Autor: F_K
« am: 01. August 2020, 19:33:07 »Du kannst beliebig viele Wohnungen beziehen - benötigst aber eine zum Wohnen - dazu das Datum.
Dem Antrag kann natürlich erst ab Eingang, in der Regel zum nächsten Ersten stattgegeben werden.
Dem Antrag kann natürlich erst ab Eingang, in der Regel zum nächsten Ersten stattgegeben werden.