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Zusammenfassung

Autor: dunstig
« am: 01. Dezember 2021, 18:38:57 »

Zur Sicherheit frage ich mal nach: KoopModell? :D
Autor: Ralf
« am: 01. Dezember 2021, 18:33:52 »

Das trifft doch bei Soldaten im KoopModell zu, dachte ich  8)
Autor: KlausP
« am: 01. Dezember 2021, 18:06:38 »

§55 Abs.3 SG: ,,Ein Soldat auf Zeit ist auf seinen Antrag zu entlassen, wenn das verbleiben im Dienst für ihn wegen persönlicher, insbesondere häuslicher, beruflicher oder wirtschaftlicher Gründe eine besondere Härte bedeuten würde.“
Es könnte meines Erachtens nach somit auch ein potenzieller „Geldsegen“ dazu führen, dass man aus dem Dienst ausscheidet.

Das war aber nicht die Frage. Ich habe es so verstanden, ob ein Soldat gegen seinen Willen entlassen werden kann, wenn er „zu viel“ Geld besitzt.
Autor: SolSim
« am: 01. Dezember 2021, 18:04:08 »

Ich glaube nicht, dass dies bei einem SaZ zieht.

Ein BS kann ja auch ohne Grund seine Entlassung beantragen.
Autor: 200/3
« am: 01. Dezember 2021, 17:55:40 »

Und außerdem:
Zitat
ist auf seinen Antrag zu entlassen
...
Autor: SolSim
« am: 01. Dezember 2021, 17:35:16 »

Geldsegen als besondere Härte? ???

Kann ich mir auch nicht vorstellen, dass man Geldsegen als Härte auslegen kann🤷‍♂️
Autor: dunstig
« am: 01. Dezember 2021, 17:31:24 »

Geldsegen als besondere Härte? ???
Autor: Viking 46
« am: 01. Dezember 2021, 17:26:51 »

§55 Abs.3 SG: ,,Ein Soldat auf Zeit ist auf seinen Antrag zu entlassen, wenn das verbleiben im Dienst für ihn wegen persönlicher, insbesondere häuslicher, beruflicher oder wirtschaftlicher Gründe eine besondere Härte bedeuten würde.“
Es könnte meines Erachtens nach somit auch ein potenzieller „Geldsegen“ dazu führen, dass man aus dem Dienst ausscheidet.
Autor: F_K
« am: 28. November 2021, 10:41:05 »

@ Deepflight:

Nur als Nachfrage: Wie erklärst Du in Deinem Denkmodell, dass es Reservisten gibt? (Die oft weniger verdienen, wenn sie dienen und dabei mehr arbeiten?)

Wie erklärst Du ROA, die den Weg in Dvag gehen (müssen), und dabei dann im Urlaub / Freizeit ohne Sold dienen?
Autor: justice005
« am: 28. November 2021, 08:47:26 »

Das "wirtschaftliche Überleben" als "Motor der Treue"???

Was ist denn das für ein Schwachsinn? Das habe ich noch nie gehört.

Es gibt viele, die Arbeit nicht nötig haben, sondern einfach gerne arbeiten, auch als Soldat. Es dürfte jede Menge Soldaten geben, die ein Haus geerbt haben und theoretisch nicht arbeiten müssten. Oder solche, bei denen der Partner genug verdient etc.

Wer aus rein wirtschaftlichen Interessen sich verpflichtet, ist mir jedenfalls deutlich suspekter als jemand, der Geld hat.
Autor: wolverine
« am: 28. November 2021, 08:07:48 »

Da gibt es gar nicht viel zu beantworten: es gibt keine Rechtsgrundlage für „Entlassung wegen Reichtum“. Und dann wäre es auch noch gleichheits- und damit verfassungswidrig sowohl nach allgemeinem, wie nach dem speziellen Gleichheitssatz.
Autor: Deepflight
« am: 28. November 2021, 07:37:00 »

Eben....Möglichkeiten gibt die WDO mehr als genug her, das WStG auch.
Dennoch stelle ich mir die Frage ob es nicht aus Sicht der Treue gegenüber dem Dienstherrn Probleme geben könnte.
Ohne jetzt Rechtsquellen zu kennen, aber die Sicherung des eigenen, wirtschaftlichen Überlebens als Motivator zu treuen Dienen (und damit bezahlt werden) fällt weg, sodass äußere Motivatoren hier vielleicht doch wegfallen.
Der Verlust der Dienstbezüge, Pension, Dienstgrad, Rechtsstatus ist, genug Geld auf dem Konto vorausgesetzt, tatsäächlich wenig Angsteinflößend wenn man weiß, dass man 4 oder 5 Mio in der Rückhand hat die man, einen vernünftigen Lebenswandel vorausgesetzt, bis zum Tod nicht ausgegeben bekommt....

Gibts hier vielleicht einen RechtsberaterBw, der mal Licht ins Dunkel bringen kann? Vom rechtlichen Standpunkt find ich die Frage echt spannend und das Gerücht das man nach einem Millionengewinn entlassen wird hält sich ja recht hartnäckig.
Autor: Rekrut84
« am: 26. November 2021, 18:23:35 »

Wieso vergessen die Leute immer, dass es noch andere Disziplinarmaßnahmen außer der Disziplinarbuße gibt?
Autor: justice005
« am: 26. November 2021, 06:49:08 »

Zitat
Ich würde gern mal sehen, wie du einen Milliardären dazu zwingen willst zum Dienst zu erscheinen

Für diesen extrem schwachsinnigen Beitrag holen Sie ernsthaft einen drei Jahre alten Thread hervor?

1. In diesem Thread geht es darum, ob ein Soldat aufgrund seiner Vermögenswerte gegen seinen Willen (!) entlassen werden kann. Ihre Antwort darauf ist also grob unsinnig.

2. Das Nichterscheinen zum Dienst ist ungeachtet der Vermögenswerte ab einer Abwesenheit von mehr als drei Tagen eine Straftat und es soll Menschen geben, die nicht gerne Kontakt zur Staatsanwaltschaft haben wollen.

Autor: F_K
« am: 25. November 2021, 22:41:00 »

Ob sich ein Milliardär zum Dienst verpflichtet?

Aber um die Frage zu beantworten - hier stehen Straftaten im Raum - und Haft findet gerade ein reicher Mensch "nicht witzig".
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