Bundeswehrforum.de

Fragen und Antworten => Finanzen => Thema gestartet von: Nobbi80 am 29. September 2017, 14:27:33

Titel: Übergangsbeihilfe ... allgemeine Ratlosigkeit
Beitrag von: Nobbi80 am 29. September 2017, 14:27:33
Hallo

ich habe direkt mal ein kleines Anliegen. Ich bin noch bis 30.09.17 SaZ 12 (DG HFw -Wiedereinsteller - vorher 4 Jahre von 2000-2004) und habe bis jetzt noch keinen Bescheid über Übergangsgebührnisse oder Übergangsbeihilfe erhalten. Ein Blick auch mein Konto heute zeigte mir eine zusätzliche Zahlung von ca. 1400€, aber das kann doch unmöglich die Übergangsbeihilfe sein oder? Ok ich habe den ZSchein aber dafür werden ja 50% abgezogen. Ich habe also keine Ahnung was dort los ist und woher diese 1400 € stammen. Eventuell vom Urlaub den ich aufgrund der BFD Maßnahmen nicht nehmen konnte.
Versuche bei der BVA anzurufen sind fast unmöglich weil dort nie jemand ans Telefon geht.

Werden die Übergangsbeihilfe überhaupt mit dem Lohn gezahlt oder seperat?

Vielleicht kann mir ja jemand hier helfen und sagen wann und wie die Übergangsbeihilfe gezahlt wird. Danke
Titel: Antw:Übergangsbeihilfe ... allgemeine Ratlosigkeit
Beitrag von: Bezügerechnerin am 04. Oktober 2017, 11:23:44
Servus aus München.

Das im BVA nie jemand ans Telefon geht wage ich zu bezweifeln. Sollte der eigene Bezügerechner nicht erreichbar sein und evtl. vergessen haben sein Telefon umzuleiten bitte mal mit der Durchwahl -0 versuchen...

1. Ob die Zahlung der Übergangsbeihilfe (ÜB) zeitnah zu Ihrem DZE angewiesen werden konnte/kann hängt auch etwas von Ihrer mil. DSt ab, wie zügig dort Ihre Entlassung auch im Abrechnungssystem erfasst wurde.
2. Die ÜB ist in Ihrem Fall zu 100% steuerpflichtig.
3. Als ehem. SAZ 4 haben Sie bereits eine ÜB aus dem ersten Dienstverhältnis erhalten. Diese ist bei erneutem Ausscheiden auf die nun zustehende ÜB brutto anzurechnen.
4. Weiter vermindert sich natürlich durch den Z-Schein auch die Höhe der ÜB.

Sollte die Entlassung pünktlich erfolgt sein finden Sie den Betrag und die Versteuerung Ihrer ÜB auf der Bezügeabrechnung für September 2017 (letzter Dienstmonat).
Die Entlassungsunterlagen inkl. aller Bescheide sollten ebenfalls unterwegs sein.

Bei verspäteter Eingabe der Entlassung verzögert sich das ganze einfach.

LG
Titel: Antw:Übergangsbeihilfe ... allgemeine Ratlosigkeit
Beitrag von: Bezügerechnerin am 04. Oktober 2017, 11:34:02
Ich habe also keine Ahnung was dort los ist und woher diese 1400 € stammen. Eventuell vom Urlaub den ich aufgrund der BFD Maßnahmen nicht nehmen konnte.

Das kann man eigentlich ausschließen. BFD Maßnahmen sind Privatvergnügen und begründen keine Abgeltung von Erholungsurlaub. Die Voraussetzungen dafür sind deutlich strenger...