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Zusammenfassung

Autor: Andi8111
« am: 12. Juni 2018, 17:40:20 »

Wie sich diese Geschichten immer lesen scheint es in den gesamten Stretkräften weder gesunde PersFw zu geben, noch anwesende ReFüs oder Spieße. Chefs sind auch Mangelwahre. Zustände sind das... und dann nichtmal Vertreter.
Autor: LwPersFw
« am: 11. Juni 2018, 11:54:34 »


Seit dem 7.5.2018 bin ich auf ZAW zum IT-Systemelektroniker kommandiert. Dieser dauert voraussichtlich 21 Monate. Leider bin ich aber am 1.5.2018 aus meiner anerkannten Wohnung aus Familiären gründen aus- und ungefähr 150 km weiter weggezogen. Die neue Wohnung ist dementsprechend nicht anerkannt.


Ich kann nicht nachvollziehen ... warum hier immer wieder Fragen auftauchen ... bei denen erst Tatsachen geschaffen wurden ... und DANN nach den möglichen Folgen gefragt wird...



Wenn Sie vor Beginn Kommandierung über einen anerkannten und berücksichtigungsfähigen Hausstand verfügt haben...
Ist Ihnen ja für den Zeitraum der Kommandierung die UKV nicht zugesagt worden.
Folge : Sie währen für den Zeitraum der ZAW TG-Empfänger gewesen.

Dabei hätte gegolten:

"Wird ein Umzug nach einer Versetzung ohne Zusage der UKV und während des Bezuges von Trennungsgeld aus diesem Grund aus einer berücksichtigungsfähigen Wohnung in eine andere Wohnung durchgeführt, so ist auch diese neue Wohnung berücksichtigungsfähig. "

Diese Regel gilt auch bei Kommandierungen ohne Zusage der UKV.

Sie sind jetzt aber vor dem Bezug von TG umgezogen ! Denn der Anspruch besteht frühestens seit dem 07.05.2018 !


D.h. wenn der zuständige Bearbeiter - für die Anerkennung - beim BAPersBw dies genau so anwendet ... wird die neue Wohnung nicht als
berücksichtigungsfähig anerkannt und Sie haben für den Zeitraum der ZAW auch keinen TG-Anspruch mehr.

Stellen Sie also umgehend den Antrag auf Anerkennung beim BAPersBw ... vielleicht habe Sie Glück...
Autor: Laz0r
« am: 11. Juni 2018, 10:05:11 »

Hallo Kameraden,

habe eine Frage zum Trennungsgeld, habe nun diverse Beiträge gelesen, aber diese beantworteten nicht meine Frage, deshalb stell ich eine eigene.

Zum Sachverhalten.

Seit dem 7.5.2018 bin ich auf ZAW zum IT-Systemelektroniker kommandiert. Dieser dauert voraussichtlich 21 Monate. Leider bin ich aber am 1.5.2018 aus meiner anerkannten Wohnung aus Familiären gründen aus- und ungefähr 150 km weiter weggezogen. Die neue Wohnung ist dementsprechend nicht anerkannt. Auf der Kommandierung steht noch die Zusage für ein Trennungsgeld für die alte Wohnung drauf , sprich, das müsste ich noch beim PersFw ändern (dieser leider schon länger Krank) des weiteren kann ich auch keine Auskunft von unserem Refü erhalten, da dieser von zuhause arbeitet und seit Wochen nicht mehr erreichbar ist. UKV habe ich für den Umzug nicht benutzt.

Frage: Auch wenn die neue Wohnung "noch" nicht anerkannt ist, kann ich dennoch Trennungsgeld beantragen?
Welche Voraussetzung brauche ich dafür ? Leider kann ich wie gesagt hier niemanden fragen,da entweder Krank oder nicht erreichbar, Befragung der Kameraden ist auch sinnlos, da mir jeder was anderes erzählt. Ich hoffe hier kann jemand genaue Infos dazu geben.

MkG

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