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Fragen und Antworten => Militärische Bewerbung, Laufbahnen, Verwendungen, Karriere => Thema gestartet von: postex am 01. März 2018, 17:58:27

Titel: Wiedereinstellung trotz Vorstrafe
Beitrag von: postex am 01. März 2018, 17:58:27
Ich habe mich als Wiedereinsteller als FW im Fachdienst beworben. Morgen ist der Termin zur Bewerbungsabgabe.
Das Thema mit den Vorstrafen ist zwar lang und schmutzig diskutiert worden, aber nichts entspricht meinem Fall.

07/2010 habe ich eine Strafe über 90 Tagessätze erhalten. Körperverletzung. Hatte ein wenig Ärger nach ner Weihnachtsfeier.
08/2011 eine Strafe über 15 Tagessätze. Betrug. Hatte mit Karte gezahlt obwohl mein Konto nicht gedeckt war und den Ausgleich verpennt.

Seit dem nichts mehr und die Tagessätze wurden auch brav bezahlt. Meines Wissens müssten rein theoretisch die Einträge im behördlichen Führungszeugnis gelöscht sein und ja wohl auch im Bundeszentralregister.
Einen Auszug habe ich beim Bundesamt für Justiz angefordert, aber bis morgen früh 9:00 Uhr dürfte mir der zur Einsicht nicht vorliegen.

Was sage ich denn bei der Ungewissheit denn nun morgen meinem Karriereberater?
Im Erläuterungsblatt Punkt 3 für Abschnitt D 22 heißt es, wenn man Zweifel hat kann man das beim Beratungsgespräch dokumentieren lassen.
Heißt das, ich kann im Bewerbungsbogen bei Vorstrafen "Nein" ankreuzen und falls ich mich geirrt habe mich vom Vorsatz des Einstellungsbetrugs frei sprechen?

Zur Info. 03/2015 hatte ich bereits einen Eignungstest in Hannover absolviert. Zu dem Zeitpunkt war aber die Tilgung zeitlich noch nicht erreicht und hab die Vorstrafe bei der Bewerbung angegeben und wurde trotzdem eingeladen. Eine Einstellung hat zu der Zeit aus anderen Gründen nicht stattgefunden.

Also bleibt die große Frage. Was erzähle ich dem nun morgen?
Für gescheite Antworten bin ich dankbar.
Titel: Antw:Wiedereinstellung trotz Vorstrafe
Beitrag von: Jens79 am 01. März 2018, 18:10:44
Das selbe was du hier erzählt hast..  ::)
Titel: Antw:Wiedereinstellung trotz Vorstrafe
Beitrag von: postex am 01. März 2018, 18:19:26
Das ich dem das Erzählen muss ist schon klar.
Ich hab auch die falsche Frage gestellt.

Es geht eher um die Beantwortung im Bewerbungsbogen. "Ja" oder "Nein" bei Vorstrafen?
Der KB wird mir das sicher auch sagen können, aber ich hätte gern vorher Erfahrungswerte gehabt wenn jemand welche hat.

Ich mach mich da etwas verrückt. Sorry.
Titel: Antw:Wiedereinstellung trotz Vorstrafe
Beitrag von: tank1911 am 01. März 2018, 19:49:32
Ich habe vor kurzem zwei Entlassungen vollzogen...wegen Einstellungsbetrug. Da ging es um die Beantwortung genau dieser Frage und die jetzt Entlassenen haben falsch geantwortet und genau so argumentiert wie Sie jetzt. Die Frage lautet nicht "sind Sie vorbestraft", sondern irgendwas in der Richtung "wurden Sie jemals in einem Strafverfahren rechtskräftig verurteilt....." es wird auch sogar nach Ermittlungen gefragt...kurzum: Fragen genau lesen und entsprechend wahrheitsgemäß beantworten. Es bringt nichts zu lügen. Der Rechtsberater wird dann prüfen/empfehlen, ob Sie geeignet sind oder nicht!
Titel: Antw:Wiedereinstellung trotz Vorstrafe
Beitrag von: KlausP am 01. März 2018, 20:00:20
Nicht vergessen: Die Bundeswehr bekommt bei Feldwebelbewerbern eine unbeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister.
Titel: Antw:Wiedereinstellung trotz Vorstrafe
Beitrag von: postex am 02. März 2018, 06:01:13
Das mit der unbeschränkten Auskunft ist mir bekannt, doch wenn diese Einträge im BZR gelöscht sind, gilt man im Rechtsverkehr als NICHT vorbestraft und darf einem auch nicht vorgehalten werden.
Nur konnte ich bislang keine Einsicht in diesen Auszug nehmen. Entweder ist alles okay, oder ich wecke schlafende Hunde.

Nichts desto trotz habe ich den Abend gestern noch etwas nachgedacht und mich für die Sache "ehrlich währt am längsten" entschieden.
Ich bin damals mit der Sache auch eingeladen worden und habe das Gespräch gut überstanden.

Ich danke trotzdem für eure Antworten.
Titel: Antw:Wiedereinstellung trotz Vorstrafe
Beitrag von: Martin Po. am 07. Mai 2018, 20:54:34
Ich habe da auch mal Frage zur "Vorstrafe"

§ 38 Hindernisse der Berufung

Abs.1 Punkt 1

"zu Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr"

Liegt ein Hinderungsgrund schon bei genau 1 Jahr ( 12 Monate ) oder erst ab 1 Jahr und 1 Tag vor ?



Titel: Antw:Wiedereinstellung trotz Vorstrafe
Beitrag von: F_K am 07. Mai 2018, 20:59:56
1 Jahr ist mindestens ein Jahr - und schon mit deutlich weniger wird es keine Einstellung geben ...
Titel: Antw:Wiedereinstellung trotz Vorstrafe
Beitrag von: Martin Po. am 07. Mai 2018, 21:06:08

Also genau 12 Monate sind schon zu viel ?

Weil ich gehört habe das fängt erst bei 1 Jahr und 1 Tag an.

Ich dachte die Bundeswehr sucht Nachwuchs und drückt ein Auge zu.

Bei der Fremdenlegion funktioniert das doch auch.
Titel: Antw:Wiedereinstellung trotz Vorstrafe
Beitrag von: KlausP am 07. Mai 2018, 21:10:22
Dann gehen Sie doch zur Legion. Oder Sie bewerben sich bei der Bw und Sie wissen es ganz genau. Übrigens ist eine Freiheitsstrafe von mehr als einem Jshr ein absolutes Einstellungshindernis nicht nur bei der Bw sondern auch bei der Polizei, beim Zoll und anderen Bereichen des öffentlichen Dienstes.
Titel: Antw:Wiedereinstellung trotz Vorstrafe
Beitrag von: Martin Po. am 07. Mai 2018, 21:15:08

Ich will mich hier nicht streiten.

Sondern eine klare einfache 100 % Recht sichere Antwort.

Liegt ein Gesetzlicher Hinderungsgrund gemäss SG § 38 bei genau 1 Jahr schon vor oder erst bei 1 Jahr und 1 Tag ?

Die Antwort kann doch nicht so schwierig sein.



Titel: Antw:Wiedereinstellung trotz Vorstrafe
Beitrag von: 200/3 am 07. Mai 2018, 21:20:07
...und auch die Fremdenlegion ist schon lange nicht mehr das Sammelbecken für Kriminelle, Abenteuerlustige und Draufgänger, für die sie vielleicht vor 60Jahren mal galt. Hatte kürzlich mit einem französischen Stabsoffizier ein nettes Gespräch über genau das Thema. Gerade bei Vorstrafen sind auch die Jungs inzwischen deutlich vorsichtig geworden und oft genug heißt es dann "Non, merci".
Titel: Antw:Wiedereinstellung trotz Vorstrafe
Beitrag von: Martin Po. am 07. Mai 2018, 21:27:47
das System können sich nur Armeen leisten die genug Nachwuchs bzw. Bewerber haben. Da kann man soviel filtern wie man möchte.

Dies ist bei der Bundeswehr nicht der Fall.

Gibt es hier keine Juristen der mir meine Frage beantworten kann ?




Titel: Antw:Wiedereinstellung trotz Vorstrafe
Beitrag von: KlausP am 07. Mai 2018, 21:28:05
Sie müssen mich nicht dumm von der Seite anmachen.

Im § 38 SG steht:

Zitat
... (1) In das Dienstverhältnis eines Berufssoldaten oder eines Soldaten auf Zeit darf nicht berufen werden, wer

1. durch ein deutsches Gericht wegen eines Verbrechens zu Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr

... verurteilt ist.

Da steht also nichts von "von mehr als einem Jahr". Deshalb zieht ja die Bundeswehr auch das Urteil bei.
Titel: Antw:Wiedereinstellung trotz Vorstrafe
Beitrag von: Martin Po. am 07. Mai 2018, 21:41:37

jetzt kommen wir der Sache schon langsam näher.

OK. Genau 1 Jahr ist schon 1 Tag zu viel.

Die Grenze liegt also bei 11 Monaten und 31 Tagen ? Richtig ?

Dort steht aber auch was von "Verbrechen"

Es gibt im Deutschen Strafgesetz Verbrechen und Vergehen.

Verbrechen Sie alle Straftaten die eine Mindeststrafe von 1 Jahr nach dem Gesetz haben.

Vergehen ist alles andere.

Bei mir geht es um Betrug.

Betrug ist ein Vergehen.

Kann ich jetzt mit einer Bewährungsstrafe von genau 12 Monaten zur Bundeswehr oder ist dies vom Gesetz 100 % ausgeschlossen ?


Titel: Antw:Wiedereinstellung trotz Vorstrafe
Beitrag von: wolverine am 07. Mai 2018, 21:47:49
Sagen Sie einfach, dass der Wolverine aus dem Bundeswehrforum Ihnen das ok gegeben hat.
Titel: Antw:Wiedereinstellung trotz Vorstrafe
Beitrag von: KlausP am 07. Mai 2018, 21:51:55
Nochmal: Bewerben Sie sich und Sie erfahren es genau. Vorstrafen müssen Sie ja im Bewerbungsbogen wahrheitsgemäß angeben. Dann sieht sich die Einstellungsbehörde den Bogen an und fordert evtl. Unterlagen nach. Bewerber für die Mannschaftslaufbahn müssen ein "Führungszeugnis für Behörden" anfordern, alle anderen Bewerber müssen schriftlich ihr Einverständnis erklären, dass die Bundeswehr eine "unbeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister" anfordert. Und erst, wenn das alles vorliegt, wird entschieden, ob Sieceingestellt werden oder nicht. Was jemand hier im Forum dazu schreibt, ist rechtlich nicht von Relevanz.
Titel: Antw:Wiedereinstellung trotz Vorstrafe
Beitrag von: wolverine am 07. Mai 2018, 22:03:24
Und da möchten Sie trotzdem wieder hin? ???
Titel: Antw:Wiedereinstellung trotz Vorstrafe
Beitrag von: 200/3 am 07. Mai 2018, 22:06:03
Ehrlich? Sie wundern sich, dass man jemandem der es mit Recht und Gesetz nicht so hat, nicht unbedingt eine Waffe in die Hand geben will?

Im Übrigen: Bewerber gibt es in nahezu ausreichender Zahl, da kommt es auf den einen Vorbestraften nicht wirklich an. Das Problem sind eher die Experten, die es nicht 5 Tage weiter als 10km weg von Mutti aushalten und nach 2 Wochen das Handtuch schmeißen.

Den Rest Ihrer unqualifizierten Auslassungen lasse ich mal lieber unkommentiert...
Titel: Antw:Wiedereinstellung trotz Vorstrafe
Beitrag von: KlausP am 07. Mai 2018, 22:08:30
Zitat
... Dies kommt alles noch aus der Wehrpflicht Zeit. ...

Das ist sowas von falsch! In dem von Ihnen in's Spiel  gebrachten Paragraphen geht es ausschließlich um die Einstellung von Soldaten auf Zeit und Berufssoldaten. Grundwehrdienstleistende waren davon nie betroffen und die wurden auch mit Vorstrafen zum Pflichtwehrdienst einberufen.

Der Rest Ihres Beitrags ist purer Schwachsinn und keines weiteren Kommentars würdig. Das war es dann auch meinerseits mit der Kommunikation mit Ihnen.
Titel: Antw:Wiedereinstellung trotz Vorstrafe
Beitrag von: wolverine am 07. Mai 2018, 22:23:55
Ich frage mich immer noch, warum Sie zu den Weicheiern zurückmöchten und etwas verteidigen, was Sie ofensichtlich ablehnen. :-\
Wenn zwei sich gegenseitig nicht möchten, ist doch auch alles gut.
Titel: Antw:Wiedereinstellung trotz Vorstrafe
Beitrag von: IcemanLw am 07. Mai 2018, 22:37:40
Die Begründung kommt beim Gespräch sicherlich gut
Titel: Antw:Wiedereinstellung trotz Vorstrafe
Beitrag von: KillBurn93 am 07. Mai 2018, 22:38:28
Mag Mal bitte jemand dicht macht und den Troll rauswerfen? ::)
Titel: Antw:Wiedereinstellung trotz Vorstrafe
Beitrag von: ulli76 am 07. Mai 2018, 22:41:45
Bewirb dich doch einfach. Sag, dass der Anwalt (wolverine ist ja Rechtsverdreher) vom Bundeswehrforum gesagt hat, dass das klar geht und gibt auf die Frage, warum du zurück willst, genau DIE Antwort.
Titel: Antw:Wiedereinstellung trotz Vorstrafe
Beitrag von: Wolfram am 07. Mai 2018, 22:46:44
Nicht vergessen: Die Bundeswehr bekommt bei Feldwebelbewerbern eine unbeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister.
Bei der Mannschaftslaufbahn und FWDL nicht?
Titel: Antw:Wiedereinstellung trotz Vorstrafe
Beitrag von: Schnolle am 07. Mai 2018, 23:01:21
Ich glaube Martin und die Bundeswehr passen nicht so gut zusammen.
Titel: Antw:Wiedereinstellung trotz Vorstrafe
Beitrag von: wolverine am 07. Mai 2018, 23:06:46
Noch einmal: warum möchten Sie dann unbedingt zurück zu diesem Hort von Weicheiern, Sesselfurzern, Offizieren und Unteroffizieren? Nur weil Sie Angst haben? Und die Weicheier passen beim Bund auf Sie auf?

Gehen Sie halt auf den Schulhof oder ins Gefängnis und beweisen sich dort. Vor wem auch immer. Oder suchen sich etwas anderes, was passt. Oder bewerben Sie sich einfach und tragen eine Ablehnung wie ein Mann. Oder vielleicht haben Sie sogar Glück und werden sogar genommen.
Aber hier einen Abend nur rumjammern und hahnebüchenen Blödsinn verzapfen ist doch nur noch peinlich.
Titel: Antw:Wiedereinstellung trotz Vorstrafe
Beitrag von: TomTom2017 am 07. Mai 2018, 23:23:44
Nicht vergessen: Die Bundeswehr bekommt bei Feldwebelbewerbern eine unbeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister.
Bei der Mannschaftslaufbahn und FWDL nicht?

Doch, auch bei der Mannschaftslaufbahn und FWDL (für SaZ: § 37 Abs. 3 SG und für FWDL: § 58b Abs. 2 i.V.m. § 37 Abs. 3 SG)
Titel: Antw:Wiedereinstellung trotz Vorstrafe
Beitrag von: KillBurn93 am 08. Mai 2018, 05:29:54
Eigentlich hat Deutschland nicht Mal eine Armee.
Darf ich vorstellen? Wir sind die 3. Kohorte der 9. Legion des heiligen römischen Reichs.
Es besteht auch noch die Ordnung des Kaiserreichs und wir werden nicht von Menschen sondern von Reptiloiden regiert.
*Dieser Beitrag kann Spuren von Ironie enthalten*
Titel: Antw:Wiedereinstellung trotz Vorstrafe
Beitrag von: LwPersFw am 08. Mai 2018, 06:47:55

Man muss die Bundeswehr von den 90 % Offizieren "säubern"


Wenn Sie sich weiter beleidigend äußern... mache ich zu.

Bei mir hat Toleranz Grenzen denn... "gesäubert" wurde in der dt. Geschichte schon einmal...

Und wenn Sie eine rechtssichere Antwort haben wollen... gehen Sie zu einem Anwalt...
Titel: Antw:Wiedereinstellung trotz Vorstrafe
Beitrag von: KlausP am 08. Mai 2018, 06:53:40
Nicht vergessen: Die Bundeswehr bekommt bei Feldwebelbewerbern eine unbeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister.
Bei der Mannschaftslaufbahn und FWDL nicht?

Habe ich doch geschrieben: ein "Führungszeugnis für Behörden".
Titel: Antw:Wiedereinstellung trotz Vorstrafe
Beitrag von: TomTom2017 am 08. Mai 2018, 07:05:21
Oh man, don't feed the troll...  ::)
Titel: Antw:Wiedereinstellung trotz Vorstrafe
Beitrag von: schlammtreiber am 08. Mai 2018, 09:34:26
Oh man, don't feed the troll...  ::)

+1
Titel: Antw:Wiedereinstellung trotz Vorstrafe
Beitrag von: dunstig am 08. Mai 2018, 10:31:16
Was für Eigenschaften müssen denn die Offiziere haben, damit wir endlich Mal eine schlagkräftige Armee haben?

Und welches Land könnte man sich da als Beispiel nehmen?
Titel: Antw:Wiedereinstellung trotz Vorstrafe
Beitrag von: lennble am 08. Mai 2018, 10:36:06
Ich weiß nicht, ob ich lachen, oder weinen soll, wenn ich hier die Beiträge des TE lese...
Titel: Antw:Wiedereinstellung trotz Vorstrafe
Beitrag von: HubschrauBär am 08. Mai 2018, 10:57:54
Jetzt kennen wir alle zu genüge ihre Meinung bezüglich Offizieren. Danke.
Das wird durch Wiederholung auch nicht besser.

Sie haben jetzt folgende Möglichkeiten etwas daran zu ändern:

1.) In die Politik einsteigen und das Problem "top down" anzugreifen, oder:

2.) Sich Bewerben (am besten als Offizieranwärter, ggf müssen sie halt an den Bedingungen dafür arbeiten), dabei abwarten, wie sich das strafrechtliche Problem auswirkt und dann das Problem "bottom up" angehen.
Aber erschrecken sie dabei bitte nicht, falls sie wieder ihres Erwartens doch gute militärische Führer erleben sollten ;-)

Falls ihnen hier im Forum die Meinung der anderen nicht passt gibt es bestimmt genug andere Plattformen.

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Titel: Antw:Wiedereinstellung trotz Vorstrafe
Beitrag von: HubschrauBär am 08. Mai 2018, 11:14:10
Es wird niemand weg geschickt. Aber bei der x-ten wiederholung des selben inhalts wird es nicht interessanter ;-)

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Titel: Antw:Wiedereinstellung trotz Vorstrafe
Beitrag von: 6ix9ine am 08. Mai 2018, 11:24:15
Es wird niemand weg geschickt. Aber bei der x-ten wiederholung des selben inhalts wird es nicht interessanter ;-)

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Er ist ja auch nicht hier um Dich oder sonstwen zu belustigen oder zu unterhalten. Er hat eine Frage gehabt, daraufhin hat sich eine Diskussion. Darin dürften Dinge wiederholt werden.
Titel: Antw:Wiedereinstellung trotz Vorstrafe
Beitrag von: KlausP am 08. Mai 2018, 11:42:29
Die Bundeswehr besteht aus einem Haufen von Zivilversagern, grenzdebilen Trotteln und Möchtegern-Rambos. Das hat aber eine Armee in den meisten Fällen so Ansich. Häufig ist das einfach eine Ansammlung von Assozialen.

Sie müssen das ja wissen, Sie sind ja mit Sicherheit schon mindestens 20 Jahre dabei. Unter welche Kategorie zählen Sich denn selbst?
Titel: Antw:Wiedereinstellung trotz Vorstrafe
Beitrag von: HubschrauBär am 08. Mai 2018, 11:46:11


Es wird niemand weg geschickt. Aber bei der x-ten wiederholung des selben inhalts wird es nicht interessanter ;-)

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Er ist ja auch nicht hier um Dich oder sonstwen zu belustigen oder zu unterhalten. Er hat eine Frage gehabt, daraufhin hat sich eine Diskussion. Darin dürften Dinge wiederholt werden.

Na dann viel Spaß dabei.
Aber nicht wundern, wenn die Gesprächspartner weniger werden.

Ich bin hier dann raus.
Traurige Geschichten wie:
"Zivilversager, Rambos, Mörder, dumme Offiziere und überhaupt ist alles blöd" kenn ich schon zu genüge ;-)

In diesem Sinne nen schönen Tag

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Titel: Antw:Wiedereinstellung trotz Vorstrafe
Beitrag von: KlausP am 08. Mai 2018, 11:47:34
Genau. Soll er sich mit seinem Zweitnick unterhalten.  ;)
Titel: Antw:Wiedereinstellung trotz Vorstrafe
Beitrag von: Rollo83 am 08. Mai 2018, 11:48:44
Am besten sagt man dem Prüfoffizier bei der Eignungsfeststellung das er ein Zivilversager ist, der Kamerad erledigt dann den Rest. ;D
Titel: Antw:Wiedereinstellung trotz Vorstrafe
Beitrag von: LwPersFw am 08. Mai 2018, 11:52:23
Wie ich schon sagte ... meine Toleranz hat Grenzen ...

Hier im Forum soll weitestgehend jeder sagen können was er für richtig hält, dies ist aber kein Freibrief für Beleidigungen und Pöbeleien.

Wer kein Mindestmaß an Respekt und Höflichkeit im Umgang zeigt ... ja, der hat hier nichts verloren.

Deshalb ist hier zu und ich habe auch Beiträge gelöscht.


Btw. ... die Frage wurde sachlich korrekt beantwortet : rechtsverbindliche Auskunft bei einem Anwalt einholen.