Seit dem 7.5.2018 bin ich auf ZAW zum IT-Systemelektroniker kommandiert. Dieser dauert voraussichtlich 21 Monate. Leider bin ich aber am 1.5.2018 aus meiner anerkannten Wohnung aus Familiären gründen aus- und ungefähr 150 km weiter weggezogen. Die neue Wohnung ist dementsprechend nicht anerkannt.
Ich kann nicht nachvollziehen ... warum hier immer wieder Fragen auftauchen ... bei denen
erst Tatsachen geschaffen wurden ... und
DANN nach den möglichen Folgen gefragt wird...
Wenn Sie vor Beginn Kommandierung über einen anerkannten und berücksichtigungsfähigen Hausstand verfügt haben...
Ist Ihnen ja für den Zeitraum der Kommandierung die UKV nicht zugesagt worden.
Folge : Sie währen für den Zeitraum der ZAW TG-Empfänger gewesen.
Dabei hätte gegolten:
"Wird ein Umzug nach einer Versetzung ohne Zusage der UKV und während des Bezuges von Trennungsgeld aus diesem Grund aus einer berücksichtigungsfähigen Wohnung in eine andere Wohnung durchgeführt, so ist auch diese neue Wohnung berücksichtigungsfähig. "Diese Regel gilt auch bei Kommandierungen ohne Zusage der UKV.
Sie sind jetzt aber
vor dem Bezug von TG umgezogen ! Denn der Anspruch besteht frühestens seit dem 07.05.2018 !
D.h. wenn der zuständige Bearbeiter - für die Anerkennung - beim BAPersBw dies genau so anwendet ... wird die neue Wohnung nicht als
berücksichtigungsfähig anerkannt und Sie haben für den Zeitraum der ZAW auch keinen TG-Anspruch mehr.
Stellen Sie also umgehend den Antrag auf Anerkennung beim BAPersBw ... vielleicht habe Sie Glück...