung ist erlaubt aber nicht erstattungsfähig (§13(1) BRKG). Die Abrechnung der Dienstantrittsreise ist immer Aufgabe der aufnehmenden DSt. Aus diesem Grund wird TG nur bis zum Tag gewährt, der der DAR vorausgeht (§8(3) TGV).
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Über den Link im folgenden Thema... finden sich viele Informationen rund um das Thema TG.
Und ... bei Einstellung :
+ Ist wichtig was dazu ALLES auf der Aufforderung zum Dienstantritt steht (inkl. Wirksamkeitsklausel)
+ kann auch ein Soldat ohne berücksichtigungsfähigen Hausstand temporär TG-berechtigt sein
( gilt später auch i.d.R. bei allen Kommandierungen die nicht länger als 3 Monate sind )
https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,61221.msg631883.html#msg631883
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Guten Abend,
inzwischen (heute) kam die Bescheinigung für das Trennungsgeld für Juli. Sollte also demnächst auf dem Konto landen.
Also es kommt wirklich, jedenfalls für die 3 Monate und wir mussten doch noch Anträge ausfüllen.
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Ohne Antrag kein TG. D.h. du musst dafür ja erst einen Antrag ausfüllen und dann wird darüber entschieden.
8)
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Danke für die Rückmeldung!
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Moin, am Anreisetag zur GA hatte uns der ReFü gesagt, dass wir (OAs) wahrscheinlich alle für die Zeit der GA TG-berechtigt sein werden. Ich konnte mir das nicht erklären, da ich noch zu Hause wohne und keinen Anspruch hätte.
Dann hatten wir auch ziemlich zum Anfang der GA ReFü-Unterricht. Dort sagte er uns, dass in unserem Quartal und dem davor (es sei also noch sehr neu) die OAs in der GA grundsätzlich TG-berechtigt wären, was sich in der Form äußern würde, dass wir die Kosten für die Verpflegung erstattet bekämen. Aber eben auch nur in diesen 3 Monaten.
Das würde sich aber wiederum im Januar wieder ändern, da Köln festgestellt habe, dass dies auf Dauer zu teuer ist. Klingt für mich sehr abstrus, aber in zwei Wochen kommt der ReFü wieder und klärt mit uns die Anträge (die wir damals schon bekamen und freiwillig schon vorher ausfüllen können; macht nur keiner zum ersten Mal ohne Anleitung) sowie andere Angelegenheiten bzgl. BahnCard und so.
Weiß jemand mehr dazu? Anscheinend ist das in der Tat so, wie IcemanLw erfahren hat, nur kann ich da nicht ganz nachvollziehen, wie das entschieden wurde, wieso und weshalb das wieder nach uns "abgeschafft" wird. Dazu betrifft es nur die OAs, Msch erhalten laut seiner Aussage nichts (wenn sie nicht regulär TG-berechtigt sind).
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Ich hab das Geld inzwischen auch überwiesen bekommen.
Aber nicht jeder hat TG bekommen, gab auch OAs die UKV bekommen haben, ohne an den neuen Dienstort gezogen zu sein.